Vielleicht liege ich ja gerade falsch, aber die Eingruppierung hat nichts mit der Berufserfahrung zu tun. Im TVöD gibt es kein Laufbahnprinzip. Die Eingruppierung hängt ausschließlich mit der Tätigkeit auf dem DP zusammen. Du kannst also nur anders Eingruppiert werden, wenn die TD angepasst wird. Und das ist nur der Fall, wenn sich die Tätigkeit ändert.
Jaein,
Wenn er in Abschnitt 25 der EGO Ing eingeruppiert ist und die tätigketien die einer dortigen EG11 entsprechen, dann ist er in der EG10 eingruppiert wegen fehlender Voraussetzung in der Person:
"Technische Beschäftigte mit abgeschlossener
technischer Hochschulbildungund entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten
ausüben."
Im fehlt die Ausbildung und er ist (möglicherweise) kein sB.
"Sonstige Beschäftigte" ist man oder wird man durchaus durch Berufserfahrung.
oder Handauflegen oder seiner Vita.
Ob man dafür 3 Jahre (so wie hier ursprünglich angenommen) , fünf Jahre (so wie es jetzt korrigiert wurde) oder 20 Jahre braucht ist nicht pauschal ermittelbar, sondern immer eine Einzelfall Entscheidung.
Aber BAPers passt ins Bild. Direkt Widerspruch und Klage einreichen. Die verlieren eigentlich alle Prozesse. Die Personalbearbeitung ist ein Trauerspiel und Leistungsträger wandern in andere Geschäftsbereiche.
Diesmal ist aber dem erstaunlicherweise nicht so.
Allerdings es kann sich durchaus als Eingruppierungsirrtum darstellen lassen, was der AG da macht.
Wobei es vor Gericht schwierig ist darzulegen, dass man schon bei Einstellung (also mit 3 Jahren Erfahrung) sB war.
Hier eine Anleitung dazu:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=6