Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

Begonnen von Admin, 23.04.2023 04:17

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PNUBeamter

Zitat von: Pensionär am 10.08.2023 19:17
Für im Dienst befindliche PNU Beamte/innen wird eine Postzulage gezahlt.

Ich bin noch aktiv im Dienst bei der ehemals "grauen" Post und habe bisher keine Postzulage erhalten ...

Zitat von: vh am 10.08.2023 20:12
PNU = Postnachfolgeunternehmen = Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG (ursprünglich, heute Deutsche Bank AG)
Dass aktive Beamte bei den PNU Deutsche Telekom AG oder der Deutschen Bank AG eine Postzulage oder irgendeinen Ausgleich für deren gekürzte Besoldung nach der PNU-Tabelle erhalten wäre mir neu und ist imo auch nicht korrekt.

Genau, denn das würde ja die Begründung "Absenkung der WAZ" karikieren.
Den Abschmelzbetrag von 4,76 % kann ich noch verkraften und halte ich noch durch;
ich arbeite bzw. diene ja tatsächlich auch weniger als der normal sterbliche Bundesbeamte.
Und als Pensionär gilt ja dann auch für PNU-Beamte wieder die volle Tüte zur Berechnung der geregelten Armut.
[Das war die Lieblingsbezeichnung meines, dabei zwinkernden, Vaters für sein Berufsbeamtentum und seine Pensionärszeit.]

Korrektur: PNU-Beamte erhalten 95,24% ... nicht 95,4% ... der Bundesbesoldung ...

PNUBeamter

Kleine Info aus den Weiten dieses neuen Internetz zur Postzulage:

Die Deutsche Post AG gewährt die bis zum 31. Dezember 2022 bestehende Postzulage für Beamte bis zum
31. Dezember 2024 weiter – sie beträgt 4 Prozent der individuellen Besoldung zzgl. monatlich 10,42 Euro
für Beamte der Besoldungsgruppen A 2 bis A 8. [03.05.2023]

Skyfall

Hallo Zusammen,

weiß man inzwischen (konkret) Wieviel und Wann aktive Soldaten die IAZ bekommen?
Mit freundlichen Grüßen

Auso1

Zitat von: Skyfall am 14.08.2023 16:24
Hallo Zusammen,

weiß man inzwischen (konkret) Wieviel und Wann aktive Soldaten die IAZ bekommen?
Mit freundlichen Grüßen

Ende des Monats. 1.900€ mit der Nachzahlung

jan89


Boller1957

Zitat von: flip am 09.08.2023 18:34
Zitat von: Sonnenhut am 09.08.2023 18:05
sind hier auch Versorgungsempfänger unter euch, die mir mal diese monatliche 200 Euro Zahlung plus 5% erklären könnten, welche wir VE angeblich auch zusätzlich Einmalzahlung bekommen? wird das auch je nach Ruhegehaltsatz berechnet? :-\ ;)
Allgemein gilt sowohl für die Einmalzahlung, den monatlichen Inflationsausgleich sowie die tabellenwirksame Erhöhung ab März 2024 der individuelle Ruhegehaltssatz. Allerdings gibt es Ausnahmen, was ich hier in Kürze nicht erläutern kann. Genaues dazu steht in §§ 71 und 72 des Kabinettsentwurfs.

Boller1957

Zitat von: Sonnenhut am 09.08.2023 18:05
sind hier auch Versorgungsempfänger unter euch, die mir mal diese monatliche 200 Euro Zahlung plus 5% erklären könnten, welche wir VE angeblich auch zusätzlich Einmalzahlung bekommen? wird das auch je nach Ruhegehaltsatz berechnet? :-\ ;)

Die Erhöhung der Versorgungsbezüge zum 01.02.2024 erfolgt auf Basis der Grundvergütungen  , 200 € plus 5,3 % bekommt jeder auf die Grundvergütung.
Natürlich wird von dieser erhöhten Grundvergütung das Ruhegehalt entsprechend des individuellen Ruhegehaltssatzes berechnet.

