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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

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Knarfe1000:

--- Zitat von: Blablublu am 24.04.2023 19:19 ---Die 11,5 Prozent minus 0,2 % sind meiner Meinung nach richtig, weil das Abstandsgebot, durch die Abschmelzbeträge aus dem Angemessenheitsgesetz ausgereizt sind. Das BMI wirft sich ja nicht selber den Löwen zum Frass vor.

--- End quote ---
Wobei auch diese Regelung garantiert nicht verfassungskonform ist.

Blablublu:

--- Zitat von: Knarfe1000 am 24.04.2023 19:27 ---
--- Zitat von: Blablublu am 24.04.2023 19:19 ---Die 11,5 Prozent minus 0,2 % sind meiner Meinung nach richtig, weil das Abstandsgebot, durch die Abschmelzbeträge aus dem Angemessenheitsgesetz ausgereizt sind. Das BMI wirft sich ja nicht selber den Löwen zum Frass vor.

--- End quote ---
Wobei auch diese Regelung garantiert nicht verfassungskonform ist.

--- End quote ---
Das habe ich auch nicht gesagt :-)

emdy:
Im Grunde ist es ja völlig egal, was man selbst oder das BMI für eine systemgerechte Übertragung hält. Geschuldet wird eine amtsangemessene Alimentation.  ::)

Abwarten, genug arbeiten, dass man sich in den Spiegel sehen kann und ganz gemütlich Klage vorbereiten.

maxg:

--- Zitat von: Knarfe1000 am 24.04.2023 19:15 ---
--- Zitat von: maxg am 24.04.2023 17:49 ---
--- Zitat von: Admin am 24.04.2023 16:53 ---warum haben wir +11,5% für die Zulagen angenommen?
das ist der Zahlenwert, der im Einigungspapier verwendet wird, wenn eine lineare Erhöhung stattfindet: (...)
--- End quote ---
(...)
Ob es für die Bundesbeamten eine linear gleichmäßige Erhöhung von ~11,3% gibt oder zur Sockelbetrags-Anwendung (200 EUR plus 5,3%) geneigt wird, ist aus meiner Einschätzung ziemlich unklar. Ich denke, dass es die Sockelbetrags-Variante wird, aber wetten würde ich nicht drauf  ;)
(...)
--- End quote ---
Der "Sweetspot" liegt bei etwa 3500 brutto/Monat. Alles darüber hätte mit 11 % einen Vorteil gegenüber Sockelvariante, wenn ich mich nicht verrechnet habe.

--- End quote ---
Das hat mich gereizt, mal genauer zu rechnen. Wobei es ja verschiedene Unwägbarkeiten gibt:
- werden es 11,5 oder 11,3 oder ?? Prozent?
- würde auch der Sockelbetrag gekürzt?
- würden es 5,5 oder 5,3 oder ?? Prozent?
Wenn man X als Ausgangsgehalt nimmt und den Break-Even-Point (Grenzwert) wissen möchte (hier mit 11,3 und 5,3 Prozent), rechen ich wie folgt (hinter || ist die Umformung):
X * 1,113 = (X + 200) * 1,053
   || /1,053
X * (1,113/1,053) = X +200
   || - X
X * (1,113/1,053) - X = 200
X * [(1,113/1,053) – 1] = 200
   || / [(1,113/1,053) – 1]
X = 200 / [(1,113/1,053) – 1]
X = 3510
Also ist bei 3.510 brutto "alt" der Kipppunkt, über dem eine rein prozentuale Erhöhung besser wäre.

wetterfrosch:
Zur Info:

"Bei den Beamten stellt der “Sockelbetrag” von 200 € noch ein kleines Problem dar, denn durch das sogenannte “Abstandsgebot” in den Besoldungsgruppen kann dies nicht einfach umgesetzt werden. Das BMI hat nun vor, einen linearen Durchschnittswert zu ermitteln und diesen dann mit den 5,5 % aufzustocken. Wie hoch dies dann im Einzelnen sein wird, steht noch nicht fest. Gleiches gilt für die Versorgungsempfänger. Zu berücksichtigen ist selbstverständlich auch die 0,2 % Abschlag bei den Beamten für die Versorgungsrücklage."

https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/es-gibt-ein-ergebnis-einen-kompromis/

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