Autor Thema: Tarifabschluss: Einmalzahlung Elternzeit  (Read 6780 times)

Anfrage

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Tarifabschluss: Einmalzahlung Elternzeit
« am: 23.04.2023 06:23 »
Wird die in dem aktuellen Tarifabschluss erwirkte Einmalzahlung (3000€) auch ausgezahlt wenn man sich in den Monaten in Elternzeit befindet? Konkret läuft mein Mutterschutz von Jan 23-April 23 mit anschließender Elternzeit bis Feb 24. Vielen Dank

Krissiputz

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Antw:Tarifabschluss: Einmalzahlung Elternzeit
« Antwort #1 am: 23.04.2023 07:12 »
Das würde mich auch interessieren.... mein Mutterschutz ging von Dezember 22 bis März 23. Hat man da auch irgendwelche Ansprüche...?

blondie

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Antw:Tarifabschluss: Einmalzahlung Elternzeit
« Antwort #2 am: 23.04.2023 10:30 »
Fragt doch euren Gewerkschaftsvertreter.

McOldie

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Antw:Tarifabschluss: Einmalzahlung Elternzeit
« Antwort #3 am: 23.04.2023 19:19 »
Der Inflationsausgleich ist aufgeteilt in eine Einmalzahlung von 1240 Euro im Juni 2023 und in den Monaten Juli bis Febr. 2024 in Höhe von 220 Euro im Monat.

die Einmalzahlung wird nur gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis am 1.5.2023 bestand und zwischen dem 1.1.23 und dem 31.5.23 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Die monatlichen Zahlungen in der Zeit von Juli 23 bis Febr. 24 werden nur für Monate geleistet, in denen mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt besteht.
Den entsprechenden Tarifvertrag findet man hi:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf


Anfrage

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Antw:Tarifabschluss: Einmalzahlung Elternzeit
« Antwort #4 am: 23.04.2023 21:00 »
Vielen Dank!!