Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 482595 times)

vh

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #150 am: 25.04.2023 20:30 »
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

2. Wer kann eine IAP steuerfrei erhalten?
[...]
Versorgungsbeziehende.

Also grundsätzlich möglich vom Gesetz.
Tja damit sind aber keine Besoldungsempfänger gemeint!
Die Besoldungsempfänger sind doch in der Aufzählung des BFM imo auch dabei, als "Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne":
Zitat
Eine steuerfreie IAP können, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung, nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne erhalten, zum Beispiel:
Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit,
...
Versorgungsbeziehende
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html
Zitat
1 Steuerpflichtige Beamtenbezüge
Lohnsteuerrechtlich werden Beamte als Arbeitnehmer eingestuft. Ihre aktiven Bezüge und die spätere Pension sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie unterliegen mit ihren Dienstbezügen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften – einschließlich Stellenzulagen wie der Ministerialzulage.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/beamte-lohnsteuer_idesk_PI42323_HI726624.html

Die "mögliche und unklare Verfahrensweise" für Pensionäre dürfte eher sein, dass hier gespart werden soll.

Ozymandias

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #151 am: 25.04.2023 20:57 »
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

2. Wer kann eine IAP steuerfrei erhalten?
[...]
Versorgungsbeziehende.

Also grundsätzlich möglich vom Gesetz.
Tja damit sind aber keine Besoldungsempfänger gemeint!

Wer ist damit gemeint?

Umlauf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #152 am: 25.04.2023 20:59 »
Bereits gestern hat das BMI mit dem ersten Rundschreiben zur Inflationsprämie für die TB die ersten Vorbereitungen für eine pünktliche Zahlung rausgebracht.

Meine Vermutung:
Es wird so, wie bei der kleinen Corona-Prämie.

Die wurde im Einvernehmen mit dem BMF ohne Gesetz pünktlich bezahlt. Dafür gab es lange einen Verbehaltsvermerk auf dem Gehaltszettel.

Genau aber nur für Angestellte und nicht Beamte, Richter und Soldaten!

Bitte auch verstehen. Die Variante mit dem langzeitigen Vorbehaltsvermerk hatte man damals extra für die Beamten gemacht. Das zugehörige Gesetzgebungsverfahren dauerte. 

Bei den Angestellten war der Vorbehaltsvermerk sehr schnell weg gewesen.

DeepBlue

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« Antwort #153 am: 25.04.2023 21:31 »
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

2. Wer kann eine IAP steuerfrei erhalten?
[...]
Versorgungsbeziehende.

Also grundsätzlich möglich vom Gesetz.
Tja damit sind aber keine Besoldungsempfänger gemeint!

Wer ist damit gemeint?

Noch mal für alle die nur tanzen und klatschen hatte:
Die Tarifeinigung gilt nur für Angestellte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst!
Zur Anpassung/Erhöhung der Beamtenbesoldung und auch zur Auszahlung der Inflationszahlung ist immer noch eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes notwendig! Die geht nicht von heut auf morgen und schon gar nicht mit den Bezügen für Juni! Wenn überhaupt! Dann evtl zum Herbst/Winter!

Vetran

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #154 am: 25.04.2023 21:38 »
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

2. Wer kann eine IAP steuerfrei erhalten?
[...]
Versorgungsbeziehende.

Also grundsätzlich möglich vom Gesetz.
Tja damit sind aber keine Besoldungsempfänger gemeint!

Wer ist damit gemeint?

Noch mal für alle die nur tanzen und klatschen hatte:
Die Tarifeinigung gilt nur für Angestellte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst!
Zur Anpassung/Erhöhung der Beamtenbesoldung und auch zur Auszahlung der Inflationszahlung ist immer noch eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes notwendig! Die geht nicht von heut auf morgen und schon gar nicht mit den Bezügen für Juni! Wenn überhaupt! Dann evtl zum Herbst/Winter!

