Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 481570 times)

emdy

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #270 am: 26.04.2023 20:27 »
Die Experten in D halten die verfassungswidrige Einführung des AEZ dann wohl auch für eine deutliche Besserstellung der Beamten?

kimonbo

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #271 am: 26.04.2023 20:46 »
Die Experten in D halten die verfassungswidrige Einführung des AEZ dann wohl auch für eine deutliche Besserstellung der Beamten?

Ja klar, da kommt dann ein Zuschlag das ist doch mehr Geld oder nicht

BalBund

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #272 am: 26.04.2023 20:48 »

Von welchem neuen Gesetz sprichst du? Ein zweites Anpassungsgesetz neben dem BBVAngG?

Ich spreche vom Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG in Form des bekannten Referentenentwurfs vom Jahresanfang.

Davon zu unterscheiden ist das regelmäßig wiederkehrende BBVAnpÄndG, in welchem Beispielsweise Tarifergebnisse systemgerecht übertragen werden.

BalBund

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #273 am: 26.04.2023 20:51 »
Die Experten in D halten die verfassungswidrige Einführung des AEZ dann wohl auch für eine deutliche Besserstellung der Beamten?

Ich hab hier ja schon einmal ausführlich Stellung genommen, was das Spannungsverhältnis von denen die das Recht korrekt umsetzen wollen und jenen die die Einsparungen des BMF vermitteln und umsetzen müssen angeht.
Hieran hat sich nichts geändert, an Deiner Meinung mutmaßlich auch nicht.

Deswegen: Ja, es gibt Menschen im Ministerium die glauben, dass der AEZ durchgeht, ob sie von hinreichender Fachkenntnis durchdrungen sind, mag jeder selbst für sich beurteilen.

Jeans

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #274 am: 26.04.2023 21:03 »
Das ist nix für mich, mache meine Arbeit gerne. Trotzdem möchte ich angemessen besoldet werden, da fände ich 7,8 % sehr frech.

@BalBund: Neue Infos??

LOL. Wie niedlich, Arbeit, Spaß hahahaaaa

Das Lachen ist berechtigt  :) . Mit welchen Worten wurde ich als Anwärter (vor über 30 Jahren) von einem Ausbilder belehrt, als ich von "Arbeiten" sprach? - "Beamte arbeiten nicht, Beamte tun Dienst!".

Wenn also ein Beamter davon spricht, dass er arbeitet, lügt er entweder, oder er macht was falsch.
Man mag gerne Dienst tun, aber alles gefallen lassen sollte man sich trotzdem nicht. Deswegen sind mir Leute, die ggf. auch mal zuhause bleiben, grundsätzlich sympathisch (ganz im Gegensatz zu denen, die sogar das "Corona"-Unrecht noch mitgetragen und als Handlanger des Regimes fungiert haben, statt zu remonstrieren und dem Volk zu dienen oder ersatzweise wenigstens krank zu machen, aber das ist ein anderes Thema...).

MasterOf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #275 am: 26.04.2023 21:09 »

Von welchem neuen Gesetz sprichst du? Ein zweites Anpassungsgesetz neben dem BBVAngG?

Ich spreche vom Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG in Form des bekannten Referentenentwurfs vom Jahresanfang.

Davon zu unterscheiden ist das regelmäßig wiederkehrende BBVAnpÄndG, in welchem Beispielsweise Tarifergebnisse systemgerecht übertragen werden.

Aber das soll doch bereits zum 01.07 in Kraft treten, die werden das doch nicht nochmal bis 2024 raus zögern?
Bzw. denkst du dass die amtsangemessene Alimentation und die Übernahme des Tarifergebnisse in einem Gesetz (hier das BBVAngG) zusammengelegt wird?

HyDiHo

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #276 am: 26.04.2023 21:15 »
Es wird spannend sein, wie die 200 EUR Sockelbetrag in eine prozentuale Erhöhung umgerechnet werden. Hier kommt es maßgeblich darauf an, welchen Maßstab das BMI zur Errechnung des Durchschnitts anlegen wird. Wie ich das BMI einschätze, wird man zur Errechnung nicht nur die A-Besoldung, sondern auch die B-Besoldung hernehmen. Dann wäre der Durchschnitt vermutlich grob überschlagen irgendwo bei A13-A15 anzusiedeln, was lediglich ca. 2% - 3 % Erhöhung ausmachen würde. Anders sähe es aus, wenn man nur die A-Besoldung zur Errechnung des Durchschnitts nehmen würde, dann sind wir eher A10 -A11 und bei 4-6%+.

