Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

Begonnen von Admin, 23.04.2023 04:17

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Bastel

Es ist allerdings schon bezeichnend, dass die werten Damen und Herren automatisch an den Gehaltserhöhungen antizipieren, hier aber bei diesem Bonbon auf den Zug der Tarifverhandlungen aufspringen.

Dann sollte auch die Jährliche Erhöhung an den Tarifergebnissen festgemacht werden!

Julianx1

Hallo an das früher sehr sachliche Forum.
In letzter Zeit sind teils die Gemüter sehr erhitzt in den Diskussionen. dennoch mal eine Frage:

Der Prognoserechner 24 geht ja leider nur bis 6 Kinder. Kann mir jemand sagen was ich ab 01.03.24 unter folgenden Bedingungen Netto hätte:

Beamter A11; Stufe 8. (keine weiteren Zulagen), außer VWL.
Verheiratet, 7 Kinder, Lohnsteuerklasse IV ohne Faktor.

2 Kinder auf der Lohnsteuerkarte. Ehefrau nicht im öffentlichen Dienst.

Habt vielen Dank

Der Logistiker

Zitat von: SwenTanortsch am 11.06.2023 10:30
Berechtigt wird ebenso hervorgehoben, dass ebenfalls Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in Abhängigkeit von ihrem Versorgungsanspruch eine eingeschränkte Inflationausgleichsprämie erhalten sollen.

Ich muss wirklich mal dumm Nachfragen: Versorgungsempfänger ist nicht gleich Übergangsgebürnissempfänger, oder? Bekommen diejenigen, welche Übergangsgebührnisse beziehen ebenfalls die Inflationsprämie?
Ich habe hier alle Seiten durchgelesen und entweder ich habe es übersprungen oder es wurde nur nie erwähnt. Finde nirgendwo eine adäquate Antwort darauf.

Sollte es eine Erwähnung dazu gegeben haben oder ähnliches, bitte ich vielmals um Entschuldigung.

Grüße


PS.: waren wirklich spannende 80 Seiten :)

PolareuD

Zitat von: Julianx1 am 11.06.2023 12:36
Beamter A11; Stufe 8. (keine weiteren Zulagen).
Verheiratet, 7 Kinder, Lohnsteuerklasse IV ohne Faktor.

2 Kinder auf der Lohnsteuerkarte. Ehefrau nicht im öffentlichen Dienst.

Ohne Gewähr: 8044,07€ Brutto, 5526,58€ Netto

BW

Bei der Frage zu den Übergangsgebührnissen schließe ich mich der Frage an konnte es nicht aus dem Entwurf herauslesen.

SwenTanortsch

Zitat von: Der Logistiker am 11.06.2023 13:09
Zitat von: SwenTanortsch am 11.06.2023 10:30
Berechtigt wird ebenso hervorgehoben, dass ebenfalls Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in Abhängigkeit von ihrem Versorgungsanspruch eine eingeschränkte Inflationausgleichsprämie erhalten sollen.

Ich muss wirklich mal dumm Nachfragen: Versorgungsempfänger ist nicht gleich Übergangsgebürnissempfänger, oder? Bekommen diejenigen, welche Übergangsgebührnisse beziehen ebenfalls die Inflationsprämie?
Ich habe hier alle Seiten durchgelesen und entweder ich habe es übersprungen oder es wurde nur nie erwähnt. Finde nirgendwo eine adäquate Antwort darauf.

Sollte es eine Erwähnung dazu gegeben haben oder ähnliches, bitte ich vielmals um Entschuldigung.

Grüße


PS.: waren wirklich spannende 80 Seiten :)

Ich denke, das Themenfeld ist so speziell, dass ich eine entsprechende Anfrage ggf. direkt an den DBwV oder eure Personalvertretung bzw. Vetrauenspersonen stellen würde.

Der Logistiker

Zitat von: SwenTanortsch am 11.06.2023 13:37
Zitat von: Der Logistiker am 11.06.2023 13:09
Zitat von: SwenTanortsch am 11.06.2023 10:30
Berechtigt wird ebenso hervorgehoben, dass ebenfalls Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in Abhängigkeit von ihrem Versorgungsanspruch eine eingeschränkte Inflationausgleichsprämie erhalten sollen.

Ich muss wirklich mal dumm Nachfragen: Versorgungsempfänger ist nicht gleich Übergangsgebürnissempfänger, oder? Bekommen diejenigen, welche Übergangsgebührnisse beziehen ebenfalls die Inflationsprämie?
Ich habe hier alle Seiten durchgelesen und entweder ich habe es übersprungen oder es wurde nur nie erwähnt. Finde nirgendwo eine adäquate Antwort darauf.

Sollte es eine Erwähnung dazu gegeben haben oder ähnliches, bitte ich vielmals um Entschuldigung.

