Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 484091 times)

Max Bommel

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1200 am: 11.06.2023 20:09 »
Und man sollte in dem Fall das es gezahlt wird aufpassen falls man die Übergangsgebührnisse UND reguläre Bezüge bekommt. Bei mir wurde z.B. die Energiepauschale doppelt gezahlt. Da ich von 2 unterschiedlichen Außenstellen des BVA bezahlt werde, weiß hier der eine nicht was der andere macht.
Meiner Meinung nach ist das nicht richtig das es doppelt gezahlt wird. Das BVA konnte mir nicht sagen ob das das richtig ist, hat sich aber auch nicht wirklich dafür interessiert. Ich gehe davon aus, dass es bei der Inflationsprämie wieder zu Ungereimtheiten kommt. Also im Zweifelsfall den Sachverhalt dem BVA schriftlich mitteilen(auch die schriftliche Meldung hat in meinem Fall niemanden interessiert, aber ist zumindest für mich als Nachweis vorhanden.)

Das war auch völlig korrekt so, da es keine Konkurrenz / Ausschlussregelung bei der EPP für die Versorgungsempfänger gab. Es gab aber durchaus auch ÜG Empfänger, die die EPP von ihrem neuen Arbeitgeber/ Dienstherrn nicht bekommen haben, da sie dort nach 6 versteuert wurden.

kimonbo

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« Antwort #1201 am: 12.06.2023 15:47 »
Das ändert an meiner Aussage nichts.

Welche wiederum null kausalen Zusammenhang mit meiner Ursprungsaussage hat. Übrigens liebe ich auch meine beweglichen Ferientage und Ferien. Kann dir vier Fernreisen im Jahr empfehlen wie ich es mache, um mal was lockerer zu werden.

Kimonbo bist du jetzt zum Land gewechselt :O ::)

LOL Never ever! Land ist mit Zuviel operatives Arbeiten hshahhhaaaa Ministerium ist mehr Moderation und Delegieren an Land, Kommunen oder noch besser die Dummen Projektträger und Dienstleister die die Arbeit machen hahaaHaHAHAAA

kimonbo

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1202 am: 12.06.2023 17:36 »
Das ändert an meiner Aussage nichts.

Welche wiederum null kausalen Zusammenhang mit meiner Ursprungsaussage hat. Übrigens liebe ich auch meine beweglichen Ferientage und Ferien. Kann dir vier Fernreisen im Jahr empfehlen wie ich es mache, um mal was lockerer zu werden.

Kimonbo bist du jetzt zum Land gewechselt :O ::)

LOL Never ever! Land ist mir Zuviel operatives Arbeiten hshahhhaaaa Ministerium ist mehr Moderation und Delegieren an Land, Kommunen oder noch besser an die Dummen Projektträger und Dienstleister die die richtige Arbeit fürs Ministerium machen aber schlechter zahlen  hahaaHaHAHAAA

Dieter32

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« Antwort #1203 am: 13.06.2023 13:36 »
"Moin Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Im Gegensatz zu den Tarifbeschäftigten braucht es bei den Bundesbeamten erst ein Gesetz, um die Inflationsprämie zu zahlen. So war das seinerzeit auch bei der Corona-Sonderzahlung (siehe Bundestagsdrucksache 19/24839). Der entsprechende Gesetzentwurf wird gerade innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und bald vom Bundeskabinett beschlossen werden. Ich gehe davon aus, dass auch das parlamentarische Verfahren im Deutschen Bundestag zügig ablaufen wird, so dass in Q4 mit der Auszahlung zu rechnen ist.
Warum die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vor der letzten Bundestagswahl nicht möglich war, kann ich auch nicht sagen. Aktuell arbeiten die Kolleginnen und Kolleginnen neben dem Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamten aber auch weiterhin daran.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff"
Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wann-wird-die-inflationsausgleichpraemie-gezahlt


Ist die Info mit Q4 für die Prämie neu? Habe hier langsam den Überblick verloren..

Umlauf

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« Antwort #1204 am: 13.06.2023 13:45 »
Der sagt viel, wenn der Tag lang ist.
Wenn es keine unter Vorbehalt stehende Vorabzahlung gibt, (So wurde es bei besagter Coronaprämie gemacht) wäre Q4 ein sehr schnelles Tempo. Für mich eher nicht vorstellbar.

Eher wird es irgendwann die Zustimmung vom BMF geben, es wie bei der Coronaprämie zu handhaben.
Die Frage wird auch die notwendige Vorbereitungszeit beim BVA sein.

Opa

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« Antwort #1205 am: 13.06.2023 17:43 »
Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz kann bis zu dem Betrag von 3.000 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Arbeitgeber braucht somit nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine Prämie bereits aus einem anderen Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber erhalten hat.
Ist das wirklich so? Ich war bislang davon ausgegangen, dass 3.000 Euro die Obergrenze insgesamt ist. Sprich, wenn ich aufgrund mehrerer Arbeitgeberwechsel 3x3.000 = 9.000 Euro erhalten habe, der übersteigende Betrag (in diesem Beispiel also 6.000 Euro) zu versteuern wären. Und dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, anfallende Steuern unmittelbar mit der Gehaltszahlung einzubehalten.