Letzteres  wäreim Sinne der Wiederherstellung der amtsangemessenen Alimentation, da eine höhere prozentuale Erhöhung sowohl dem Mindestabstandsgebot vom Bürgergeld, als auch der Entgeltstufen voneinander Rechnung tragen würde. Geld hat der Bund auch ausreichend.

Da Fr. Faeser aber vermutlich ungern über die ursprünglich vorgeschlagenen insgesamt 8% hinausgehen möchte, wird der Durchschnitt von 200 EUR aus politischen Gründen wohl eher 2,5% sein, was sehr ärgerlich wäre. Auch wird es interessant, ob es tatsächlich zwei Additionschritte gibt, d.h. zuerst Erhöhung Prozent X, dann 5,5% was rein rechnerisch besser wäre, als wenn nur einmal der addierte Prozentbetrag auf das Grundgehalt gerechnet wird. Nicht zu vergessen, dass die Versorgungsrücklage von 0,2% auch einmalig in Abschlag zu bringen ist... Worst Case also: Erhöhung um 7,8% insgesamt. Macht 3,6% pro Jahr, was angesicht der aktuellen und letzjährigen Inflation beschämend wäre...

Ich hoffe wirklich, dass das BMI die Zeichen der Zeit und die Rechtsprechung des BVerfG würdigt und den Tarifabschluss in Form des Sockelbetrags in eine ordentliche prozentuale Erhöhung ummünzt, so dass man insgesamt bei mindestens 10% landet - aber wie heisst es so schön, die Hoffnung stribt bekanntlich zu letzt.

Vielleicht hat ja jemand die Muße und rechnet exakt aus, was 200 EUR für eine durchnittliche prozentuale Erhöhung bei der A-Besoldung, respektive unter Einschluss auch der B-Besoldung wäre.

Ärgerlich, dass meine Ersteinschätzung der Durschnittsberechnung offenbar zutreffend ist...mich wundert nur, weshalb die Arbeitsebene im BMI (= A13-A15 Referenten), die für die Erarbeitung eines Vorschlags zur systemgerechten Übertragung zuständig sind, nicht auch im Eigeninteresse begründbare  11 statt 7,8 % bevorzugen? Eventuell protestiert ja der DBB erfolgreich...Herrn Silberbach schwebten sicherlich mehr % vor. Zumal die 340 EUR Mindestbetrag keine Anwendung finden.

Aus Sicht des Dienstherrn, der in vielen Behörden sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte "beschäftigt" ist eine stärkere Anhebung der Gehälter der Tarifbeschäftigten im Vergleich zu den Beamten (wie auch bei den Pensionen) durchaus sinnvoll, um den Betirebsfrieden zu wahren - insbesondere im Angesicht der durch die (tlw) Wiederherstellung der verfassungsgemäßen Alimentation zu erwarteten Besoldungszuwächse bei den Beamten.
« Last Edit: 26.04.2023 21:29 von HyDiHo »

Mario12

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #277 am: 26.04.2023 21:35 »
Es wird spannend sein, wie die 200 EUR Sockelbetrag in eine prozentuale Erhöhung umgerechnet werden. Hier kommt es maßgeblich darauf an, welchen Maßstab das BMI zur Errechnung des Durchschnitts anlegen wird. Wie ich das BMI einschätze, wird man zur Errechnung nicht nur die A-Besoldung, sondern auch die B-Besoldung hernehmen. Dann wäre der Durchschnitt vermutlich grob überschlagen irgendwo bei A13-A15 anzusiedeln, was lediglich ca. 2% - 3 % Erhöhung ausmachen würde. Anders sähe es aus, wenn man nur die A-Besoldung zur Errechnung des Durchschnitts nehmen würde, dann sind wir eher A10 -A11 und bei 4-6%+.

Letzteres  wäreim Sinne der Wiederherstellung der amtsangemessenen Alimentation, da eine höhere prozentuale Erhöhung sowohl dem Mindestabstandsgebot vom Bürgergeld, als auch der Entgeltstufen voneinander Rechnung tragen würde. Geld hat der Bund auch ausreichend.

