Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

Begonnen von Admin, 23.04.2023 04:17

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kleinerluis

Zitat von: kimonbo am 19.06.2023 22:07
Zitat von: kleinerluis am 19.06.2023 19:47
Genau, deshalb bekommen jetzt alle ÖD Beschäftigten und damit auch alle Bundesbeamten ihr Kindergeld von nur noch einer Familienkassen und nicht mehr von über 20.000 verschiedenen Kassen!

Hahahaaa und die Chinesen lachen über unserer Effizienz hshsjssss 200 Kindergeld Kassen HAHAAAAAAAA

Sag mal, außer genzdebil rumlachen und irgendwelchen Dünnschiss quatschen, kommt bei dir auch nix rum! Wer hat etwas von 200 FamKa's geschrieben? Versuchs doch mal mit lesen. Von verstehen will ich mal gar nicht reden.


Admin

wir haben gerade ein gutes Dutzend off-topic und Schmarrn-Beiträge gelöscht. Bitte bei der Sache bleiben.

Jeans

Zitat von: Admin am 20.06.2023 14:21
wir haben gerade ein gutes Dutzend off-topic und Schmarrn-Beiträge gelöscht. Bitte bei der Sache bleiben.

Anscheinend habt Ihr da 'ne ganze Menge vergessen. Man braucht nur eine Seite vorzublättern und entdeckt immer noch Beiträge zum Familienzuschlag, was in diesem Thread fehl am Platze ist.

Bitte wenn dann alles löschen, was nicht zum Thread passt!

Pensionär007


kimonbo


wizzard

Ich bin überrascht, wie hier immer auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verwiesen wird. Ich bekomme meine Besoldungserhöhungen bereits seit Jahren recht zeitnah unter Vorbehalt.

Auf meiner Bezügemitteilung 05/21 stand folgender Passus: "Besoldungsanpassung ab 01.04.21 steht unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelungen"

Aufgehoben wurde der Vorbehaltsvermerk dann mit der Abrechnung für 08/21: "Hinweis zum Inkrafttreten des BBVAnpÄndG 2021/2022: Das Gesetz wurde am 14.07.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet; der bisherige Zahlungsvorbehalt entfällt damit"

Daher wird das Inflationsgeld spätestens am 31.08.23 auf dem Konto sein

iceman1981

Zitat von: wizzard am 21.06.2023 15:19
Ich bin überrascht, wie hier immer auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verwiesen wird. Ich bekomme meine Besoldungserhöhungen bereits seit Jahren recht zeitnah unter Vorbehalt.

Auf meiner Bezügemitteilung 05/21 stand folgender Passus: "Besoldungsanpassung ab 01.04.21 steht unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelungen"

Aufgehoben wurde der Vorbehaltsvermerk dann mit der Abrechnung für 08/21: "Hinweis zum Inkrafttreten des BBVAnpÄndG 2021/2022: Das Gesetz wurde am 14.07.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet; der bisherige Zahlungsvorbehalt entfällt damit"

Endlich mal einer mit Hirn. Danke, @wizzard für Deinen Beitrag. Darfst jederzeit gerne mein Wingman sein 😜.

Daher wird das Inflationsgeld spätestens am 31.08.23 auf dem Konto sein

MasterOf

Zitat von: wizzard am 21.06.2023 15:19
Ich bin überrascht, wie hier immer auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verwiesen wird. Ich bekomme meine Besoldungserhöhungen bereits seit Jahren recht zeitnah unter Vorbehalt.

Auf meiner Bezügemitteilung 05/21 stand folgender Passus: "Besoldungsanpassung ab 01.04.21 steht unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelungen"

Aufgehoben wurde der Vorbehaltsvermerk dann mit der Abrechnung für 08/21: "Hinweis zum Inkrafttreten des BBVAnpÄndG 2021/2022: Das Gesetz wurde am 14.07.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet; der bisherige Zahlungsvorbehalt entfällt damit"

Daher wird das Inflationsgeld spätestens am 31.08.23 auf dem Konto sein

Denke ich auch. Evtl. sogar schon am 31.07, das wäre aber doch recht ehrgeizig.

wizzard

Stichtag ist bei uns glaube ich der 14. d.M. Daher halte ich den 31.07. für wenig realistisch. Es sei denn, die bereiten alles so weit vor im Vertrauen auf die Verabschiedung im Kabinett am 12.07. Aber das denke ich eher nicht

PolareuD

Zitat von: BalBund am 18.06.2023 12:52
[....] Nachzahlung voraussichtlich mit den Oktoberbezügen [....] erst nach dem Beschluss im Kabinett wird das BMF per Vorabvermerk dem BVA die Vorbereitung der Auszahlung erlauben.

wizzard

Hier wurde schon so viel angebliches Insiderwissen gepostet. Angefangen mit "für Beamte gibt es keinen Sockelbetrag".

Lassen wir uns also überraschen was den Zeitpunkt der Auszahlung betrifft

Umlauf

Zitat von: wizzard am 21.06.2023 15:19
Ich bin überrascht, wie hier immer auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verwiesen wird. Ich bekomme meine Besoldungserhöhungen bereits seit Jahren recht zeitnah unter Vorbehalt.

Auf meiner Bezügemitteilung 05/21 stand folgender Passus: "Besoldungsanpassung ab 01.04.21 steht unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelungen"

Aufgehoben wurde der Vorbehaltsvermerk dann mit der Abrechnung für 08/21: "Hinweis zum Inkrafttreten des BBVAnpÄndG 2021/2022: Das Gesetz wurde am 14.07.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet; der bisherige Zahlungsvorbehalt entfällt damit"

Daher wird das Inflationsgeld spätestens am 31.08.23 auf dem Konto sein

Das passiert regelmäßig in der Art.
Aber: Es braucht einen gewissen Reifegrad des Gesetzgebungsverfahrens.
Ganz wichtig: Ohne Zustimmung des BMF zum Vorbehalt geht gar nichts. Hier gilt dann das Aber. 

maxg

Zitat von: wizzard am 21.06.2023 15:19
Ich bin überrascht, wie hier immer auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verwiesen wird. Ich bekomme meine Besoldungserhöhungen bereits seit Jahren recht zeitnah unter Vorbehalt.
Auf meiner Bezügemitteilung 05/21 stand folgender Passus: "Besoldungsanpassung ab 01.04.21 steht unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelungen"
Aufgehoben wurde der Vorbehaltsvermerk dann mit der Abrechnung für 08/21: "Hinweis zum Inkrafttreten des BBVAnpÄndG 2021/2022: Das Gesetz wurde am 14.07.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet; der bisherige Zahlungsvorbehalt entfällt damit"
Daher wird das Inflationsgeld spätestens am 31.08.23 auf dem Konto sein
Danke! Exakt meine Erwartung.
Und ich füge hinzu: Bei wem es wirklich wichtig ist, wann (nicht ob) die Inflations(nach)zahlung erfolgt, der hat noch ganz andere Probleme...