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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

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Max Bommel:

--- Zitat von: CPT P am 08.11.2023 17:01 ---
--- Zitat von: Max Bommel am 08.11.2023 14:25 ---Es ist auch nicht relevant was die Länder zahlen, da es sich um einen anderen Arbeitgeber handelt.

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Wenn du dieser Meinung bist, hast du das System der "Ausgleichs"-bezüge leider nicht verstanden. Und die IAP wird nur einmal gezahlt, auch wenn es mehrere Arbeitgeber gibt.

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Die IAP darf je Arbeitgeber nur einmal steuerfrei bis 3000€ gezahlt werden.

CPT P:

--- Zitat von: Max Bommel am 09.11.2023 06:31 ---
--- Zitat von: CPT P am 08.11.2023 17:01 ---
--- Zitat von: Max Bommel am 08.11.2023 14:25 ---Es ist auch nicht relevant was die Länder zahlen, da es sich um einen anderen Arbeitgeber handelt.

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Wenn du dieser Meinung bist, hast du das System der "Ausgleichs"-bezüge leider nicht verstanden. Und die IAP wird nur einmal gezahlt, auch wenn es mehrere Arbeitgeber gibt.

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Die IAP darf je Arbeitgeber nur einmal steuerfrei bis 3000€ gezahlt werden.

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Ok, ich lasse mich eines Besseren belehren. Du hast tatsächlich Recht. Ich habe gerade nachgelesen, dass die tatsächlich mehrfach ausgezhlt werden kann, wenn mehrere Arbeitgeber vorhanden sind :o. Dann würde es mich jetzt aber wirklich einmal brennend interessieren, ob man die als Empfänger von Ausgleichsbezügen prinzipiell zweimal bekommen könnte. Denn eigentlich zahlt der Bund (nehmen wir einmal an, man ist anschließend zum Land gewechselt) ja kein "festes Gehalt" sondern immer nur in Abhängigkeit vom neuen Dienstherren (in dem Falle Land) die Differenz zum letzten Gehalt beim Bund. Heißt: Zahlt das Land auch nur 1€ mehr, zahlt das BVA im gleichen Zuge 1€ weniger. Ich hätte daher angenommen, dass auch die IAP verrechnet wird, wenn es diese auf Landesebene gibt. Es sind ja aber trotzdem prinzipiell zwei unterschiedliche Arbeitgeber. Einmal Lohnsteuerklasse I, III oder IV; einmal Lohnsteuerklasse VI.
Dann müssten also Leute mit E-Schein in Bundesländern, die die IAP gezahlt haben, diese eigentlich doppelt bekommen :o. Haben wir hier sojemanden, der einmal berichten könnte?

Max Bommel:
Ich glaube es hat noch kein Land die IAP gezahlt. Das wird vermutlich mit den laufenden Verhandlungen kommen.

Bei den Ausgleichsbezügen werden nur das Grundgehalt und dem Grundgehalt gleichstehende Bestandteile (z.B. Amtszulagen, Allgemeine Stellenzulage, "Weihnachtsgeld") ausgeglichen. Die IAP gehört als Sonderzahlung nicht dazu und ist deshalb auch nicht für die Berechnung relevant.

Warum München ggf. noch zögert, vielleicht haben sie die Absurdität noch nicht verdaut oder akzeptiert, dass ein Ausgleichsbezügeempfänger die IAP zu 100% bekommt. Selbst dann, wenn die monatlichen Ausgleichsbezüge nur noch 5€ betragen, erhalten die Empfänger in der Summe die 3000€. Das ist völliger Irrsinn...

Connor:
Endlich im BT!  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-de-anpassung-bundesbesoldung-977348

Bauernopfer:

--- Zitat von: Connor am 15.11.2023 17:01 ---Endlich im BT!  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-de-anpassung-bundesbesoldung-977348

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Auf die Gefahr hin, dass ich kleinlich wirke:
Gesetzentwurf B Lösung:
....Die Versorgungsbezüge werden entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht...
Wie aber werden die dynamischen Besoldungsbestandteilen (z. B. Amtszulage, Familienzuschlag) für Versorgungsempfänger berücksichtigt?

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