Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 480845 times)

Knarfe1000

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #120 am: 25.04.2023 10:34 »
Hmm, scheint eine interne Ankündigung des BMI zu sein. Ein offizielles Statement habe ich nicht gefunden.

Grundsätzlich also erstmal okay, es kommt halt auf den %-Wert an. Ich tippe auf 10 - 11 %.

BVerfGBeliever

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #121 am: 25.04.2023 12:09 »
Auch hier nochmal meine "Erkenntnis" aus dem Nachbarthread:

a) Würde die Besoldung im März 2024 um 200 Euro plus 5,3% angehoben, so würde sich der Abstand zwischen A2 und B11 seit März 2019 von 487,28% auf 448,00% verringern, also um 39,28 Prozentpunkte.

b) Würde die Besoldung hingegen linear um 11,3% angehoben, so würde sich der Abstand zwischen A2 und B11 seit März 2019 von 487,28% auf 482,63% verringern, also um 4,65 Prozentpunkte.


Während b) für sich betrachtet kein größeres Problem darstellt, beinhaltet a) eine Abschmelzung der Abstände in einem Ausmaß, das ohne eine Neubewertung der Ämter nicht zulässig ist (falls ich Swen richtig verstanden habe):


             03/2019     03/2023   03/2024 a   03/2024 b
                                    200+5,3%       11,3%
            
A2           2410,66     2587,38     2935,11     2879,75
A16          7526,46     8078,22     8716,97     8991,06
B11         14157,33    15074,80    16084,36    16778,25
            
A2 <-> A16   212,22%     212,22%     196,99%     212,22%
A2 <-> B11   487,28%     482,63%     448,00%     482,63%

Phoenix

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« Antwort #122 am: 25.04.2023 12:20 »
Zur Info:

"Bei den Beamten stellt der “Sockelbetrag” von 200 € noch ein kleines Problem dar, denn durch das sogenannte “Abstandsgebot” in den Besoldungsgruppen kann dies nicht einfach umgesetzt werden. Das BMI hat nun vor, einen linearen Durchschnittswert zu ermitteln und diesen dann mit den 5,5 % aufzustocken. Wie hoch dies dann im Einzelnen sein wird, steht noch nicht fest. Gleiches gilt für die Versorgungsempfänger. Zu berücksichtigen ist selbstverständlich auch die 0,2 % Abschlag bei den Beamten für die Versorgungsrücklage."

https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/es-gibt-ein-ergebnis-einen-kompromis/

Schade, Sockel + 5,3% wären deutlich mehr gewesen bei mir

Admin

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« Antwort #123 am: 25.04.2023 13:00 »
Zur Info:

"Bei den Beamten stellt der “Sockelbetrag” von 200 € noch ein kleines Problem dar, denn durch das sogenannte “Abstandsgebot” in den Besoldungsgruppen kann dies nicht einfach umgesetzt werden. Das BMI hat nun vor, einen linearen Durchschnittswert zu ermitteln und diesen dann mit den 5,5 % aufzustocken. Wie hoch dies dann im Einzelnen sein wird, steht noch nicht fest. Gleiches gilt für die Versorgungsempfänger. Zu berücksichtigen ist selbstverständlich auch die 0,2 % Abschlag bei den Beamten für die Versorgungsrücklage."

https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/es-gibt-ein-ergebnis-einen-kompromis/

Wir haben nun neben der ursprünglichen Beispielrechnung mit +200 +5,5% abzüglich 0,2%
  2024a: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024a&matrix=1
noch eine weitere mit durchgängig linearer Erhöhung um 11,5% erstellt:
  2024b: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024b&matrix=1

Hier der Vergleich der beiden Varianten:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2023/a/a/vergleich.beamte-bund-pr-2024b.m.html

Knarfe1000

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« Antwort #124 am: 25.04.2023 13:06 »
@Admin: Danke für die viele Arbeit! Ich hätte mit der reinen %-Regel 150 Euro mehr brutto im Vergleich zur Sockel-Variante.


Prüfer SH

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« Antwort #125 am: 25.04.2023 13:18 »
@Admin: Danke für die viele Arbeit! Ich hätte mit der reinen %-Regel 150 Euro mehr brutto im Vergleich zur Sockel-Variante.

Wie kann das denn gehen? Teilzeitbeschäftigung?

Knarfe1000

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« Antwort #126 am: 25.04.2023 13:20 »
@Admin: Danke für die viele Arbeit! Ich hätte mit der reinen %-Regel 150 Euro mehr brutto im Vergleich zur Sockel-Variante.

Wie kann das denn gehen? Teilzeitbeschäftigung?
??

Nein, A 13 ES 7.

Ca. 150 Euro Unterschied zwischen 11,3 % vs. Sockelregelung.

Prüfer SH

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« Antwort #127 am: 25.04.2023 13:22 »
@Admin: Danke für die viele Arbeit! Ich hätte mit der reinen %-Regel 150 Euro mehr brutto im Vergleich zur Sockel-Variante.

Wie kann das denn gehen? Teilzeitbeschäftigung?
??

Nein, A 13 ES 7.

Ca. 150 Euro Unterschied zwischen 11,3 % vs. Sockelregelung.