Da Fr. Faeser aber vermutlich ungern über die ursprünglich vorgeschlagenen insgesamt 8% hinausgehen möchte, wird der Durchschnitt von 200 EUR aus politischen Gründen wohl eher 2,5% sein, was sehr ärgerlich wäre. Auch wird es interessant, ob es tatsächlich zwei Additionschritte gibt, d.h. zuerst Erhöhung Prozent X, dann 5,5% was rein rechnerisch besser wäre, als wenn nur einmal der addierte Prozentbetrag auf das Grundgehalt gerechnet wird. Nicht zu vergessen, dass die Versorgungsrücklage von 0,2% auch einmalig in Abschlag zu bringen ist... Worst Case also: Erhöhung um 7,8% insgesamt. Macht 3,6% pro Jahr, was angesicht der aktuellen und letzjährigen Inflation beschämend wäre...

Ich hoffe wirklich, dass das BMI die Zeichen der Zeit und die Rechtsprechung des BVerfG würdigt und den Tarifabschluss in Form des Sockelbetrags in eine ordentliche prozentuale Erhöhung ummünzt, so dass man insgesamt bei mindestens 10% landet - aber wie heisst es so schön, die Hoffnung stribt bekanntlich zu letzt.

Vielleicht hat ja jemand die Muße und rechnet exakt aus, was 200 EUR für eine durchnittliche prozentuale Erhöhung bei der A-Besoldung, respektive unter Einschluss auch der B-Besoldung wäre.

Ärgerlich, dass meine Ersteinschätzung der Durschnittsberechnung offenbar zutreffend ist...mich wundert nur, weshalb die Arbeitsebene im BMI (= A13-A15 Referenten), die für die Erarbeitung eines Vorschlags zur systemgerechten Übertragung zuständig sind, nicht auch im Eigeninteresse begründbare  11 statt 7,8 % bevorzugen? Eventuell protestiert ja der DBB erfolgreich...Herrn Silberbach schwebten sicherlich mehr % vor. Zumal die 340 EUR Mindestbetrag keine Anwendung finden.

Aus Sicht des Dienstherrn, der in vielen Behörden sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte "beschäftigt" ist eine stärkere Anhebung der Gehälter der Tarifbeschäftigten im Vergleich zu den Beamten (wie auch bei den Pensionen) durchaus sinnvoll, um den Betirebsfrieden zu wahren - insbesondere im Angesicht der durch die (tlw) Wiederherstellung der verfassungsgemäßen Alimentation zu erwarteten Besoldungszuwächse bei den Beamten.

Das ist Punkt den ich noch nie ganz nachvollziehen konnte. Letztlich profitieren die Leute da doch selbst davon?!

DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #278 am: 26.04.2023 21:43 »
Es wird spannend sein, wie die 200 EUR Sockelbetrag in eine prozentuale Erhöhung umgerechnet werden. Hier kommt es maßgeblich darauf an, welchen Maßstab das BMI zur Errechnung des Durchschnitts anlegen wird. Wie ich das BMI einschätze, wird man zur Errechnung nicht nur die A-Besoldung, sondern auch die B-Besoldung hernehmen. Dann wäre der Durchschnitt vermutlich grob überschlagen irgendwo bei A13-A15 anzusiedeln, was lediglich ca. 2% - 3 % Erhöhung ausmachen würde. Anders sähe es aus, wenn man nur die A-Besoldung zur Errechnung des Durchschnitts nehmen würde, dann sind wir eher A10 -A11 und bei 4-6%+.

Letzteres  wäreim Sinne der Wiederherstellung der amtsangemessenen Alimentation, da eine höhere prozentuale Erhöhung sowohl dem Mindestabstandsgebot vom Bürgergeld, als auch der Entgeltstufen voneinander Rechnung tragen würde. Geld hat der Bund auch ausreichend.

Da Fr. Faeser aber vermutlich ungern über die ursprünglich vorgeschlagenen insgesamt 8% hinausgehen möchte, wird der Durchschnitt von 200 EUR aus politischen Gründen wohl eher 2,5% sein, was sehr ärgerlich wäre. Auch wird es interessant, ob es tatsächlich zwei Additionschritte gibt, d.h. zuerst Erhöhung Prozent X, dann 5,5% was rein rechnerisch besser wäre, als wenn nur einmal der addierte Prozentbetrag auf das Grundgehalt gerechnet wird. Nicht zu vergessen, dass die Versorgungsrücklage von 0,2% auch einmalig in Abschlag zu bringen ist... Worst Case also: Erhöhung um 7,8% insgesamt. Macht 3,6% pro Jahr, was angesicht der aktuellen und letzjährigen Inflation beschämend wäre...

