Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 483952 times)

Phoenix

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1170 am: 10.06.2023 00:21 »
Ist das mehr als zum Jahre 2023 in Netto oder Brutto angegeben?

Seit wann werden Gehälter Netto angegeben?
Außer dem Finanzamt und dem Arbeitgeber kennt niemand, was sich z.B. jemand auf die „Lohnsteuerkarte“ eintragen lässt. Bitte einfach mal 10 Sekunden nachdenken vor dem Tippen.

Ehe die Frage auch noch kommt. Auch die Prozentwerte gelten nur Brutto.

Seit wann interessiert man sich für brutto?

Entscheidend ist, was man tatsächlich überwiesen bekommt - nicht, was man theoretisch erhalten würde!

Bitte daher auch erst mal das Gehirn einschalten (falls vorhanden), ehe man jemanden blöd von der Seite anmacht! Die Frage war mehr als berechtigt und hätte sachlich beantwortet werden können. Mich persönlich interessiert brutto z.B. auch einen Scheißdreck. Brutto sind nur Zahlen, und selbst netto ist relativ! Bei einer 1:1-Übertragung auf die Versorgungsempfänger (und nur das wäre fair!) würde absolut JEDER Pensionär exakt 3.000 Euro erhalten und keinen Cent weniger. Tatsächlich sind es knapp über 70% für altersbedingte Ruheständler und nur 65% für Frühpensionäre. Das ist ein Hohn! Dann müsste man das bei aktiven Beamten auch prozentual absenken, nicht nur bei passiven. Ansonsten wäre es keine 1:1-Übertragung.

VE bekommen doch auch nicht 100% des jeweiligen Tabellensold sondern nur die erdienten %

Umlauf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1171 am: 10.06.2023 01:00 »
Ist das mehr als zum Jahre 2023 in Netto oder Brutto angegeben?

Seit wann werden Gehälter Netto angegeben?
Außer dem Finanzamt und dem Arbeitgeber kennt niemand, was sich z.B. jemand auf die „Lohnsteuerkarte“ eintragen lässt. Bitte einfach mal 10 Sekunden nachdenken vor dem Tippen.

Ehe die Frage auch noch kommt. Auch die Prozentwerte gelten nur Brutto.

Seit wann interessiert man sich für brutto?

Entscheidend ist, was man tatsächlich überwiesen bekommt - nicht, was man theoretisch erhalten würde!

Bitte daher auch erst mal das Gehirn einschalten (falls vorhanden), ehe man jemanden blöd von der Seite anmacht! Die Frage war mehr als berechtigt und hätte sachlich beantwortet werden können. Mich persönlich interessiert brutto z.B. auch einen Scheißdreck. Brutto sind nur Zahlen, und selbst netto ist relativ! Bei einer 1:1-Übertragung auf die Versorgungsempfänger (und nur das wäre fair!) würde absolut JEDER Pensionär exakt 3.000 Euro erhalten und keinen Cent weniger. Tatsächlich sind es knapp über 70% für altersbedingte Ruheständler und nur 65% für Frühpensionäre. Das ist ein Hohn! Dann müsste man das bei aktiven Beamten auch prozentual absenken, nicht nur bei passiven. Ansonsten wäre es keine 1:1-Übertragung.

Mir ist auch klar, dass das was im Portemonnaie ankommt für den einzelnen höchst wichtig ist.

Wir können gerne das gesamte EStG durchexerzieren. Wären wir in ein paar Monaten mit fertig. Eine Vergleichbarkeit ist nur über das Brutto möglich. Das ist eigentlich Basiswissen. Mehr habe ich auch nicht ausgedrückt.

Kleines Beispiel:
Ein Beamter kann sich die steuerliche Berücksichtigung der privaten Krankenversicherung monatlich über die Besoldung anrechnen lassen. Dann ist das monatliche Netto höher.
Andere Möglichkeit: Den Wisch von der Versicherung nicht an die Besoldungsstelle senden. In der Folge ist das Netto niedriger. Das ganze wird dann bei der Einkommensteuererklärung angerechnet.

Ergebnis: Das Jahresnetto bzw. die Jahressteuerlast ist in beiden Fällen identisch, obwohl das monatliche Netto unterschiedlich ist.

So viel zur berechtigten Frage und dem Gehirn…

Das Ergebnis der Einkommensteuerfestsetzung ist höchst individuell, da sehr viele individuelle Faktoren reinspielen. Dazu ist das Beispiel jetzt ein sehr einfaches.

Als nächstes kommt dann wohl das Märchen von der unterschiedlichen Steuerlast mit den verschiedenen Steuerklassen?