Beispiel: Grundvergütung  3000 €

    Ruhegehalssatz  70%    2100 €

Erhöhung:                         3000 €

                       plus 200€   3200 €
5,3% von 3200 €                 169,60 €

ergibt als Grundvergütung   3369,60 €


davon 70%                         2358,72 €

somit Brutto 258,72 mehr


,,§ 71
Erhöhung der Versorgungsbezüge
(1) Bei Versorgungsempfängern gilt die Erhöhung nach § 14 Absatz 2 Nummer 1 des Bundesbesoldungsgesetzes entsprechend für die
1. in § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 dieses Gesetzes und § 84 Nummer 1 des Bun- desbesoldungsgesetzes genannten Bezügebestandteile sowie
2. den Versorgungsbezügen zugrunde liegenden a) Grundvergütungen,
b) Grundgehälter nach fortgeltenden oder früheren Besoldungsordnungen.

flip

Zitat von: jan89 am 14.08.2023 21:37
[Kommt mix mehr oder?
Doch, für die Meisten haben es jetzt die Bezügestellen geschafft den Inflationsausgleich mit dem Septemberbezügen nachzuzahlen.
Es gibt in Summe 1900.- EUR, natürlich unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung. Sollte dann spätestens am 01. September auf dem Konto sein.
Für die Ruhegehaltsempfänger dementsprechend 1900 multipliziert mit dem persönlichen Ruhegehaltssatz, also max. 71,75% davon.

DeepBlue

Zitat von: flip am 15.08.2023 12:12
Zitat von: jan89 am 14.08.2023 21:37
[Kommt mix mehr oder?
Doch, für die Meisten haben es jetzt die Bezügestellen geschafft den Inflationsausgleich mit dem Septemberbezügen nachzuzahlen.
Es gibt in Summe 1900.- EUR, natürlich unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung. Sollte dann spätestens am 01. September auf dem Konto sein.
Für die Ruhegehaltsempfänger dementsprechend 1900 multipliziert mit dem persönlichen Ruhegehaltssatz, also max. 71,75% davon.

Wie sich hier alle über die paar Peanuts freuen und es kaum abwarten können unfassbar! Die Nullrunde bis März 24 wird vollkommen ausgeblendet! Naja zum Glück gab es bei mir dieses Jahr wieder eine Leistungsprämie!

kleinerluis

Was denn Leistungsprämie? 350 Brutto die versteuert werden müssen. Achtung, nicht alles auf einmal ausgeben. Das ist doch total lächerlich!!!

Desaster

Und was ist dann damit?

Von Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten Beschäftigte monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro.

flip

Zitat von: Desaster am 15.08.2023 16:49
Und was ist dann damit?

Von Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten Beschäftigte monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro.

Das wird dann, nach der Nachzahlung, laufend gezahlt. Natürlich wiederum unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung.

PolareuD

Zitat von: Desaster am 15.08.2023 16:49
Und was ist dann damit?

Von Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten Beschäftigte monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro.

Eine Einmalzahlung aufgeteilt in 9 Raten, aber keine lineare Erhöhung der Bezüge.

flip

Zitat von: DeepBlue am 15.08.2023 15:53
Zitat von: flip am 15.08.2023 12:12
Zitat von: jan89 am 14.08.2023 21:37
[Kommt mix mehr oder?
Doch, für die Meisten haben es jetzt die Bezügestellen geschafft den Inflationsausgleich mit dem Septemberbezügen nachzuzahlen.
Es gibt in Summe 1900.- EUR, natürlich unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung. Sollte dann spätestens am 01. September auf dem Konto sein.
Für die Ruhegehaltsempfänger dementsprechend 1900 multipliziert mit dem persönlichen Ruhegehaltssatz, also max. 71,75% davon.

Wie sich hier alle über die paar Peanuts freuen und es kaum abwarten können unfassbar! Die Nullrunde bis März 24 wird vollkommen ausgeblendet! Naja zum Glück gab es bei mir dieses Jahr wieder eine Leistungsprämie!

Hier geht es nicht ums freuen über die von Dir richtigerweise so benannte Nullrunde, sondern darum, dass man diese Zahlung unbedingt und dringend benötigt, Es gibt auch Besoldungsempfänger, die im Supermarkt nur kaufen können, was im Sonderangebot ist und am Monatsende das Konto trotzdem im Minus ist.

Da helfen auch keine lachhafte Leistungsprämien, da ist doch die Leute für dumm verkauft und dasselbe wie die oben zitierten Peanuts.

xap

Zitat von: PolareuD am 15.08.2023 17:17
Zitat von: Desaster am 15.08.2023 16:49
Und was ist dann damit?

Von Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten Beschäftigte monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro.

Eine Einmalzahlung aufgeteilt in 9 Raten, aber keine lineare Erhöhung der Bezüge.

Inwiefern interessiert mich das als Beamter (der keine Rentenpunkte sammeln muss) wenn ich mtl. 220€ mehr auf dem Konto habe? Letztlich relativiert das nur die 11,x% in 2024 - die dann keine 11,x% mehr sind.