Bei der seit 2019 eingeführten E9a gibt es auch die Stufen 5 und 6, keine Sorge.
Das schwierige an der ganzen Sache wird jetzt für die Arbeitgeber sein, die nun korrekte Stufe festzustellen.
Hier ist auf den Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeiten abzustellen. Und da sind es teilweise viele Jahre. Die Stufenlaufzeit beginnt mit Übertragung. Wenn also jemand vor 20 Jahren die Aufgaben übertragen bekam, begann da seine Stufenlaufzeit in der E9a, was früher aber noch BAT Vc mit Aufstieg nach Vb war. Diese ganzen Überleitungen BAT TVL sowie E9 klein zu E9a usw müssen nachkonstruiert werden, um zum richtigen Ergebnis zu gelangen. Und das wird Zeit in Anspruch nehmen. Ebenso werden die Bezügestellen mit zusätzlichen Aufgeben überfordert sein.
Die in Rede stehenden Fälle sind keine Höhergruppierung im tariflichen Sinne sondern eine Korrektur eines Bewertungsirrtums. Und bei einem solchen gehen die Stufen nicht verloren.