Dass dazu eine Gesetzesänderung nötig ist, ist doch hier jedem bewusst. Es ging hier um die Frage, ob bei einer zeit- und wirkungsgleichen Übernahme für Soldempfänger die Inflationsprämie auch an Versorgungsempfänger gezahlt werden könnte. Und das ist gem. Finanzministerium möglich.
Ob das jetzt Juni, Juli, August oder September wird, ist doch erst mal irrelevant. Hauptsache es kommt eine Übertragung.

beamtenjeff

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #155 am: 25.04.2023 21:39 »
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

2. Wer kann eine IAP steuerfrei erhalten?
[...]
Versorgungsbeziehende.

Also grundsätzlich möglich vom Gesetz.
Tja damit sind aber keine Besoldungsempfänger gemeint!

Wer ist damit gemeint?

Noch mal für alle die nur tanzen und klatschen hatte:
Die Tarifeinigung gilt nur für Angestellte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst!
Zur Anpassung/Erhöhung der Beamtenbesoldung und auch zur Auszahlung der Inflationszahlung ist immer noch eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes notwendig! Die geht nicht von heut auf morgen und schon gar nicht mit den Bezügen für Juni! Wenn überhaupt! Dann evtl zum Herbst/Winter!

Die Inflationszahlung wird unter Vorbehalt gezahlt werden, bis März 2024 ist dann genug Luft für das Gesetz.

Ozymandias

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #156 am: 25.04.2023 21:44 »
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

2. Wer kann eine IAP steuerfrei erhalten?
[...]
Versorgungsbeziehende.

Also grundsätzlich möglich vom Gesetz.
Tja damit sind aber keine Besoldungsempfänger gemeint!

Wer ist damit gemeint?

Noch mal für alle die nur tanzen und klatschen hatte:

Ahja.

Es ging aber um den Unterschied zwischen § 3 Nr. 11 a EStG und 11 c.
11a) konnte gar nicht ans Versorgungsbeziehende bezahlt werden und wurde auch nicht gemacht.

DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #157 am: 25.04.2023 22:21 »
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

2. Wer kann eine IAP steuerfrei erhalten?
[...]
Versorgungsbeziehende.

Also grundsätzlich möglich vom Gesetz.
Tja damit sind aber keine Besoldungsempfänger gemeint!

Wer ist damit gemeint?

Noch mal für alle die nur tanzen und klatschen hatte:

Ahja.

Es ging aber um den Unterschied zwischen § 3 Nr. 11 a EStG und 11 c.
11a) konnte gar nicht ans Versorgungsbeziehende bezahlt werden und wurde auch nicht gemacht.

Wie heißt das Thema hier? Richtig: Besoldungsrunde der Bundesbeamten!!!

xap

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #158 am: 25.04.2023 22:24 »
Soll ich es nochmal vortanzen, damit selbst du es verstehst? Auch im Jahr 2021 wurde Besoldungsempfängern die Besoldungserhöhung ohne gesetzliche Grundlage unter Vorbehalt gewährt. Darum geht es hier seit den letzten Beiträgen, nur einer will es offenbar nicht verstehen und plappert wirres Zeug.

DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #159 am: 25.04.2023 22:42 »
Soll ich es nochmal vortanzen, damit selbst du es verstehst? Auch im Jahr 2021 wurde Besoldungsempfängern die Besoldungserhöhung ohne gesetzliche Grundlage unter Vorbehalt gewährt. Darum geht es hier seit den letzten Beiträgen, nur einer will es offenbar nicht verstehen und plappert wirres Zeug.
Sind sie so Beratungsresistent oder tuen sie so? Es wurde noch nicht mal entschieden das Besoldungsempfänger die Tariferhöhung erhalten! Frau Faser hat es gesagt man sieht eine Übernahme vor also was labbern sie von Zahlung unter Vorbehalt? Selbst davon sind wir noch weit weg und nichts anderes habe ich gesagt ! Auch das BMI Rundschreiben ändert nichts daran: es bezieht sich nicht auf Besoldungsempfänger!
Mein Gott wie kann man so Geldgeil sein! Unfassbar

