Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung von E6/6 zu E9a schlechter als E8?

(1/4) > >>

BIB:
Hallo zusammen,

durch die BAG Entscheidung werden die Mitarbeiter der Serviceeinheiten in diesem Jahr von E6 nach E9a höhergruppiert. Wenn ich das richtig gelesen habe, gibt es für die Justiz keine Stufen 5 und 6 in der Entgeltgruppe 9a. Sehe ich das richtig? Die Jahressonderzahlung ist prozentual ebenfalls geringer.
Hat man dann nicht am Ende mehr wenn man "nur" in die E8 eingestuft würde?

Kennt sich da jemand aus und kann es mir erklären?

VG und danke für eventuelle Hilfe!

TVLfan:
Moin.

Es gibt die Stufen 5 und 6. Mach dir keine Sorgen. Die Jahressonderzahlung ist geringer, aber das Problem haben ja dann in den Serviceeinheiten alle 😁.

Viele Grüße

Wabi Sabi:
Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a des Abschnitts 12.1 des Teils II der Entgeltordnung zum TV-L setzt aber auch voraus, dass eine "schwierige Tätigkeit" im dort genannten Sinne vorliegt (siehe hierzu Protokollerklärung Nr 3). Dieses Heraushebungsmerkmal muss nach der Rechtsprechung des BAG im "rechtserheblichen Ausmaß" gegeben sein. Es ist also nicht so, dass "alle" Beschäftigte in Serviceeinheiten - unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsprechung des BAG (vom 09.09.2020, 4 AZR 195/20) - in die Entgeltgruppe 9a eingruppiert sind (wenngleich zu vermuten ist, dass es ein Großteil sein wird).

TVLfan:
Das ist korrekt. Aber beim überwiegenden Teil wird das so zutreffen. Das LBV ist schon dabei ein Programm zu erstellen /erstellen lassen, dass dann die korrekte Eingruppierung in die richtige Stufe errechnet. So meine Info

Wünsche euch ein schönes Wochenende.

TVLNeuling:
Hey wir haben letzte Woche eine E-Mail
erhalten, dass mit einer möglichen Umsetzung
Ende des Jahres gerechnet wird. Finde das schon arg spät.
(Niedersachsen).

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version