Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 484509 times)

egal

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1110 am: 08.06.2023 09:47 »
Wie siehts denn bei den Versorgungsempfängern aus. Wird da bei dem Sockelbetrag von 200€ auch der ruhegehaltsfähige Satz von maximal 71,75 Prozent genommen, oder die 200€?


BWBoy

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1112 am: 08.06.2023 10:01 »
Wie siehts denn bei den Versorgungsempfängern aus. Wird da bei dem Sockelbetrag von 200€ auch der ruhegehaltsfähige Satz von maximal 71,75 Prozent genommen, oder die 200€?

Da müssen logischer Weise die 200€ genommen werden wenn es so kommt. denn aus den 200€ + 5,3% Errechnet sich ja das neue Gehalt von dem du dann maximal 71,75% bekommst.

wäre es anders, käme die Reduktion ja doppelt zum tragen. Der Sockelbetrag ist ja kein einmaliger Effekt sondern ein Bestandteil der dauerhaften Erhöhung.

BRUBeamter

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1113 am: 08.06.2023 10:09 »
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++29efa0d4-05c2-11ee-bf8a-001a4a160123
Wo kann man diesen Entwurf lesen?

Gute Frage! Keine Ahnung, da das glorreiche BMI den Entwurf nicht veröffentlicht hat.
Sind mittlerweile sehr sparsam damit.

Auch die Stellungnahmen der Gewerkschaften/Verbände zum "Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 01.02.2023 wurden noch nicht veröffentlicht. (auf der BMI Homepage)

Falls jemand den Entwurf BBVAnpÄndG 2023/2024 hat, gerne den Link teilen.
« Last Edit: 08.06.2023 10:15 von BRUBeamter »

Bastel

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1114 am: 08.06.2023 12:09 »
Wie siehts denn bei den Versorgungsempfängern aus. Wird da bei dem Sockelbetrag von 200€ auch der ruhegehaltsfähige Satz von maximal 71,75 Prozent genommen, oder die 200€?

Da müssen logischer Weise die 200€ genommen werden wenn es so kommt. denn aus den 200€ + 5,3% Errechnet sich ja das neue Gehalt von dem du dann maximal 71,75% bekommst.

wäre es anders, käme die Reduktion ja doppelt zum tragen. Der Sockelbetrag ist ja kein einmaliger Effekt sondern ein Bestandteil der dauerhaften Erhöhung.

Er hat glaube ich nicht verstanden, wie seine Pension genau berechnet wird. 

Nordbär

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1115 am: 08.06.2023 12:46 »
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++29efa0d4-05c2-11ee-bf8a-001a4a160123
Wo kann man diesen Entwurf lesen?

Gute Frage! Keine Ahnung, da das glorreiche BMI den Entwurf nicht veröffentlicht hat.
Sind mittlerweile sehr sparsam damit.

Auch die Stellungnahmen der Gewerkschaften/Verbände zum "Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 01.02.2023 wurden noch nicht veröffentlicht. (auf der BMI Homepage)

Falls jemand den Entwurf BBVAnpÄndG 2023/2024 hat, gerne den Link teilen.

Hier der Link des aktuellen Entwurfes:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAnpAendG-2023-2024.html

maxg

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1116 am: 08.06.2023 13:22 »
(...)
Hier der Link des aktuellen Entwurfes:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAnpAendG-2023-2024.html

Danke!
Was ich mich beim Querlesen frage:
Woraus ergibt sich eigentlich, dass die Inflationsprämie ESt.-frei ist?

Hummel2805

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1117 am: 08.06.2023 13:23 »
Das ist ja interessant

Der Familienzuschlag für 3 Kinder erhöht sich von 826,68 € auf nun 1.091,38 €.
Das ist eine Erhöhung um über 32% !!!

Hat da jemand nährere Informationen? Ist der AEZ damit erledigt?

Unknown

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1118 am: 08.06.2023 13:29 »
Das ist ja interessant

Der Familienzuschlag für 3 Kinder erhöht sich von 826,68 € auf nun 1.091,38 €.
Das ist eine Erhöhung um über 32% !!!

Hat da jemand nährere Informationen? Ist der AEZ damit erledigt?
Ich mag mich täuschen, aber ich komme auf 920,10 Euro.

