Es gibt nicht viel, was der Arbeitgeber seinerseits als Verpflichtung in eurem Vertragsverhältnis zu tun hat.
Die Zahlung des vereinbarten Entgelts zum vereinbarten Zeitpunkt ist jedoch wohl mit Abstand die Wichtigste.
Insofern hat dein Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, wie das dir zustehende Entgelt zum vereinbarten Zeitpunkt in deinem Besitz landet. Sei es per Überweisung, Scheck oder Barauszahlung. Völlig egal (sofern nicht anders vereinbart).
Entstehen dir durch die verspätete Zahlung des dir zustehenden Entgelts Schäden (bspw. Kündigung der Mietwohnung aufgrund verspäteter Zahlung, Mahnkosten vom Energieversorger, ...), kannst du diese bei deinem Arbeitgeber geltend machen.