Ahh, sorry, hab schlecht gelesen. Ich dachte insgesamt.

maxg

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« Antwort #128 am: 25.04.2023 14:17 »
Zur Info:
"Bei den Beamten stellt der “Sockelbetrag” von 200 € noch ein kleines Problem dar, denn durch das sogenannte “Abstandsgebot” in den Besoldungsgruppen kann dies nicht einfach umgesetzt werden. Das BMI hat nun vor, einen linearen Durchschnittswert zu ermitteln und diesen dann mit den 5,5 % aufzustocken. (...)
Wir haben nun neben der ursprünglichen Beispielrechnung mit +200 +5,5% abzüglich 0,2%
  2024a: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024a&matrix=1
noch eine weitere mit durchgängig linearer Erhöhung um 11,5% erstellt:
  2024b: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024b&matrix=1
Hier der Vergleich der beiden Varianten:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2023/a/a/vergleich.beamte-bund-pr-2024b.m.html

Boah, das ist ja mal echt ein 1a Service. DANKE!!!

xap

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« Antwort #129 am: 25.04.2023 14:22 »
Zur Info:

"Bei den Beamten stellt der “Sockelbetrag” von 200 € noch ein kleines Problem dar, denn durch das sogenannte “Abstandsgebot” in den Besoldungsgruppen kann dies nicht einfach umgesetzt werden. Das BMI hat nun vor, einen linearen Durchschnittswert zu ermitteln und diesen dann mit den 5,5 % aufzustocken. Wie hoch dies dann im Einzelnen sein wird, steht noch nicht fest. Gleiches gilt für die Versorgungsempfänger. Zu berücksichtigen ist selbstverständlich auch die 0,2 % Abschlag bei den Beamten für die Versorgungsrücklage."

https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/es-gibt-ein-ergebnis-einen-kompromis/

Wir haben nun neben der ursprünglichen Beispielrechnung mit +200 +5,5% abzüglich 0,2%
  2024a: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024a&matrix=1
noch eine weitere mit durchgängig linearer Erhöhung um 11,5% erstellt:
  2024b: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024b&matrix=1

Hier der Vergleich der beiden Varianten:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2023/a/a/vergleich.beamte-bund-pr-2024b.m.html

Vielen Dank auch von mir.

Daumen drücken, dass das BMI das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den BT bringt (auch wenn ich da nicht viel Hoffnung habe).

flip

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« Antwort #130 am: 25.04.2023 14:30 »
Zur Info:

"Bei den Beamten stellt der “Sockelbetrag” von 200 € noch ein kleines Problem dar, denn durch das sogenannte “Abstandsgebot” in den Besoldungsgruppen kann dies nicht einfach umgesetzt werden. Das BMI hat nun vor, einen linearen Durchschnittswert zu ermitteln und diesen dann mit den 5,5 % aufzustocken. Wie hoch dies dann im Einzelnen sein wird, steht noch nicht fest. Gleiches gilt für die Versorgungsempfänger. Zu berücksichtigen ist selbstverständlich auch die 0,2 % Abschlag bei den Beamten für die Versorgungsrücklage."

https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/es-gibt-ein-ergebnis-einen-kompromis/

Wir haben nun neben der ursprünglichen Beispielrechnung mit +200 +5,5% abzüglich 0,2%
  2024a: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024a&matrix=1
noch eine weitere mit durchgängig linearer Erhöhung um 11,5% erstellt:
  2024b: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024b&matrix=1

Hier der Vergleich der beiden Varianten:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2023/a/a/vergleich.beamte-bund-pr-2024b.m.html

Vielen Dank auch von mir.

Daumen drücken, dass das BMI das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den BT bringt (auch wenn ich da nicht viel Hoffnung habe).

Um die Bezüge rechtzeitig zum 01. März 2024 auszahlen zu können?

BVerfGBeliever

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« Antwort #131 am: 25.04.2023 14:36 »
Wir haben nun neben der ursprünglichen Beispielrechnung mit +200 +5,5% abzüglich 0,2%
  2024a: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024a&matrix=1
noch eine weitere mit durchgängig linearer Erhöhung um 11,5% erstellt:
  2024b: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024b&matrix=1

Hier der Vergleich der beiden Varianten:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2023/a/a/vergleich.beamte-bund-pr-2024b.m.html

Auch von mir vielen Dank!

Und nochmals mein kurzer Hinweis aus #105, dass die Nettowerte aus meiner Sicht etwas "seltsam" sind (zumindest bei der von mir beispielhaft betrachteten Besoldungsgruppe A15/7).

Knarfe1000

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« Antwort #132 am: 25.04.2023 14:46 »

Um die Bezüge rechtzeitig zum 01. März 2024 auszahlen zu können?
Die ISZ für Beamte muss doch auch gesetzlich (gesondert) geregelt werden.

xap

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« Antwort #133 am: 25.04.2023 14:51 »

Um die Bezüge rechtzeitig zum 01. März 2024 auszahlen zu können?
Die ISZ für Beamte muss doch auch gesetzlich (gesondert) geregelt werden.

Dies. Geld ist Geld. Und besser heute haben als morgen brauchen. Zumal auch der AEZ mit genanntem Gesetz Einzug halten wird, so das BMI will.

flip

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« Antwort #134 am: 25.04.2023 15:28 »
Ich erwarte die von Bundesinnenministerin Faeser zugesagte Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses.
Das beutet für mich auch die steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro mit dem Entgelt für Juni 2023 und 220 Euro für die folgenden Monate.
Dass die erforderliche Rechtsgrundlage in das im Referentenenwurf vorliegende "Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung" integriert werden wird, erwarte ich jedoch nicht.
Das wäre eine Katastrophe und hat mit amtsangemessener Alimentation auch nicht das geringste zu tun.