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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
Rollo83:
--- Zitat von: flip am 25.04.2023 15:28 ---Ich erwarte die von Bundesinnenministerin Faeser zugesagte Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses.
Das beutet für mich auch die steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro mit dem Entgelt für Juni 2023 und 220 Euro für die folgenden Monate.
Dass die erforderliche Rechtsgrundlage in das im Referentenenwurf vorliegende "Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung" integriert werden wird, erwarte ich jedoch nicht.
Das wäre eine Katastrophe und hat mit amtsangemessener Alimentation auch nicht das geringste zu tun.
--- End quote ---
Na da bin ich ja mal gespannt wie da funktionieren soll.
Wir haben fast Mai und es ist noch nicht mal klar was wir jetzt genau bekommen.
Gut dir Inflationsausgleichszahlung scheint ja klar zu sein, aber diese Ende Mai mit den Juni Dienstbezügen zu erhalten sehe ich erst mal nicht.
Freuen würde es mich natürlich.
Ozymandias:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html
2. Wer kann eine IAP steuerfrei erhalten?
[...]
Versorgungsbeziehende.
Also grundsätzlich möglich vom Gesetz.
BWBoy:
--- Zitat von: vh am 25.04.2023 15:56 ---Die DPolG schreibt neben den hier bereits erwähnten Erhöhungen der Besoldungstabelle auch etwas zur Inflationsausgleichsprämie für Beamte bzw. Pensionäre:
--- Zitat ---Was ist nun mit den Beamten?
Die Bundesinnenministerin hat während der Pressekonferenz bekannt gegeben, dass das Tarifergebnis wirkungsgleich auch auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden soll. Eine zügige Änderung des Bundesbesoldungsgesetztes ist also zu erwarten.
Die Inflationsausgleichsprämie soll und kann ebenfalls problemlos an die Beamte gezahlt werden, bei den Pensionären ist eine mögliche Verfahrensweise noch unklar.
Bei den Beamten stellt der “Sockelbetrag” von 200 € noch ein kleines Problem dar, denn durch das sogenannte “Abstandsgebot” in den Besoldungsgruppen kann dies nicht einfach umgesetzt werden. Das BMI hat nun vor, einen linearen Durchschnittswert zu ermitteln und diesen dann mit den 5,5 % aufzustocken. Wie hoch dies dann im Einzelnen sein wird, steht noch nicht fest. Gleiches gilt für die Versorgungsempfänger. Zu berücksichtigen ist selbstverständlich auch die 0,2 % Abschlag bei den Beamten für die Versorgungsrücklage.
https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/es-gibt-ein-ergebnis-einen-kompromis/
--- End quote ---
--- End quote ---
In dem Beitrag der dpolg steht ja noch mehr drin. Mich würde zum Beispiel interessieren warum hierzu kaum was zu hören war die ganze Zeit über:
--- Zitat ---"Da es bei den Tarifverhandlungen grundsätzlich nicht um Beamtenrecht geht sind einige Vorhaben auch nicht Verhandlungsmasse und müssen separat geregelt und verhandelt werden. Dies gilt für die Arbeitszeit der Beamten genau wie dies für die amtsangemessene Alimentation gilt. Dies sind wichtige Themen, die die DPolG Bundespolizeigewerkschaft nicht aus den Augen verlieren wird."
--- End quote ---
Sowohl amtsangemessene Alimentation als auch Die Wochenarbeitszeit waren für den DBB nur so Nebensachen, die mal beiläufig in die Diskussion eingeworfen wurden. Ganz im Gegenteil zur letzten Tarifverhandlung wo selbst verdi die Arbeitszeit auf der Fahne hatte, natürlich um sie dann direkt wieder unter den Teppich fallen zu lassen.
Gut, eine Vermischung von Alimentation und Tarifrunde war nicht gewollt, aber spätestens bei den Diskussionen über die Übertragung auf die Beamten hätte ich mir zumindest deutlicher Forderungen zum Ende der 41-Stunden-Woche gewünscht.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/zukunft-der-41-stunden-woche-fuer-beamte-des-bundes-ich-frage-sie-daher-wann-der-dienstherr-gedenkt-diese
RehaMicha:
--- Zitat von: Rollo83 am 25.04.2023 15:59 ---
--- Zitat von: flip am 25.04.2023 15:28 ---Ich erwarte die von Bundesinnenministerin Faeser zugesagte Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses.
Das beutet für mich auch die steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro mit dem Entgelt für Juni 2023 und 220 Euro für die folgenden Monate.
Dass die erforderliche Rechtsgrundlage in das im Referentenenwurf vorliegende "Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung" integriert werden wird, erwarte ich jedoch nicht.
Das wäre eine Katastrophe und hat mit amtsangemessener Alimentation auch nicht das geringste zu tun.
--- End quote ---
Na da bin ich ja mal gespannt wie da funktionieren soll.
Wir haben fast Mai und es ist noch nicht mal klar was wir jetzt genau bekommen.
Gut dir Inflationsausgleichszahlung scheint ja klar zu sein, aber diese Ende Mai mit den Juni Dienstbezügen zu erhalten sehe ich erst mal nicht.
Freuen würde es mich natürlich.
--- End quote ---
Es ist doch noch nicht einmal klar, ob die Beschäftigten den Tarifvertrag annehmen.
xap:
Davon würde ich allen Unkenrufen und schlechter Stimmung in den sozialen Medien zum Trotz mal ausgehen. Ich lege mich fest, es wird keinen Erzwingungsstreik geben.
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