Einigung2023

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #160 am: 25.04.2023 23:11 »
Soll ich es nochmal vortanzen, damit selbst du es verstehst? Auch im Jahr 2021 wurde Besoldungsempfängern die Besoldungserhöhung ohne gesetzliche Grundlage unter Vorbehalt gewährt. Darum geht es hier seit den letzten Beiträgen, nur einer will es offenbar nicht verstehen und plappert wirres Zeug.
Sind sie so Beratungsresistent oder tuen sie so? Es wurde noch nicht mal entschieden das Besoldungsempfänger die Tariferhöhung erhalten! Frau Faser hat es gesagt man sieht eine Übernahme vor also was labbern sie von Zahlung unter Vorbehalt? Selbst davon sind wir noch weit weg und nichts anderes habe ich gesagt ! Auch das BMI Rundschreiben ändert nichts daran: es bezieht sich nicht auf Besoldungsempfänger!
Mein Gott wie kann man so Geldgeil sein! Unfassbar

Ich denke hier kann man es ganz gut nachlesen. Soweit weg wie du behauptest sind wir nicht mehr..! Und entschieden wurde es auch schon.

https://oeffentlicher-dienst-news.de/einigung-oeffentlicher-dienst-bundesbeamte-pensionaere/


DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #161 am: 25.04.2023 23:16 »
Soll ich es nochmal vortanzen, damit selbst du es verstehst? Auch im Jahr 2021 wurde Besoldungsempfängern die Besoldungserhöhung ohne gesetzliche Grundlage unter Vorbehalt gewährt. Darum geht es hier seit den letzten Beiträgen, nur einer will es offenbar nicht verstehen und plappert wirres Zeug.
Sind sie so Beratungsresistent oder tuen sie so? Es wurde noch nicht mal entschieden das Besoldungsempfänger die Tariferhöhung erhalten! Frau Faser hat es gesagt man sieht eine Übernahme vor also was labbern sie von Zahlung unter Vorbehalt? Selbst davon sind wir noch weit weg und nichts anderes habe ich gesagt ! Auch das BMI Rundschreiben ändert nichts daran: es bezieht sich nicht auf Besoldungsempfänger!
Mein Gott wie kann man so Geldgeil sein! Unfassbar

Ich denke hier kann man es ganz gut nachlesen. Soweit weg wie du behauptest sind wir nicht mehr..! Und entschieden wurde es auch schon.

https://oeffentlicher-dienst-news.de/einigung-oeffentlicher-dienst-bundesbeamte-pensionaere/


🤣🤣🤣🤣🤣
 Nein es wurde noch nicht entschieden! Man hat nur die Absicht dazu verkündet und die reicht nun mal nicht zur zahlbarmachung schon gar nicht unter Vorbehalt! Wie geldgeil alle sind unfassbar und dabei müssen die Mitglieder von Verdi noch abstimmen bis zum 17.05. allein damit ist Juni als Auszahlung schon nicht mehr möglich!

Einigung2023

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« Antwort #162 am: 25.04.2023 23:20 »
Soll ich es nochmal vortanzen, damit selbst du es verstehst? Auch im Jahr 2021 wurde Besoldungsempfängern die Besoldungserhöhung ohne gesetzliche Grundlage unter Vorbehalt gewährt. Darum geht es hier seit den letzten Beiträgen, nur einer will es offenbar nicht verstehen und plappert wirres Zeug.
Sind sie so Beratungsresistent oder tuen sie so? Es wurde noch nicht mal entschieden das Besoldungsempfänger die Tariferhöhung erhalten! Frau Faser hat es gesagt man sieht eine Übernahme vor also was labbern sie von Zahlung unter Vorbehalt? Selbst davon sind wir noch weit weg und nichts anderes habe ich gesagt ! Auch das BMI Rundschreiben ändert nichts daran: es bezieht sich nicht auf Besoldungsempfänger!
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Ich denke hier kann man es ganz gut nachlesen. Soweit weg wie du behauptest sind wir nicht mehr..! Und entschieden wurde es auch schon.

https://oeffentlicher-dienst-news.de/einigung-oeffentlicher-dienst-bundesbeamte-pensionaere/


🤣🤣🤣🤣🤣
 Nein es wurde noch nicht entschieden! Man hat nur die Absicht dazu verkündet und die reicht nun mal nicht zur zahlbarmachung schon gar nicht unter Vorbehalt! Wie geldgeil alle sind unfassbar und dabei müssen die Mitglieder von Verdi noch abstimmen bis zum 17.05. allein damit ist Juni als Auszahlung schon nicht mehr möglich!