Die monatlichen Steuerabzüge sind „nur“ eine Vorauszahlung an das Finanzamt für die Jahressteuerfestsetzung.
Bei einem Nebengewerbe, geht auch bei Beamten, kann das Finanzamt auch eine Steuervorauszahlung festlegen, da es nicht über ein Jahr auf die Steuerkohle warten möchte.
« Last Edit: 10.06.2023 01:18 von Umlauf »

Bundi

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« Antwort #1172 am: 10.06.2023 11:28 »
@Swen

Danke für deinen Beitrag. Sowohl "im Topic" als auch "Off Topic" wie gewohnt zu 100% ein Genuss und immer zutreffend.

SwenTanortsch

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« Antwort #1173 am: 10.06.2023 12:30 »
Gern geschehen, Bundi, ich freue mich über Dein Urteil.

tigertom

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1174 am: 10.06.2023 14:05 »
@ Swen


Ich bin froh über jeden Kollegen wie Dich, der es nicht zulassen möchte, dass manche das Niveau dieses Forums auf RTL2-Promis-unter-Palmen-VIP-Sommerhaus-Niveau herunterziehen.

Ich Berufe mich erneut auf das, was ich zum Thema Zusammenhalt des öD geschrieben habe.

Überrascht bin ich immer wieder über den offensichtlichen Mangel an Selbstreflektion mancher Kollegen hier.

@Swen again: Du erinnerst mich ein bisschen an Father /Captain Mulcahy aus M*A*S*H, gutmütig, bemüht, alles zusammen zu halten und wenn es drauf ankommt, kommt dann doch mal der Bochandschuh raus.

Die Captains Pierce und Hunnicut würden auch zu Dir halten.

;-)

SwenTanortsch

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« Antwort #1175 am: 10.06.2023 15:40 »
Der Vergleich ist mir eine Ehre, tigertom - ich denke, man kommt in meinem Beruf fast von alleine zu ähnlichen Einstellungen, denn woran sollten sich junge Menschen halten, wenn nicht an jene, die gutmütig sind (soweit man das von sich selbst sagen kann) und dabei doch, wenn es sein muss (und es muss in meinem Beruf wiederkehrend so sein), eine klare Linie vorgeben. Zugleich gibt's nach meiner Erfahrung kaum ein besseres Korrektiv, um nach und nach zumindest ansatzweise seine eigenen Unzulänglichkeiten zu erkennen (soweit das einem tatsächlich möglich ist und das ist es bekanntlich jedem in einem letztlich nur sehr eingeschränkten Maße, wenn man ehrlich ist), als ein (Klassen-)Verband junger Menschen. Denn die spüren, wenn sie zuvor nur lang genug gemeinsam in ihrem (Klassen-)Verband zusammen waren, praktisch mit dem ersten Betreten des Raums, wer man ist: Ihnen macht man nichts vor - oder bestenfalls nur eine kurze Zeit. Insofern kann kann mein Beruf sehr heilsam sein, wenn man wissen will, wer man ist, und sehr wahr, wenn man das nicht wissen will.

Das größte Kompliment, das mir noch eher am Anfang meiner Zeit gegeben worden ist, als ich aber schon kein Anfänger mehr war, hat ein Schüler zu seinen Mitschülern gesprochen, als er sagte: "Herr ... ist kein Lehrer, sondern ein Mensch und deshalb versucht er, uns ebenfalls wie Menschen zu behandeln." Damit hat er mich befördert, wie einen kein Dienstherr befördern kann, und mir zugleich für jede Zukunft eine Maxime auferlegt, die nicht zu vergessen mein Ansporn ist (und jeder von uns und also meine Person eingeschlossen vergisst das im Umgang mit der Umwelt oft genug, da kann man sich sicher sein). Ein kluger Autor hat mal in einem klugen Buch seinen Protagonisten über sich sagen lassen: "Ich kann in mir den Menschen wiedererkennen, solange ich ihn nicht ganz verloren habe". Darin steckt viel Weisheit, denke ich.
« Last Edit: 10.06.2023 15:54 von SwenTanortsch »

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« Antwort #1176 am: 10.06.2023 20:00 »
wir haben nun die Prognose zur Besoldungstabelle Bund 2024 dem Referententwurf des BMI vom 07.06.2023 angepaßt.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2023/

Damit ist unsere Prognoserechnung vom 23.04.2023 obsolet.

