Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 484000 times)

eclipsoid

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1935 am: 29.12.2023 18:01 »
W-Besoldung ist (fast immer) Ländersache. Du musst auf deinen Landesgesetzgeber warten.

uniprof

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1936 am: 29.12.2023 19:23 »
W-Besoldung ist (fast immer) Ländersache. Du musst auf deinen Landesgesetzgeber warten.

Das stimmt für mich, es gibt aber auch Profs etwa an den Bundeswehrunis in W in München und Hamburg. Für die gilt aber, wie ich gerade gefunden habe, §3 UniBwLeistBV:  "Unbefristet vergebene Leistungsbezüge nehmen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes mit dem Prozentsatz teil, um den sich das Grundgehalt der Besoldungsgruppe verändert, der die Professorin oder der Professor angehört." Damit ist für den Bund die Frage geklärt. Auch hier ist damit eine soziale Komponente enthalten, steigen doch die Leistungsbezüge in W2 damit prozentual stärker als in W3.

Wie das die Länder regeln werden, bleibt spannend. Leistungsbezüge in W machen  ja einen nicht zu verbachlässigenden Anteil der Gesamtbezüge aus ...

eclipsoid

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1937 am: 30.12.2023 20:41 »

Das stimmt für mich, es gibt aber auch Profs etwa an den Bundeswehrunis in W in München und Hamburg. Für die gilt aber, wie ich gerade gefunden habe, §3 UniBwLeistBV:  "Unbefristet vergebene Leistungsbezüge nehmen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes mit dem Prozentsatz teil, um den sich das Grundgehalt der Besoldungsgruppe verändert, der die Professorin oder der Professor angehört." Damit ist für den Bund die Frage geklärt. Auch hier ist damit eine soziale Komponente enthalten, steigen doch die Leistungsbezüge in W2 damit prozentual stärker als in W3.
...

Die soziale Komponente kann ich noch nicht nachvollziehen: Wenn sich die Gesamtbesoldung aus der Summe von Leistungsbezügen und Grundgehalt ergibt, und wenn die Leistungsbezüge mit dem Prozentsatz des Grundgehalts steigen, dann bleibt doch der prozentuale Abstand zwischen W2 und W3 gleich. Oder habe ich da einen Fehler in meinen Überlegungen?

wizzard

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1938 am: 31.12.2023 12:37 »
Ich habe ca. 47 Euro netto mehr. Allerdings wurden meine Beiträge für die PKV erhöht und ich habe die Bescheinigung der PKV an die Dienststelle weitergegeben. Wahrscheinlich sind ein paar Euro der Erhöhung auch darauf zurückzuführen?!

Werden die Beiträge seit November 2023 nicht sowieso elektronisch an die Bezügeabteilung übermittelt?

uniprof

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1939 am: 31.12.2023 14:43 »

Die soziale Komponente kann ich noch nicht nachvollziehen: Wenn sich die Gesamtbesoldung aus der Summe von Leistungsbezügen und Grundgehalt ergibt, und wenn die Leistungsbezüge mit dem Prozentsatz des Grundgehalts steigen, dann bleibt doch der prozentuale Abstand zwischen W2 und W3 gleich. Oder habe ich da einen Fehler in meinen Überlegungen?

Das W2-Grundgehalt ist geringer als das W3-Grundgehalt, damit sind die 200€ umgerechnet für W2 prozentual mehr wert als bei W3. Mit diesem höheren Prozentwert werden dann die Leistungsbezüge erhöht. Dieselben 1000€ Leistungsbezüge geben damit bei W2 eine höhere Erhöhung als bei W3.

Der Sockelbetrag liefert damit durch die Hintertür auch in den Leistungsbezügen eine Erhöhung, die prozentual bei W2 höher ist als bei W3, wenn ich hier keine. Denkfehler habe …

Umlauf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1940 am: 01.01.2024 02:54 »
Ich habe ca. 47 Euro netto mehr. Allerdings wurden meine Beiträge für die PKV erhöht und ich habe die Bescheinigung der PKV an die Dienststelle weitergegeben. Wahrscheinlich sind ein paar Euro der Erhöhung auch darauf zurückzuführen?!

Werden die Beiträge seit November 2023 nicht sowieso elektronisch an die Bezügeabteilung übermittelt?

Was juckt es die Versicherung, wo oder wer die Besoldungsstelle ist?

Bauernopfer

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1941 am: 01.01.2024 14:22 »
Ich habe ca. 47 Euro netto mehr. Allerdings wurden meine Beiträge für die PKV erhöht und ich habe die Bescheinigung der PKV an die Dienststelle weitergegeben. Wahrscheinlich sind ein paar Euro der Erhöhung auch darauf zurückzuführen?!

Werden die Beiträge seit November 2023 nicht sowieso elektronisch an die Bezügeabteilung übermittelt?