Grüße


PS.: waren wirklich spannende 80 Seiten :)

Ich denke, das Themenfeld ist so speziell, dass ich eine entsprechende Anfrage ggf. direkt an den DBwV oder eure Personalvertretung bzw. Vetrauenspersonen stellen würde.


Danke für die Antowrt. Ich vermute mal, das ist der beste Ansatz.
Sollte dennoch jemand was wissen, darf er es gerne mir mitteilen :)
Grüße

BW

Also habs mir nochmal angeschaut und meine Vermutung gem. § 3 (4) Nr.6 SVG i.V.m. Artikel 17 des Referentenentwurfs ist, das es gezahlt wird, aber vermutlich wird man das erst sicher wissen wenn die Bezügemitteilung kommt.

Ari31

Und man sollte in dem Fall das es gezahlt wird aufpassen falls man die Übergangsgebührnisse UND reguläre Bezüge bekommt. Bei mir wurde z.B. die Energiepauschale doppelt gezahlt. Da ich von 2 unterschiedlichen Außenstellen des BVA bezahlt werde, weiß hier der eine nicht was der andere macht.
Meiner Meinung nach ist das nicht richtig das es doppelt gezahlt wird. Das BVA konnte mir nicht sagen ob das das richtig ist, hat sich aber auch nicht wirklich dafür interessiert. Ich gehe davon aus, dass es bei der Inflationsprämie wieder zu Ungereimtheiten kommt. Also im Zweifelsfall den Sachverhalt dem BVA schriftlich mitteilen(auch die schriftliche Meldung hat in meinem Fall niemanden interessiert, aber ist zumindest für mich als Nachweis vorhanden.)

BW

Siehste so unterscheiden sich die Besoldungsgeber, bei mir wurde die Energiepauschale statt 2 mal kein mal gezahlt. Wobei rein theoretisch eine Inflationszahlung einmal pro Arbeitgeber gezahlt werden kann, was es möglich machen würde diese 2 mal zu erhalten.

TheOffice

Hallo an Alle:)
Evtl. habe ich es überlesen, aber was ist mit den 1.200€, welche die Tarifbeschäftigten Ende diesen Monats bekommen?
Da deren Abschluss ja Zeit- und Wirkungsgleich auf alle Beamt:innen übertragen werden solle, müsste diese Zahlung ja auch mit inbegriffen sein.
Hat da jemand Kenntnis drüber?

Lg:)

PolareuD

Zitat von: TheOffice am 11.06.2023 16:09
Hallo an Alle:)
Evtl. habe ich es überlesen, aber was ist mit den 1.200€, welche die Tarifbeschäftigten Ende diesen Monats bekommen?
Da deren Abschluss ja Zeit- und Wirkungsgleich auf alle Beamt:innen übertragen werden solle, müsste diese Zahlung ja auch mit inbegriffen sein.
Hat da jemand Kenntnis drüber?

Lg:)

Darum dreht sich alles auf den letzten 20-30 Seiten hier im Tread.  ;)

Resümee: Laut Referentenentwurf vom 07.06.2023 soll die IFP kommen. Voraussichtlich im Bereich September bis November, aber definitiv nicht zum Juli.

Opa

Zitat von: BW am 11.06.2023 16:05
Siehste so unterscheiden sich die Besoldungsgeber, bei mir wurde die Energiepauschale statt 2 mal kein mal gezahlt. Wobei rein theoretisch eine Inflationszahlung einmal pro Arbeitgeber gezahlt werden kann, was es möglich machen würde diese 2 mal zu erhalten.
Wobei der Gesamtbetrag unter 3.000€ bleiben müsste, damit die Steuerfreiheit greift. Müsste sich nicht jeder Arbeitgeber entsprechend absichern, um sich nicht der Steuerhinterziehung schuldig zu machen? Also nachfragen, ob der Arbeitnehmer/Beamte noch aus einem anderen Beschäftigungsverhältnis Anspruch auf die Prämie hat?

BalBund

Zitat von: Opa am 11.06.2023 17:30

Wobei der Gesamtbetrag unter 3.000€ bleiben müsste, damit die Steuerfreiheit greift. Müsste sich nicht jeder Arbeitgeber entsprechend absichern, um sich nicht der Steuerhinterziehung schuldig zu machen? Also nachfragen, ob der Arbeitnehmer/Beamte noch aus einem anderen Beschäftigungsverhältnis Anspruch auf die Prämie hat?

Da jeder Beamte eine Nebentätigkeit genehmigt bekommen haben muss, entfällt die Prüfpflicht für das Gros der Beamten. Bei denen mit genehmigter NT sollte die Bezügestelle aber auf jeden Fall nachfragen.

BW

Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz kann bis zu dem Betrag von 3.000 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Arbeitgeber braucht somit nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine Prämie bereits aus einem anderen Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber erhalten hat.