Auszahlung im Monat Juni ist trotzdem möglich, zum Ende des Monats mit den Julibezügen.. aber wir werden ja nichts bekommen, also bis Herbst oder noch später.. wenn überhaupt🤷‍♂️ ist ja noch nichts entschieden..

BalBund

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #163 am: 25.04.2023 23:40 »
Meine Meinung zu der Knalltüte von DeepBlue ist ja mithin allgemein bekannt, orientieren wir uns also nicht an seinen Wollustphantasien, sondern an der Wirklichkeit. Hier mein Blick in die teilweise polierte Glaskugel:

BMI: Am Gesetz wird gearbeitet, allerdings kam hier schon die Frage auf, ob man nicht aufgrund der vielen Einwände in der Verbändebeteiligung nicht einfach jetzt ein kleines BBAnPVG anschieben soll und das mit AEZ & Co. auf die Zeit nach den 3 BVerfG Urteilen schieben kann. Quasi: Der Affe hat jetzt Zucker, vielleicht meckern dann nicht mehr so viele.

Ergebnis: offen
Tendenz: Die Fachebene möchte nicht weiter schieben, auch wenn handwerkliche Fehler bekannt sind, die politische Ebene hält sich alles offen

Inflationsausgleichsprämie: Übertragung auf die Beamtenschaft kommt, auch die Pensionäre, da sonst schwer vermittelbar. Nach den heutigen Zahlen zum Verbraucherpreisindex (erwartet werden +12% auf Lebensmittel zwischen 01/23 und 02/24) hat man einen gewissen Druck zu handeln, ehe das die breite Öffentlichkeit wahrnimmt.

Tendenz: Das Geld steht im Haushaltstitel bereit, Auszahlung theoretisch ab Juli 2023 möglich, dürfte aber unterschiedlich ausfallen, je nachdem ob mit oder ohne PVSplus gearbeitet wird.

Übertragung des Tarifergebnisses: Sockelbetrag wird mit allen Mitteln bekämpft werden, insbesondere auf der Fachseite, weil es noch mehr Munition für die nicht amtsangemessene Alimentation liefert. Aus den 5,5% für TB könnten nach aktueller Schätzung am Ende rund 7,8% für die Beamten werden, dies entspräche in etwa der durchschnittlich erwarteten Teuerungsrate 2023 und ignoriert die übrige Inflation völlig.

Zudem wird im Haus gerade nochmal das Thema Ämterspreizung aufgemacht, kam wohl aus nem gelben Haus das damit mehr geeignete Absolventen in Laufbahnen unterhalb des hD stecken möchte.

Umlauf

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« Antwort #164 am: 25.04.2023 23:42 »
Soll ich es nochmal vortanzen, damit selbst du es verstehst? Auch im Jahr 2021 wurde Besoldungsempfängern die Besoldungserhöhung ohne gesetzliche Grundlage unter Vorbehalt gewährt. Darum geht es hier seit den letzten Beiträgen, nur einer will es offenbar nicht verstehen und plappert wirres Zeug.
Sind sie so Beratungsresistent oder tuen sie so? Es wurde noch nicht mal entschieden das Besoldungsempfänger die Tariferhöhung erhalten! Frau Faser hat es gesagt man sieht eine Übernahme vor also was labbern sie von Zahlung unter Vorbehalt? Selbst davon sind wir noch weit weg und nichts anderes habe ich gesagt ! Auch das BMI Rundschreiben ändert nichts daran: es bezieht sich nicht auf Besoldungsempfänger!
Mein Gott wie kann man so Geldgeil sein! Unfassbar

Selbst für Tarifbeschäftigte ist noch nichts klar.
Wir haben nur folgendes gemacht:
Die Ankündigung von Frau Faeser, welche auch gegenüber Verbänden geäußert wurde, mit den Erfahrungen des letzten Sonderzahlungs-TV (Corona) zusammen gebracht.

Ja, es ist nichts in trockenen Tüchern. Aber es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass es in diese Richtung gehen kann.