Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 483793 times)

WürstchenBrater

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1875 am: 18.11.2023 12:37 »
Danke.
Habe jetzt eben selbst in den Entwurf geschaut, dort heißt es:
Die ausgewiesenen AEZ-Beträge beruhen auf den Bedarfen des sozialrechtlichen Mindestsicherungsniveaus für das Jahr 2022, da noch nicht alle notwendigen Berechnungsparameter für das Jahr 2023 vorliegen. Die AEZ-Beträge für 2023 werden im laufenden Abstimmungs- und Gesetzgebungsverfahren und damit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes aktualisiert.
Auf die schnelle habe ich durch Suchen in Dokument nicht gefunden, wo die Beträge direkt gekoppelt werden. Heißt das analog zur Besoldung dann nicht zu jeder Tarifverhandlung sondern mit jeder Änderung des Mindestsicherungsniveaus Anpassung der Tabelle im neuen Gesetzgebungsverfahren?
Kann ich mir irgendwie die angepassten Werte für 2023 herleiten?

emdy

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« Antwort #1876 am: 18.11.2023 15:01 »
Heißt das analog zur Besoldung dann nicht zu jeder Tarifverhandlung sondern mit jeder Änderung des Mindestsicherungsniveaus Anpassung der Tabelle im neuen Gesetzgebungsverfahren?

Das heißt es. Es sei denn, nach der Anpassung der Grundsicherung bestünde immer noch ein Abstand von 15% zur Beamtenbesoldung (Vergleichsmaßstab ist die vierköpfige Familie). Aber da man im BMI lieber mit mathematischer Exaktheit berechnet, wie niedrig die Besoldung sein darf (und selbst dabei scheitert), ist es logisch anzunehmen, dass künftig jede Anpassung der Grundsicherung eine Anpassung der Besoldung nach sich ziehen müsste. Ebenso ist anzunehmen, dass weiterhin keine Anpassung der Besoldung erfolgen wird, die über Familienzuschläge hinaus geht, bis der Bund schließlich im Jahre 2042 mittels Vollstreckungsanordnung dazu gezwungen wird.

xap

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« Antwort #1877 am: 18.11.2023 15:35 »
Logisch ist hier eigentlich gar nichts mehr. Der AEZ orientiert sich auch nicht am Wohngeld, sondern an den regionalen Mietstufen. Das heißt also nicht zwingend, dass jemand mit einer hohen Miete einen hohen AEZ erhält. Im Speckgürtel von Berlin ist es zumindest so, dass es vereinzelt höhere Mietstufen gibt als in Berlin selbst. Jetzt anzunehmen, dass dort die Mieten höher seien als in Berlin ist gequirlter Mist, sondern vermutlich dem Umstand geschuldet das einzelne Regionen in BB etwas teurer als andere sind.

Und noch absurder wird es, wenn man einige Landkreise nimmt, deren Mietstufe 2023 ggü. 2022 gesunken ist. Bezahlen sie nun weniger Miete? Vermutlich nicht. Aber sie bekommen bzw. bekämen einen geringeren AEZ ausgezahlt. So schon zu beklagen gewesen in NRW wo es ein ähnliches Modell wie den AEZ gibt.

MasterOf

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« Antwort #1878 am: 18.11.2023 15:38 »
Der AEZ orientiert sich auch nicht am Wohngeld, sondern an den regionalen Mietstufen.

Das Wohngeld orientiert sich aber an den regionalen Mietstufen, somit der AEZ ebenfalls.

xap

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« Antwort #1879 am: 18.11.2023 15:40 »
Genau das habe ich geschrieben. Schrieb ich chinesisch?

BalBund

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« Antwort #1880 am: 18.11.2023 16:48 »
jedes Großprojekt kommunaler Wohnungsgeber ist Gift für die Wohngeldstufe, ebenso jede andere Sozialwohnung die auf den Markt kommt. Wenn dann noch lange Wohndauern hinzukommen, also ein relativ großer Pool an (verhältnismäßig) niedrigen Mieten auf neue Sozialmieten trifft, wie z.B. in mancher Gemeinde im Speckgürtel Berlins oder Kölns, dann kann da schon mal eine Stufe Wohngeld sinken und folglich auch der AEZ.

Nochmal: Es ist ein politisches Instrument, die von Würstchen genannte Formulierung bezieht sich auf den Anteil für angemessenes Wohnen im Bürgergeld, was wiederum in Abhängigkeit zum Wohngeldanspruch an sich steht.

xap

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« Antwort #1881 am: 18.11.2023 18:28 »
Okay, dann hatte ich das übersehen.