BW

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« Antwort #1206 am: 13.06.2023 18:47 »
Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz kann bis zu dem Betrag von 3.000 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Arbeitgeber braucht somit nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine Prämie bereits aus einem anderen Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber erhalten hat.
Ist das wirklich so? Ich war bislang davon ausgegangen, dass 3.000 Euro die Obergrenze insgesamt ist. Sprich, wenn ich aufgrund mehrerer Arbeitgeberwechsel 3x3.000 = 9.000 Euro erhalten habe, der übersteigende Betrag (in diesem Beispiel also 6.000 Euro) zu versteuern wären. Und dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, anfallende Steuern unmittelbar mit der Gehaltszahlung einzubehalten.


https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html
Siehe Nr. 8

Opa

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« Antwort #1207 am: 13.06.2023 20:31 »
Danke. Das hätte ich nicht erwartet. Wird ja insbesondere im öD, wenn Mitarbeiter sich z.B. Ende 2023 von einer Kommune zum Land verändern und damit den Tarifbereich wechseln, kein Einzelfall bleiben. Nice!

BeamtenBärchen

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« Antwort #1208 am: 14.06.2023 08:26 »
Ich stelle zum letzt angeschnittenen Thema auch nochmal bescheiden meine Frage...

Da ich zum 01.07. von Land zu Bund wechsle habe ich wahrscheinlich im Gegenzug aber (zumindest in Höhe der 1420€) die IFP "verpasst" richtig?
Oder gibt es irgendeinen Anspruch?
(Meine Überstunden und meinen bisher erwirtschafteten Urlaub zB. nehme ich ja auch mit)

Bastel

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« Antwort #1209 am: 14.06.2023 08:37 »
Ja.
Nein.

Pendler1

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« Antwort #1210 am: 14.06.2023 13:04 »
Habe den Beitrag in die falsch Abteilung geposted, drum hier nochmal:

Also wie gehabt: Sparen.

Wenn ich das alles so richtig verfolge, ist die Sache ja noch nicht in trockenen Tüchern, heißt, irgendwer in der Politik kann uns noch in die Suppe spucken?

Wenn ich mir die seriöse Presse so anschaue, wimmelt es da von Forderungen an den Bund. Geld in die Hand zu nehmen für z.B. Rüstung, Bundeswehr, ÖPNV, Mieter, Wärmegesetz, Krankenkassen, Pflege und vieles andere mehr. Und aktuell, der Finanzminister verhandelt mit den Ministerien über Einsparungen.

Hoffentlich bleibt da für uns noch was übrig :)) ))


iceman1981

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« Antwort #1211 am: 14.06.2023 13:10 »
wir haben nun die Prognose zur Besoldungstabelle Bund 2024 dem Referententwurf des BMI vom 07.06.2023 angepaßt.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2023/

Damit ist unsere Prognoserechnung vom 23.04.2023 obsolet.

@ Admin: Waere super, wenn ihr im Rechner auch schon nach Moeglichkeit das Steuerjahr 2024 aufgrund der Erhoehung des Steuerfreibetrages einpflegen wuerdet  ;).

BWBoy

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1212 am: 14.06.2023 14:16 »
wir haben nun die Prognose zur Besoldungstabelle Bund 2024 dem Referententwurf des BMI vom 07.06.2023 angepaßt.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2023/

Damit ist unsere Prognoserechnung vom 23.04.2023 obsolet.

@ Admin: Waere super, wenn ihr im Rechner auch schon nach Moeglichkeit das Steuerjahr 2024 aufgrund der Erhoehung des Steuerfreibetrages einpflegen wuerdet  ;).

Da hatte der Admin vor ein paar tagen schonmal Stellung genommen.

Danke für die angepasste Tabelle.
Könnte man bereits jetzt das Steuerjahr auf 2024 anpassen da der Grundfreibetrag 2024 erhöht wird?
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2023/01/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-steuerliche-aenderungen-2023.html

Updates des Einkommensteuermoduls gibt es immer, wenn das BMF einen neuen Programmablaufplan veröffentlicht. Üblicherweise ist das im November mit Update im Dezember.

guzmaro

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« Antwort #1213 am: 14.06.2023 14:24 »
hiess es nicht immer hier im Forum, es ist nicht möglich 200€+ 5,3% weil es nicht erlaubt sei bei Beamten wegen den Abstand? wieso ist dies nun doch möglich und wird es zu Problemen führen?

Knecht

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« Antwort #1214 am: 14.06.2023 14:30 »
hiess es nicht immer hier im Forum, es ist nicht möglich 200€+ 5,3% weil es nicht erlaubt sei bei Beamten wegen den Abstand? wieso ist dies nun doch möglich und wird es zu Problemen führen?

Mal 1-2 Seiten zu lesen ist bisschen viel verlangt?