Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 482315 times)

xap

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #180 am: 26.04.2023 08:09 »
Darauf, dass uns ein Troll die für uns relevanten Gesetzgebungsprozesse erläutert, haben wir seit Jahren gewartet. Kniet darnieder vor dem Troll in seiner unendlichen Weisheit.

Für den Fall, dass der Troll es schriftlich braucht: Vielen Dank. Wir wissen wie es läuft.

Knecht

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #181 am: 26.04.2023 08:15 »
Tief ist er nicht, blau könnte ich mir vorstellen

Knarfe1000

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« Antwort #182 am: 26.04.2023 08:16 »
Im Endeffekt ist doch SAP Schuld, nicht der Gesetzgeber  ;-)

Rollo83

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #183 am: 26.04.2023 08:18 »
Also mal angenommen die Inflationausgleichsprämie wird für uns Beamte auch gezahlt, wovon ich zu 99% aus gehe, rechne ich auch nicht mir einer Auszahlung vor den August Dienstbezügen.

DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #184 am: 26.04.2023 08:21 »
Meine Meinung zu der Knalltüte von DeepBlue ist ja mithin allgemein bekannt, orientieren wir uns also nicht an seinen Wollustphantasien, sondern an der Wirklichkeit. Hier mein Blick in die teilweise polierte Glaskugel:

BMI: Am Gesetz wird gearbeitet, allerdings kam hier schon die Frage auf, ob man nicht aufgrund der vielen Einwände in der Verbändebeteiligung nicht einfach jetzt ein kleines BBAnPVG anschieben soll und das mit AEZ & Co. auf die Zeit nach den 3 BVerfG Urteilen schieben kann. Quasi: Der Affe hat jetzt Zucker, vielleicht meckern dann nicht mehr so viele.

Ergebnis: offen
Tendenz: Die Fachebene möchte nicht weiter schieben, auch wenn handwerkliche Fehler bekannt sind, die politische Ebene hält sich alles offen

Inflationsausgleichsprämie: Übertragung auf die Beamtenschaft kommt, auch die Pensionäre, da sonst schwer vermittelbar. Nach den heutigen Zahlen zum Verbraucherpreisindex (erwartet werden +12% auf Lebensmittel zwischen 01/23 und 02/24) hat man einen gewissen Druck zu handeln, ehe das die breite Öffentlichkeit wahrnimmt.

Tendenz: Das Geld steht im Haushaltstitel bereit, Auszahlung theoretisch ab Juli 2023 möglich, dürfte aber unterschiedlich ausfallen, je nachdem ob mit oder ohne PVSplus gearbeitet wird.

Übertragung des Tarifergebnisses: Sockelbetrag wird mit allen Mitteln bekämpft werden, insbesondere auf der Fachseite, weil es noch mehr Munition für die nicht amtsangemessene Alimentation liefert. Aus den 5,5% für TB könnten nach aktueller Schätzung am Ende rund 7,8% für die Beamten werden, dies entspräche in etwa der durchschnittlich erwarteten Teuerungsrate 2023 und ignoriert die übrige Inflation völlig.

Zudem wird im Haus gerade nochmal das Thema Ämterspreizung aufgemacht, kam wohl aus nem gelben Haus das damit mehr geeignete Absolventen in Laufbahnen unterhalb des hD stecken möchte.
Sie sind also auch so ein Horst aus dem BMI der proaktiv daran arbeitet das eine Verbesserung der Alimentation endlich umgesetzt wird! Na dann wundert mich bei ihrer Art und weise ja nichts mehr! Beamten-Wurst  ;D ;D ;D ;D ;D ;D

DeepBlue

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« Antwort #185 am: 26.04.2023 08:23 »
Darauf, dass uns ein Troll die für uns relevanten Gesetzgebungsprozesse erläutert, haben wir seit Jahren gewartet. Kniet darnieder vor dem Troll in seiner unendlichen Weisheit.

Für den Fall, dass der Troll es schriftlich braucht: Vielen Dank. Wir wissen wie es läuft.


Troll andere Wörter kennen sie Dödel auch nicht oder? Tut es sehr weh wenn andere Recht haben nur sie es nicht eingestehen können  ;D ;D ;D ;D ;D
Typischer Beamten-Troll halt

DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #186 am: 26.04.2023 08:25 »
Im Endeffekt ist doch SAP Schuld, nicht der Gesetzgeber  ;-)
Solche Aussagen zeigen halt das sie nix verstanden haben und wollen aber laut Schreien ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D
Glauben sie mir der Dienstherr nutzt seine zeitlichen maximalen Möglichkeiten schon aus und wenn man dafür Prozesse bewusst verlangsamt!  ;D ;D ;D ;D ;D

MasterOf

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« Antwort #187 am: 26.04.2023 08:26 »

BMI: Am Gesetz wird gearbeitet, allerdings kam hier schon die Frage auf, ob man nicht aufgrund der vielen Einwände in der Verbändebeteiligung nicht einfach jetzt ein kleines BBAnPVG anschieben soll und das mit AEZ & Co. auf die Zeit nach den 3 BVerfG Urteilen schieben kann. Quasi: Der Affe hat jetzt Zucker, vielleicht meckern dann nicht mehr so viele.

Ergebnis: offen
Tendenz: Die Fachebene möchte nicht weiter schieben, auch wenn handwerkliche Fehler bekannt sind, die politische Ebene hält sich alles offen


Das wäre echt eine Frechheit wenn sie das wieder aufschieben würden.
Bis wann wird mit den von dir genannten 3 Urteilen gerechnet?

