Das zeigt doch nur wie viele Stellschrauben der Gesetzgeber und Dienstherr mit seinem weiten Gestaltungsspielraum hat, um die Besoldung zu kürzen und dann zu behaupten, das sei alles verfassungsgemäß. Dann kann der kleine Beamte wieder Widerspruch einlegen und Klage erheben. Es dauert dann wieder 15 Jahre bis das BVerfG entscheidet und der Dienstherr lässt sich eine neue Kürzungsmöglichkeit einfallen mit der Behauptung, nun ist aber wirklich alles verfassungsgemäß, und das Spielchen beginnt von vorne. Man kann sich als Beispiel auch den vom bayer. Dienstherrn eingeführten fiktiven Ehepartnerverdienst von 20.000 € ansehen, der m.E. 100%ig verfassungswidrig ist. Der Anreiz für die Politiker Geld einzusparen und damit ihre Programme zu speisen ist einfach zu groß und politische und rechtliche Sanktionsgefahren bestehen praktisch nicht. Ehrlich gesagt, ich sehe da im Gegensatz zu Swen, der meint das BVerfG, würde die Daumenschrauben so weit anziehen, dass der Dienstherr verfassungsgemäß besolden muss, keine Erfolgsmöglichkeit für eine verfassungsgemäße Besoldung. Die Politik und die Parteien werden immer am längeren Hebel sitzen, noch dazu, wenn sich die an verschiedenen Regierungen beteiligten Parteien untereinander absprechen, wie es Prof. Dr. Dr. Battis in seinen Gutachten bestätigt. Man wird außer dem juristischen Hebel einen politischen Hebel brauchen. Mangels von Möglichkeiten werde ich mich wahrscheinlich der AfD zuwenden, obwohl ich mir über die Gefahren bei dieser Partei im Klaren bin. Wie Herr Prof. Dr. Dr. Battis in seinem Gutachten sagt: Mittlerweile verbietet sich wegen des offensichtlichen inzwischen über Jahrzehnte hinweg bestehenden länderübergreifenden konzertierenden Verfassungsbruchs, jegliche diplomatische Zurückhaltung.