Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion III (Tarifergebnis)

<< < (22/466) > >>

Alexander79:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 23.04.2023 09:49 ----> E1 kann weiterhin 286 Brote kaufen, E15Ü kann jedoch nur noch 840 Brote statt vorher 888 kaufen.

--- End quote ---
Lol ... du hast das Problem gar nicht verstanden.
Du implementierst hier das alle ihr gesamtes Geld für Lebensmittel ausgeben.
Es gibt die Bedürfnispyramide von Maslow.

Es gibt die 5 Grundbedürfnisse.

Ganz unten als wichtigstes stehen die physiologische Bedürfnisse.

Essen Wohnung etc.

Wenn jeder gleich viel Prozent für alles ausgibt.
40% für die physiologische Bedürfnisse.
30% für die Sicherheitsbedürfnisse.
15% für Soziale Bedürfnisse.
10% für Individualbedürfnisse
5% für Selbstverwirklichung

Dann sind das für den E1 aktuell
572€
430€
215€
143€
71€

Beim E15.
1777€
1332€
666€
444€
222€

Jetzt steigen Gehälter

E1
684€
486€
243€
162€
81€

der E15


Jetzt haben wir das Problem das gerade die physiologischen Grundbedürfnisse Steigerungen von 15-20% erfahren haben und Dinge aus der 3-5 Stufe eigentlich konstant blieben, wie Handy, Fernseher etc.

Dadurch muss der E1 viel mehr Geld aus den letzten Stufen abzweigen um seine Grundbedürfnisse zu erfüllen.

FancyNaeser:

--- Zitat von: VaPi am 23.04.2023 10:05 ---
--- Zitat von: FancyNaeser am 23.04.2023 09:28 ---Sind hier noch andere Juristen unterwegs?

Habe schon direkt erste Anfragen bekommen ob die 3000 € pfändbar sind.

Bei den 1240 € ist es wohl unproblematisch ein Fall des 850i ZPO, weil eine nicht wiederkehrende Einmalzahlung. Hier muss dann ein Antrag bei Gericht gestellt und auf Milde des Richters gehofft werden.

Aber wie verhält es sich bei den 220 €? Gehören ja zweifelsfrei auch zu der nicht wiederkehrenden 3000 € Prämie. Aber könnte ein Richter werten dass die die aufgrund der monatlichen Zahlweise einen wiederkehrenden Charakter erhalten , womit sich ein Antrag nach 850i ZPO erübrigt?

Oder wäre es auch taktisch besser generell nur einen Antrag über die 1240 € zu stellen,  um eine Gesamtentscheidung zu umgehen, die eben aufgrund der monatlichen Auszahlung weniger erfolgsversprechend wäre als ein separater Antrag über die zweifelsfrei nicht wiederkehrenden 1240 € ?

--- End quote ---

Meines Erachtens komplett pfändbar. Es liegt keine Erschwernis, wie zb bei Coronabonus vor. Anderweitige Regelungen sind nicht ersichtlich.

Vorstellbar wäre ein Urteil, das 50% als unpfändbar ausurteilt.

--- End quote ---

Eine Erschwernis ist aber keine Voraussetzung des 85O i ZPO

niagAkcaBdipS:

--- Zitat von: infraMax am 23.04.2023 10:12 ---
Kannst oder willst du es nicht verstehen?

--- End quote ---

Erkläre es mir noch mal.
Du scheinst ja den Durchblick zu haben

DonBlech:

--- Zitat von: Aleksandra am 23.04.2023 10:19 ---
--- Zitat von: Kanda am 23.04.2023 10:05 ---Aus meiner persönlichen Situation: ich kann durch Übernahme von Führungsaufgaben 2 EG nach oben. Das Angebot existiert. Aber warum soll ich mir das für 200€ brutto mehr an tun? Ich habe abgelehnt und schaue gerade genüsslich zu, wie die Hälfte aller Führungspositionen unbesetzt ist.

--- End quote ---
Bei mir ist es exakt dasselbe. Ich habe sozusagen das Maximum erreicht, was ich an Entgelt bekommen kann ohne Führungsaufgaben zu übernehmen. Für ein paar hundert EUR brutto mehr bin ich dafür aber nicht bereit. Dafür müsste man mir schon Entgeltsteigerungen zusagen die deutlich über dem liegen was die Tabelle so her gibt.

--- End quote ---
Es ist doch wunderbar, dass Du darüber selbst frei entscheiden kannst!

schnitzelesser:

--- Zitat von: xirot am 23.04.2023 09:56 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 23.04.2023 09:53 ---
--- Zitat von: infraMax am 23.04.2023 09:19 ---
--- Zitat von: RsQ am 23.04.2023 09:17 ---
--- Zitat von: VL125 am 23.04.2023 09:06 --- man spätestens ab März 23 weniger in der Tasche hat.

--- End quote ---
Das ist albern. NIEMAND hat "weniger in der Tasche".

--- End quote ---

Bestimmst kannst du uns vorrechnen, wie du zu diesem Schluss kommst.

--- End quote ---
Also im Juli 2023 haben wir alle "weniger in der Tasche".
Im März 2324 haben einige weniger in der Tasche als im Vormonat.
Alle haben im März 24 mehr in der Tasche als im Mai 23.
Dafür haben alle im im Juni 24 weniger in der Tasche als im Juni 23, oder?

Fakt ist wir haben bis März 24 eine Null Runde, da bekommt niemand mehr Tabellenentgelt als jetzt!

--- End quote ---

Das weniger für 2024 wird sich durch die Anpassung der Steuertabelle zu 01.2024 ausgleichen.

--- End quote ---
Wie du erwähnst, gilt die ab 01/24, was dazu führt, dass man 03/24 in den meisten Tabellenfeldern als Eckarbeitnehmer mit VBL-West weniger netto rausbekommt als 02/24.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version