Was juckt es die Versicherung, wo oder wer die Besoldungsstelle ist?
Die Debeka übersendet dem VN Ende des Jahres eine Bescheinigung über die Höhe der künftigen PKV-Beträge, die man an seine Bezügeabteilung weiterleiten kann.

Pendler1

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« Antwort #1942 am: 01.01.2024 14:33 »
Also Kollegen (und ..Innen), jetzt muss ich nochmal nachfragen:

Klar schicken die PKV´s an ihre Versicherungsnehmer die Jahres Abrechnung für das FINANZAMT! (Einkommenssteuerausgleich)

Aber was hat der Dienstherr (bei mir Bundesbeamter und immer schon PKV, und keine anderweitigen Besonderheiten) mit meinen privaten Beiträgen für die PKV zu tun?

Bitte um Aufklärung, da ich das hier schon mal etliche male gelesen habe.

Spässchen: Vielleicht kann ich jetzt auf zigtausende Euronen Nachzahlung
des Dienstherren warten?

tumnus

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« Antwort #1943 am: 01.01.2024 16:27 »
Du kannst die Beiträge zur PKV bei der monatlichen Zahlung der Bezüge berücksichtigen lassen.

Pendler1

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« Antwort #1944 am: 01.01.2024 17:25 »
OK.

Das Erste, was ich nach 45 Jahren Bundesbeamter und einigen Jahren als Pensionär höre.

Werde mal bei meiner Besoldungsstelle nachfragen.


Bauernopfer

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« Antwort #1945 am: 01.01.2024 17:31 »
Also Kollegen (und ..Innen), jetzt muss ich nochmal nachfragen:

Klar schicken die PKV´s an ihre Versicherungsnehmer die Jahres Abrechnung für das FINANZAMT! (Einkommenssteuerausgleich)

Aber was hat der Dienstherr (bei mir Bundesbeamter und immer schon PKV, und keine anderweitigen Besonderheiten) mit meinen privaten Beiträgen für die PKV zu tun?

Bitte um Aufklärung, da ich das hier schon mal etliche male gelesen habe.

Spässchen: Vielleicht kann ich jetzt auf zigtausende Euronen Nachzahlung
des Dienstherren warten?
Die PKV versendet eine sogenannte Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs. 1 Nr.3 EStG.
Der Dienstherr kann anstelle der Mindestvorsorgepauschale den Betrag lt. vorgelegter Bescheinigung berücksichtigen, wenn dieser höher ist, was sich dann im Monatslohn steuermindernd auswirkt.

Viele Dienstherren oder Versorgungscenter wünschen keine Vorlage der Bescheinigung. Dann macht man eben die tatsächlich entrichteten Beiträge am Ende des Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt in der Einkommensteuererklärung geltend.

Bauernopfer

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« Antwort #1946 am: 01.01.2024 17:46 »
OK.

Das Erste, was ich nach 45 Jahren Bundesbeamter und einigen Jahren als Pensionär höre.

Werde mal bei meiner Besoldungsstelle nachfragen.
Hier die Info hierzu vom LBV NRW. Das wird in anderen Bereichen wohl ähnlich gehandhabt. Man hat halt ggf. monatlich mehr Netto, was man sich ansonsten über die Einkommensteuererklärung holt.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/FAQ%20Vorsorgepauschale%202022.09.06.pdf
Siehe Ziffer 1.6 und 1.7

xap

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1947 am: 02.01.2024 11:17 »
Geltend gemacht werden kann aber nur die Basisabsicherung und nicht irgendwelche zusätzlichen Tarifbausteine. Wer jetzt glaub da 500€/Monat geltend machen zu können irrt leider.

Perisher

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« Antwort #1948 am: 02.01.2024 13:57 »
Von 500 Euro/monatlich bin ich nicht weit entfernt, laut Bescheinigung zur steuerlichen Berücksichtigung sind bei mir 356 Euro/Monat zu berücksichtigen.

Im Übrigen, spätestens ab 2026 sollte die Meldung an den Arbeitgeber/Dienstherrn entfallen, da bis dahin die elektronische Übermittlung von Versicherung an AG automatisch erfolgen soll.

Nero92

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1949 am: 02.01.2024 19:43 »
Hallo, wir auf Landesebene sind uns gerade unsicher:

Weiß jemand zufällig, wie es sich bei Teilzeitbeschäftigten verhält im Bezug auf die Inflationsprämie?
Grundsätzlich ist es ja glaube ich so, dass man es anteilig bekommt je nach Prozentsatz der Arbeitszeit.
Wir sollen ja 1800 Euro plus 120 Euro pro Monat bis Oktober erhalten.
Wenn ich jetzt sagen wir in ein paar Monaten auf Teilzeit gehe, bekomme ich dann diese monatlichen Zahlungen anteilsmäßig oder voll weil ich zum Zeitpunkt des Beschlusses noch Vollzeit war?