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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
Desaster:
Das Referenten-Entwürfe i.d.R. nicht ohne Änderungen bleiben sollte klar sein, das sagt alleine schon die Bezeichnung "Entwurf".
Warten wir einfach mal ab, wie sich das im Laufe des Jahres dann entwickelt......
Rollo83:
--- Zitat von: Desaster am 19.03.2024 18:21 ---Das Referenten-Entwürfe i.d.R. nicht ohne Änderungen bleiben sollte klar sein, das sagt alleine schon die Bezeichnung "Entwurf".
Warten wir einfach mal ab, wie sich das im Laufe des Jahres dann entwickelt......
--- End quote ---
Alles gut, ich bin da total entspannt. Da ich eh nicht ansatzweise damit rechne habe ich auch 0,0 Erwartungen und kann somit auch gar nicht enttäuscht werden.
Passend zum Topic gab es diesen Monat ja das erste Mal die Erhöhung der Bezüge der Besoldungsrunde 2023/24, das hat zumindest funktioniert. Denke damit kann das Topic hier auch abgeschlossen werden, für die Besoldungsrunde 2024/25 gibt es ja schon ein eigenes Topic.
Eukalyptus:
Das finanzielle Volumen für das Gesetz wurde doch schon im Rahmen der Auswirkungen (bzw. der Koalitionslösung zur Umsetzung..) des BVerfG-Urteil zur Schuldenbremse deutlich zusammengestrichen. Da wäre eine deutliche Systemveränderung hin zum AEZ (und den weiteren vorgesehenen Veränderungen) quantitativ nur Fassade gewesen. Vom AEZ hätte schon entsprechend der alten Fassung nur eine geringe Minderheit der Beamten mit Kindern profitiert (Ich sage nur: "Abschmelzbeträge" für "höhere" Besoldungen). Nach den o.g. Kürzungen hätten (meine stumpfe Behauptung) vielleicht noch einbeinige Beamte der Besoldungsgruppe A5 und geringer ab mindestens 6 Kindern die in München wohnen profitiert.
Keiner der hier die Meinung vertritt "Ein wenig ist besser als nichts" hat die konkreten Tabellen gesehen nach! der Umsetzung des Schuldenbremse-Urteils. Vermutlich wäre er beim "nichts" gelandet.
Insofern empfehle ich Abwarten oder sich z.B. aktiv darüber zu freuen, dass der Verheiratetenzuschlag (noch) nicht gestrichen wird wie geplant.
Einigung2023:
--- Zitat von: Eukalyptus am 20.03.2024 20:33 ---Das finanzielle Volumen für das Gesetz wurde doch schon im Rahmen der Auswirkungen (bzw. der Koalitionslösung zur Umsetzung..) des BVerfG-Urteil zur Schuldenbremse deutlich zusammengestrichen. Da wäre eine deutliche Systemveränderung hin zum AEZ (und den weiteren vorgesehenen Veränderungen) quantitativ nur Fassade gewesen. Vom AEZ hätte schon entsprechend der alten Fassung nur eine geringe Minderheit der Beamten mit Kindern profitiert (Ich sage nur: "Abschmelzbeträge" für "höhere" Besoldungen). Nach den o.g. Kürzungen hätten (meine stumpfe Behauptung) vielleicht noch einbeinige Beamte der Besoldungsgruppe A5 und geringer ab mindestens 6 Kindern die in München wohnen profitiert.
Keiner der hier die Meinung vertritt "Ein wenig ist besser als nichts" hat die konkreten Tabellen gesehen nach! der Umsetzung des Schuldenbremse-Urteils. Vermutlich wäre er beim "nichts" gelandet.
Insofern empfehle ich Abwarten oder sich z.B. aktiv darüber zu freuen, dass der Verheiratetenzuschlag (noch) nicht gestrichen wird wie geplant.
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Es sollten doch „nur“ 150 Millionen eingespart werden, bei einem Volumen von über 1,4 Milliarden ist das jetzt nicht so viel.
Pendler1:
Das Geld (nicht nur die 150 Mio.)wird halt anderswo gebraucht.
Militär, Waffen, Munition, Ukraine Unterstützung, Vorbereitung auf Russland Abwehr.
Da ist ja wohl die Beamtenbesoldung gaaaaanz weit hinten dran?
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