Knarfe1000

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« Antwort #188 am: 26.04.2023 08:27 »
Vielleicht wären die 7,8 % dann ja wirklich der letzte Sargnagel, das letzte Tröpfchen im Fass, der dem BVerfG den Kragen platzen lässt. Nochmal ein zusätzliches Argument, dass Bund und Länder deutlich drauflegen und nachzahlen müssen. Und zwar für alle, auch Ledige in A 16 usw. Nicht nur solche mit 6 Kindern in München.

Knarfe1000

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« Antwort #189 am: 26.04.2023 08:29 »

Das wäre echt eine Frechheit wenn sie das wieder aufschieben würden.
Bis wann wird mit den von dir genannten 3 Urteilen gerechnet?
Es hieß mal 1. Quartal 2023, was aber schon 4 Wochen her ist. Allerdings werden Urteile (insbesondere bei solcher Tragweite) manchmal erst Monate nach Beschluss öffentlich verkündet.

LehrerBW

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« Antwort #190 am: 26.04.2023 08:46 »
7.8% wäre eine Frechheit

Aber gut die ganzen im hD und gD haben ja permanent gegen den Sockelbetrag geschossen, kein Wunder dass es jetzt so scheiße wird

Was heißt es wird gegen den Sockelbetrag geschossen...er ist nunmal schlichtweg verfassungswidrig.

7,8% kann man natürlich machen...ist dann halt nur keine angemessene Übertragung des Tarifergebnisses wie Nancy es versprochen hatte
« Last Edit: 26.04.2023 08:54 von LehrerBW »

Kaffee247

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #191 am: 26.04.2023 09:06 »
Keine Ahnung ob das hier schon gepostet wurde:
 
Ein Sprecher teilte oeffentlicher-dienst-news.de auf Anfrage mit: „Die Übertragung von Tarifergebnissen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes erfolgt beim Bund zeitgleich und systemkonform. Dabei werden prozentuale Steigerungsraten üblicherweise durch den parlamentarischen Gesetzgeber ohne gesonderten Berechnungsschlüssel gleichermaßen auf die Besoldung übertragen.“
Allerdings wird es eine Einschränkung geben: „Bis zum 31.12.2024 werden allerdings prozentuale Erhöhungen der Besoldung noch um 0,2 Prozentpunkte vermindert und die dadurch „freigesetzten“ Mittel der Versorgungsrücklage als Sondervermögen zugeführt. Über alle anderen monetären Bestandteile des Tarifvertrags wird üblicherweise einzelfallbezogen entschieden. Richtschnur ist insoweit eine systemkonforme Übertragung auf die Besoldung, üblicherweise im Rahmen einer Volumenadäquanz zum Tarifergebnis“, so der BMI-Sprecher.

Für mich liest sich das nicht unbedingt nach 7,8%.

Bundi

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« Antwort #192 am: 26.04.2023 09:07 »
Sie sind also auch so ein Horst aus dem BMI der proaktiv daran arbeitet das eine Verbesserung der Alimentation endlich umgesetzt wird! Na dann wundert mich bei ihrer Art und weise ja nichts mehr! Beamten-Wurst  ;D ;D ;D ;D ;D ;D
[/quote]

@deepblue

Auch wenn Sie es nicht verstehen wollen, wir sind in der breiten Masse froh, dass es auch im Bereich BMI beamtete Kollegen gibt die interne Infos an die Betroffenen weitergeben bzw hier dazu kurze Infos einstellen.
Anstatt froh zu sein, dass es solche Kollegen gibt, haben Sie nichts besseres zu tun als diese zu diskreditieren. Auch wenn ich mich nunmehr mit dieser Aussage auf Ihr Niveau begeben habe. Aber vielleicht verstehen Sie es ja so. Im übrigen wie Ihnen etliche Kollegen hier ja auch bereits mitgeteilt haben , sind wir durchaus im Bilde wie Gesetze zu Stande kommen und wissen sehr wohl wie Prozesse ablaufen. Versuchen Sie doch einfach gehaltvolles, was andere weiter bringt, hier beizutragen.
« Last Edit: 28.04.2023 02:26 von Admin2 »

Sarah2

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« Antwort #193 am: 26.04.2023 09:09 »
7,8% - das wäre ja extrem niedrig.

Lösen wir mal:
Steigerung um 200 + 5,5% = Steigerung um 7,8%
200 + 1,05x = 1,078x --> x=8695,65

Also erst bei einem Bruttomonatssold von 8695,65€ wäre der Abschluss identisch (und danach besser) im Vergleich zu den tariflich beschäftigten... Ist das gerecht?  >:(

7,8% kann ich mir jetzt auch nicht vorstellen. Das würde ja für die meisten - und insbesondere niedrigere Besoldungsgruppen - schon sehr deutlich hinter dem Tarifergebnis zurückfallen und hätte dann nichts mehr mit einer angemessenen Übertragung zu tun.

11,x% würde ich mir zwar sehr wünschen, einzig der Glaube daran fehlt mir. Die Umrechnung des Sockels auf eine lineare Erhöhung lässt sich über so viele Stellschrauben beeinflussen (welche Besoldungsgruppen werden berücksichtigt, ob nach Anzahl an Personen gewichtet wird, auf welche Stufen wird abgestellt, etc.), dass das auch niedriger ausfallen könnte.

wetterfrosch

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« Antwort #194 am: 26.04.2023 09:16 »
Als Bundesbeamter kann man nur hoffen, dass diese 7,8% der beschriebene lineare Durchschnittswert von 200 Euro Sockelbetrag sind und darauf nochmal die 5,5% oben draufkommen.

Ansonsten ist die Lücke zwischen ~11,5% Steigerung für TB und 7,8% für Bundesbeamte mit 3,7% enorm.

Diese Abweichung müsste das BMI erstmal begründen.