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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
Rollo83:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 24.02.2024 11:28 ---Ich hatte es gestern schon im Länderthread geschrieben:
1.) Guckt euch an, wie viel ihr ab März 2024 prozentual mehr bekommt als im Jahr 2020 (natürlich ohne etwaige Beförderungen oder Stufenaufstiege).
2.) Und dann vergleicht diesen Wert mit der Info, dass die Verbraucherpreise laut Statistischem Bundesamt zwischen November 2020 und Januar 2024 um 17,95% gestiegen sind..
--- End quote ---
Und dann? Was bringt der Vergleich?
Steht in irgendeinem Gesetzt das die Dienstbezüge mit den gleichen Prozenten steigen müssen wie die Inflation?
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Rollo83 am 24.02.2024 18:26 ---Und dann? Was bringt der Vergleich?
Steht in irgendeinem Gesetzt das die Dienstbezüge mit den gleichen Prozenten steigen müssen wie die Inflation?
--- End quote ---
Zum einen ermöglicht er eine persönliche Einordnung, wie viel die aktuelle Besoldungsanpassung "wert" ist. Ausweislich diverser Forenbeiträge scheint die entsprechende Bewertung nicht jedem bewusst zu sein.
Zum anderen ist der Vergleich zwischen Besoldungs- und Preisentwicklung in der Tat einer der Prüfparameter des BVerfG.
Rollo83:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 25.02.2024 05:26 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 24.02.2024 18:26 ---Und dann? Was bringt der Vergleich?
Steht in irgendeinem Gesetzt das die Dienstbezüge mit den gleichen Prozenten steigen müssen wie die Inflation?
--- End quote ---
Zum einen ermöglicht er eine persönliche Einordnung, wie viel die aktuelle Besoldungsanpassung "wert" ist. Ausweislich diverser Forenbeiträge scheint die entsprechende Bewertung nicht jedem bewusst zu sein.
Zum anderen ist der Vergleich zwischen Besoldungs- und Preisentwicklung in der Tat einer der Prüfparameter des BVerfG.
--- End quote ---
Ok, dann prüft das BVerfG und kommt zu dem Entschluss das die Inflation seit 2020 mehr gestiegen ist als es die Dienstbezüge sind, das weiß ich übrigens auch ohne jegliche Prüfung.
Ändert aber trotzdem nix, dadurch wird es in der nächsten Besoldungsrunde keine höhere Anpassung geben als ohne die Prüfung/Feststellung.
Wahrscheinlich wolltest du auf die amtsangemessen Allimentierung hinaus, ist zwar hier nicht das Thema aber auch diese wird nicht zur nächsten Besoldungsrunde angepasst werden.
Desaster:
--- Zitat von: Rollo83 am 25.02.2024 08:21 ---Wahrscheinlich wolltest du auf die amtsangemessen Allimentierung hinaus, ist zwar hier nicht das Thema aber auch diese wird nicht zur nächsten Besoldungsrunde angepasst werden.
--- End quote ---
Diese beiden Themen sind nicht zu trennen, da ein Einfluß auf die amtsangemessenen Alimentierung hier sicherlich gegeben ist.
So hat das BVerfG sicherlich die Aufgabe, auch Änderungen der jährlichen Besoldungsänderungen in ihre Bewertung einfliessen zu lassen.
Es wäre wünschenswert, wenn das BVerfG schnell zur amtsangemessenen Alimentierung urteilen würde, denn die Bediensteten benötigen diese Berücksichtigung kurzfristig und nicht erst später....!
Rollo83:
--- Zitat von: Desaster am 26.02.2024 19:07 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 25.02.2024 08:21 ---Wahrscheinlich wolltest du auf die amtsangemessen Allimentierung hinaus, ist zwar hier nicht das Thema aber auch diese wird nicht zur nächsten Besoldungsrunde angepasst werden.
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Diese beiden Themen sind nicht zu trennen, da ein Einfluß auf die amtsangemessenen Alimentierung hier sicherlich gegeben ist.
So hat das BVerfG sicherlich die Aufgabe, auch Änderungen der jährlichen Besoldungsänderungen in ihre Bewertung einfliessen zu lassen.
Es wäre wünschenswert, wenn das BVerfG schnell zur amtsangemessenen Alimentierung urteilen würde, denn die Bediensteten benötigen diese Berücksichtigung kurzfristig und nicht erst später....!
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Das ist unbestritten aber es wird in die Richtung amtsangemessene Allimentierung in den nächsten Jahren nichts passieren, somit braucht man diese Hoffnung auch nicht in die Besoldungsrunden mit einbeziehen.
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