Ergänzend zu Printmasters Aussage:
Um eine gesetzliche Rente vor dem Erreichen der Regelaltersrente beziehen zu dürfen, muss man die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Die Zeiten des Minijobs mit Versicherungspflicht zählen dazu, ohne Eigenbeiträge bekommt man nur etwa 1 bis 2 Monate pro Jahr Minijob anerkannt.
Eine Anrechnung auf die Pension erfolgt nur, wenn man auch als Beamter im Ruhestand ist. Die Weiterbeschäftigung als Beamter steht dem Bezug der vorgezogenen Altersrente nicht entgegen.
Daher kann es sehr lukrativ sein, durch einen kleinen Beitrag vom Minijob die Voraussetzungen der vorgezogenen Altersrente (mit Minderung) für langjährig Versicherte (ab 63 Jahre) oder für schwerbehinderte Menschen (ab 62 Jahre) zu erfüllen und so bis zu 5 Jahre neben den Beamtenbezügen eine zusätzliche Rente zu erhalten. Erst mit Versetzung in den Ruhestand treffen Pension und Rente aufeinander, die zu einer Reduzierung der Pension führen können. Bei 750 EUR Rente wären das bei 5 Jahren Rentenbezug und 8 % Zuschuss zur Krankenversicherung immerhin 48.600 EUR. Im Verhältnis zu einem Eigenbeitrag von 3,6 %, also 14,40 EUR pro Monat bei einem Verdienst von 400 EUR hört sich das aus meiner Sicht sehr verlockend an.
Darüber hinaus erwirbt man auch einen Versicherungsschutz gegen das Risiko der Erwerbsminderung und kann so bei schwerer Krankheit auch schon früher eine gesetzliche Rente erhalten.