Autor Thema: Abschlagszahlung möglich bei fehlerhafter Abrechnung  (Read 2539 times)

Since1946

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Hallo zusammen, folgendes Problem. Offensichtlich wurde meine einmonatige Elternzeit fälschlicherweise für zwei Monate in SAP eingegeben. Das heißt ich bekomme mit der folgenden Abrechnung null Gehalt obwohl ich seit 12.04. wieder im Dienst bin. Sehr ärgerlich als Familienvater der am ersten Miete und weitere laufende Kosten begleichen muss. Ich werde das am Montag natürlich umgehend bei meiner personalbearbeitenden Dienststelle reklamieren. Nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit en Fehler des BwDLZ oder BVA erstmal mit einer Abschlagszahlung zu kompensieren, die idealerweise noch vor dem 1. Mai auf meinem Konto ist? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage und hat vielleicht jemand Erfahrung ob das so schnell gehen kann bzw wie lange so ein Vorgang, sofern überhaupt möglich, in der Regel dauert? Aus meiner Sicht sollte das BVA alles möglich machen da der Fehler eindeutig nicht bei mir liegt.


ISN

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Antw:Abschlagszahlung möglich bei fehlerhafter Abrechnung
« Antwort #1 am: 22.04.2023 16:36 »
Die Fälligkeit des Entgelts ist tariflich geregelt. Du hast Anspruch auf Entgeltzahlung zum Fälligkeitstermin. Wie dein Arbeitgeber das macht, ist sein Problem. Nach meiner Erfahrung sollte es möglich sein, das Entgelt für April noch pünktlich zum Fälligkeitstermin zu zahlen, wenn die Bezügestelle die Zahlung als Abschlag am Montag veranlasst.

Johann

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Antw:Abschlagszahlung möglich bei fehlerhafter Abrechnung
« Antwort #2 am: 23.04.2023 04:37 »
Es gibt nicht viel, was der Arbeitgeber seinerseits als Verpflichtung in eurem Vertragsverhältnis zu tun hat.
Die Zahlung des vereinbarten Entgelts zum vereinbarten Zeitpunkt ist jedoch wohl mit Abstand die Wichtigste.

Insofern hat dein Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, wie das dir zustehende Entgelt zum vereinbarten Zeitpunkt in deinem Besitz landet. Sei es per Überweisung, Scheck oder Barauszahlung. Völlig egal (sofern nicht anders vereinbart).

Entstehen dir durch die verspätete Zahlung des dir zustehenden Entgelts Schäden (bspw. Kündigung der Mietwohnung aufgrund verspäteter Zahlung, Mahnkosten vom Energieversorger, ...), kannst du diese bei deinem Arbeitgeber geltend machen.