171,28 + 146,38 + 146,38 + 456,06 = 920,10
Stufe 1 + Kind 1  + Kind 2  + Kind 3



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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1119 am: 08.06.2023 13:32 »
Auf Seite 43 im Entwurf steht etwas zum BBVAngG:

„ Eine weitere Anhebung der Bezüge wird zudem durch das in der Ressortabstimmung befindliche Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und - versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) erfolgen, das be-darfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum Inhalt hat und zeitnah dem Kabinett werden wird. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die mit der Einführung des Bürgergeldes notwendig gewordene Neujustierung der Mindestbesoldung.“

Dürfte nicht mehr lange dauern.

Hummel2805

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1120 am: 08.06.2023 13:34 »
Ja stimmt!

BRUBeamter

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« Antwort #1121 am: 08.06.2023 13:34 »
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++29efa0d4-05c2-11ee-bf8a-001a4a160123
Wo kann man diesen Entwurf lesen?

Gute Frage! Keine Ahnung, da das glorreiche BMI den Entwurf nicht veröffentlicht hat.
Sind mittlerweile sehr sparsam damit.

Auch die Stellungnahmen der Gewerkschaften/Verbände zum "Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 01.02.2023 wurden noch nicht veröffentlicht. (auf der BMI Homepage)

Falls jemand den Entwurf BBVAnpÄndG 2023/2024 hat, gerne den Link teilen.

Hier der Link des aktuellen Entwurfes:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAnpAendG-2023-2024.html

Vielen Dank und der Enwurf ist ja noch ganz warm  ;)

edeserver

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1122 am: 08.06.2023 14:00 »
Auf S. 8 des Entwurfes steht zum Inflationsausgleich "Die Zahlungen nach Absatz 4 für den Monat Juni 2023 werden nur ge-währt, wenn das Dienstverhältnis oder das Beamtenverhältnis auf Widerruf am 1. Mai 2023 bestanden und mindestens an einem Tag im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat. Die Zahlungen für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 werden nur gewährt, wenn das Dienstverhältnis oder das Beamtenverhältnis auf Widerruf in dem jewei-ligen Monat besteht und mindestens an einem Tag in dem jeweiligen Monat ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge besteht.“

Was sind alles Dienstbezüge? Auf der Bezügeabrechnung steht für meine Frau, welche sich in Elternzeit befindet, "Laufende Bezüge: 1603 Erstattung zur Krankenversicherung". Wenn das zu den Dienstbezügen zählt, erhalten Beamtinnen und Beamte in Elternzeit, im Gegensatz zu Tarifbeschäftigen, den Inflationsausgleich.

Umlauf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1123 am: 08.06.2023 14:07 »
Vielen Dank.

Da lag ich mit meiner Prognose-Tabelle richtig gut.
Nur den FS1 und FS2 habe ich jeweils 1 Cent zu niedrig.

Bei den beiden Erhöhungsbeträge passte es irgendwie nicht.

Heute Abend werde ich die Tabelle anpassen.

Allen, die frei haben einen schönen Feiertag. Den anderen ein gutes übersehen des Arbeitstages.

Lidius

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« Antwort #1124 am: 08.06.2023 14:22 »
Auf S. 8 des Entwurfes steht zum Inflationsausgleich "Die Zahlungen nach Absatz 4 für den Monat Juni 2023 werden nur ge-währt, wenn das Dienstverhältnis oder das Beamtenverhältnis auf Widerruf am 1. Mai 2023 bestanden und mindestens an einem Tag im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat. Die Zahlungen für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 werden nur gewährt, wenn das Dienstverhältnis oder das Beamtenverhältnis auf Widerruf in dem jewei-ligen Monat besteht und mindestens an einem Tag in dem jeweiligen Monat ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge besteht.“

Was sind alles Dienstbezüge? Auf der Bezügeabrechnung steht für meine Frau, welche sich in Elternzeit befindet, "Laufende Bezüge: 1603 Erstattung zur Krankenversicherung". Wenn das zu den Dienstbezügen zählt, erhalten Beamtinnen und Beamte in Elternzeit, im Gegensatz zu Tarifbeschäftigen, den Inflationsausgleich.

Siehe § 1 Absatz 2 BBesG
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__1.html