Ich bleibe aber dabei: der AEZ mit seiner Fixierung auf Mietstufen ist gänzlich ungeeignet, um Bedarfe zu decken. Und das völlig losgelöst davon, dass eine Erhöhung an die Grundbesoldung gekoppelt sein sollte. Wie soll man den Beamten vermitteln, dass ihre Besoldung sinkt wenn die Mietstufe sinkt? Das ist dermaßen aus einer Parallelwelt, dass mir die Worte fehlen. Die Verantwortlichen gehören grün und blau ge****** für so etwas.

Hans1W

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« Antwort #1882 am: 20.11.2023 08:10 »
Heißt das analog zur Besoldung dann nicht zu jeder Tarifverhandlung sondern mit jeder Änderung des Mindestsicherungsniveaus Anpassung der Tabelle im neuen Gesetzgebungsverfahren?

Das heißt es. Es sei denn, nach der Anpassung der Grundsicherung bestünde immer noch ein Abstand von 15% zur Beamtenbesoldung (Vergleichsmaßstab ist die vierköpfige Familie). Aber da man im BMI lieber mit mathematischer Exaktheit berechnet, wie niedrig die Besoldung sein darf (und selbst dabei scheitert), ist es logisch anzunehmen, dass künftig jede Anpassung der Grundsicherung eine Anpassung der Besoldung nach sich ziehen müsste. Ebenso ist anzunehmen, dass weiterhin keine Anpassung der Besoldung erfolgen wird, die über Familienzuschläge hinaus geht, bis der Bund schließlich im Jahre 2042 mittels Vollstreckungsanordnung dazu gezwungen wird.

Man könnte es auch ABM(Arbeitsbeschaffungsmassnahme) nennen. Ein Abbau von Bürokratie, schlanker Staat und ähnliches ist es nicht.

BWBoy

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« Antwort #1883 am: 20.11.2023 08:49 »
Mal ne andere Frage:

In der Berichterstattung zur Übernahme des Tarrifergebnisses, entweder beim DBB oder bei verdi, ich bin mir nicht mehr ganz sicher, stand im Zusammenhang mit der Versorgungsrücklage, dass die relative Erhöhung "letztmalig" um 0,2% geringer ausfällt.

Kann man das dann so verstehen, dass bei zukünftigen Besoldungsrunden diese 0,2% Regel nicht mehr zum Tragen kommen wird? hat da jemand was zu gelsen oder Informationen?

Max Bommel

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« Antwort #1884 am: 20.11.2023 09:55 »
Ist in § 14a BBesG geregelt. Solange der § nicht angepasst wird, ist diese Aussage richtig.

Bauernopfer

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« Antwort #1885 am: 20.11.2023 23:51 »
Mal ne andere Frage:

In der Berichterstattung zur Übernahme des Tarrifergebnisses, entweder beim DBB oder bei verdi, ich bin mir nicht mehr ganz sicher, stand im Zusammenhang mit der Versorgungsrücklage, dass die relative Erhöhung "letztmalig" um 0,2% geringer ausfällt.

Kann man das dann so verstehen, dass bei zukünftigen Besoldungsrunden diese 0,2% Regel nicht mehr zum Tragen kommen wird? hat da jemand was zu gelsen oder Informationen?
Vielleicht wird die Erhöhung  der nächsten Besoldungsrunde niedriger als 0,2%.

Vetran

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« Antwort #1886 am: 21.11.2023 17:19 »
Endlich im BT!  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-de-anpassung-bundesbesoldung-977348
Auf die Gefahr hin, dass ich kleinlich wirke:
Gesetzentwurf B Lösung:
....Die Versorgungsbezüge werden entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht...
Wie aber werden die dynamischen Besoldungsbestandteilen (z. B. Amtszulage, Familienzuschlag) für Versorgungsempfänger berücksichtigt?

So lange da nichts explizit Anderes beschlossen wird, werden die wohl wie bisher ungekürzt in der neuen Höhe ausgezahlt.
Bsp: Familienzuschlag Stufe 1 bisher 153,88 ab März 24 170,81.

Modellbaumonk

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« Antwort #1887 am: 21.11.2023 18:24 »
Hat die aktuelle Haushaltssperre irgendeine Auswirkung auf die Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte, Richter und Soldaten?

Michael200753

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« Antwort #1888 am: 21.11.2023 18:24 »
Eigentlich können wir ja froh dein, dass das ganze Disaster beim Bundeshaushalt erst jetzt eingetreten ist und nicht schon im Frühjahr. Das Tarifergebnis wäre wohl nicht 1:1 übertragen worden und den Inflationsausgleich hätte es wohl auch nicht in dieser Höhe gegeben. Traurig aber wahr.

Michael200753

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« Antwort #1889 am: 21.11.2023 18:26 »
Hat die aktuelle Haushaltssperre irgendeine Auswirkung auf die Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte, Richter und Soldaten?

Male nicht den Teufel an die Wand.