Hugo

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« Antwort #1177 am: 10.06.2023 20:30 »
Danke für die angepasste Tabelle.
Könnte man bereits jetzt das Steuerjahr auf 2024 anpassen da der Grundfreibetrag 2024 erhöht wird?
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2023/01/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-steuerliche-aenderungen-2023.html



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« Antwort #1180 am: 11.06.2023 01:01 »
Danke für die angepasste Tabelle.
Könnte man bereits jetzt das Steuerjahr auf 2024 anpassen da der Grundfreibetrag 2024 erhöht wird?
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2023/01/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-steuerliche-aenderungen-2023.html

Updates des Einkommensteuermoduls gibt es immer, wenn das BMF einen neuen Programmablaufplan veröffentlicht. Üblicherweise ist das im November mit Update im Dezember.

wizzard

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andreb

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1182 am: 11.06.2023 09:43 »
Weil für die Kommunalbeamten die Besoldungstabellen der jeweiligen Bundesländer gelten; der Tarifabschluss sowie die Übertragung auf die Bundesbeamten hat mit diesen 0,0 am Hut.

Bastel

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SwenTanortsch

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1184 am: 11.06.2023 10:30 »
Der Beitrag des Springer-Mediums beinhaltet über den sachlichen Fehler hinaus, dass der Tarifabschluss im Bund keinerlei mittelbare Auswirkungen für Kommunalbeamte hat (worauf Umlauf und andreb berechtigt hinweisen), das es auszeichnende Programm: Unvollständigkeit, Stimmungsmache, Unwille zur Reflexion:

Berechtigt wird u.a. hervorgehoben, dass die Inflationsausgleichprämie in Höhe von 3.000,- € netto nicht nur aktiven Beamten und Beamtinnen gewährt werden solle, sondern ebenso dem Bundeskanzler und seinem Kabinett. Nicht betrachtet werden die weiteren vom Gesetzentwurf betrachteten Institutionen und Ämter, worin sich die Unvollständigkeit zeigt, die als solche offensichtlich stimmungsmachend wirken soll und nicht reflektiert, dass auch die vom Gesetzentwurf betrachteten Ämter von der Inflation betroffen sind.

Berechtigt wird ebenso hervorgehoben, dass ebenfalls Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in Abhängigkeit von ihrem Versorgungsanspruch eine eingeschränkte Inflationausgleichsprämie erhalten sollen. Unvollständig bleibt, dass über die Erhöhung von Besoldung und Versorgung in den letzten Jahren nicht berichtet wird. Beide sind 2021 und 2022 nominal um 1,2 % und 1,8 %, real um 0,9 % und 1,35 % angehoben worden und werden weiterhin 2023 nicht angehoben. Stimmungmachend wird dann der Schlusssatz vollzogen: "Im Klartext: Inflationsprämie für pensionierte Beamte – aber die Rentner schauen in die Röhre!" Denn unvollständig bleibt, weil hier nicht darüber berichtet wird, dass die Renten im Sinne der Rentenanpassungsformel 2021 in den sog. alten Ländern nicht und in den sog. neuen zum 01.07.2021 um 0,72 % (real um 0,36 %) sowie zum 01.07.2022 um 5,35 % (real um 2,68%) und 6,12 % (real um 3,06 %) angehoben worden sind und zum 01.07.2023 um 4,39 % (real um 2,2 %) und 5,86 % (real um 2,93 %) angehoben werden. Entsprechend wird den Rentenempfängern zwar keine Inflationsausgleichsprämie gewährt, sie schauen jedoch dennoch nicht in die Röhre, sondern erhalten eine (regelmäßige) Rentenerhöhung, während den aktiven Beamten und Versorgungsempfängern im Rahmen einer Nullrunde eine nicht tabellenwirksame Ausgleichszahlung gewährt wird.

Zu dieser einfachen Berichterstattung sieht sich das Medium wohl aus Gründen, die ihm bekannt sein könnten, nicht in der Lage, sodass sich auch hier die für es typische Reflexion findet, nämlich gar keine. Entsprechend zeigt sich auch, dass das Medium sich nicht in der Lage sieht, eine inhaltlich sachgerechte Überschrift zu bilden, wenn es seine Überschrift wie folgt formuliert: "BILD deckt auf: Inflationsprämie für Kanzler und Minister". Denn tatsächlich wird hier zunächst einmal nichts aufgedeckt, da der Gesetzentwurf seit letzter Woche auf der Seite des Bundesinnenministeriums öffentlich zugänglich ist. Darüber hinaus sollte es präziser heißen, um den Inhalt in einer Überschrift zusammenzufassen: "Bild deckt zu: Wir können wie immer nicht sachlich".

Nun gut, wer bereit ist, für das Medium Geld auszugeben, dürfte kaum eine andere Erwartung haben, sodass davon auszugehen sein dürfte, dass diese Gruppe der Leser das findet, was sie suchen wird: Berichterstattung, die grundsätzlich an die niederen Instinkte appelliert. Und wer eine andere Erwartung an das Medium hat, es aber trotzdem liest, wird wissen, was ihn erwartet: Berichterstattung, die grundsätzlich an die niederen Instinkte appelliert.