Ich hoffe wirklich, dass das BMI die Zeichen der Zeit und die Rechtsprechung des BVerfG würdigt und den Tarifabschluss in Form des Sockelbetrags in eine ordentliche prozentuale Erhöhung ummünzt, so dass man insgesamt bei mindestens 10% landet - aber wie heisst es so schön, die Hoffnung stribt bekanntlich zu letzt.

Vielleicht hat ja jemand die Muße und rechnet exakt aus, was 200 EUR für eine durchnittliche prozentuale Erhöhung bei der A-Besoldung, respektive unter Einschluss auch der B-Besoldung wäre.

Ärgerlich, dass meine Ersteinschätzung der Durschnittsberechnung offenbar zutreffend ist...mich wundert nur, weshalb die Arbeitsebene im BMI (= A13-A15 Referenten), die für die Erarbeitung eines Vorschlags zur systemgerechten Übertragung zuständig sind, nicht auch im Eigeninteresse begründbare  11 statt 7,8 % bevorzugen? Eventuell protestiert ja der DBB erfolgreich...Herrn Silberbach schwebten sicherlich mehr % vor. Zumal die 340 EUR Mindestbetrag keine Anwendung finden.

Aus Sicht des Dienstherrn, der in vielen Behörden sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte "beschäftigt" ist eine stärkere Anhebung der Gehälter der Tarifbeschäftigten im Vergleich zu den Beamten (wie auch bei den Pensionen) durchaus sinnvoll, um den Betirebsfrieden zu wahren - insbesondere im Angesicht der durch die (tlw) Wiederherstellung der verfassungsgemäßen Alimentation zu erwarteten Besoldungszuwächse bei den Beamten.

Welche Zuwächse? Referentenentwurf gelesen? Das wird eine sehr kostenneutrale Anpassung! Wenn man nicht gerade 3 Kinder hat und in München wohnt! Der normale Beamte mit 1-2 Kindern wird quasi nix mehr bekommen im Gegenteil!

emdy

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« Antwort #279 am: 26.04.2023 21:46 »
Okay, also wenn A16 Erfahrungsstufe 8 der Ankerpunkt für die Linearumrechnung der 200 Euro Sockelbetrag sind, bekommt jeder, der niedriger besoldet ist, keine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses. Das Ergebnis sind dann 3,9% p.a. bei einer Forderung von 10,5% p.a..

Warum nicht gleich Ankerpunkt B11? Da kämen 3,35% p.a. raus.

@BalBund: Danke für die besonnene Antwort auf meine provokante Frage.
« Last Edit: 26.04.2023 21:54 von emdy »

blubb

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« Antwort #280 am: 26.04.2023 21:54 »
Vorallem würden die meisten dann erstmal 220netto mehr haben und dann plötzlich wieder über 100euro netto weniger wenn die Einmalzahlungen beendet sind und die eigentliche ach so tolle Erhöhung kommt.

Phoenix

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #281 am: 26.04.2023 21:55 »
Guten Abend, sorry ich musste erstmal die 7 Seiten durchlesen.

Also: Neues kann ich hier nicht beitragen, seit gestern ist mir kein neuer Sachstand zu Ohren gekommen, wie gesagt ich bin nicht direkt in D, da sitzen die Spezis die die Arbeitsaufträge umsetzen. Was ich aber sagen kann, im Hauptthread zu diesem Thema hatte ja schon einmal jemand die Durchschnitte berechnet und dass es das BMF günstiger kommt, wenn A2-B11 betrachtet wird und nicht nur A2-A16.

Ich persönlich glaube, dass da momentan noch viel Vermischung mit im Spiel ist, weil die Beamten durch das "neue Gesetz" - so heißt es im Flurfunk - ja deutlich besser gestellt werden, so dass gar nicht gesehen wird, dass vor allem der mD mit derart geringen Prozenten abgestraft würde. Die Entwürfe werden i.d.R. von A13ern (auf nem A13-15 BündelDP) erstellt, deren Referate die einzelnen Zahlenwerke zuliefern, da ist man bisweilen vielleicht nicht ganz am Puls des kleinen Mannes.

Falls das "neue Gesetz" tatsächlich in 2024 geschoben wird, denkt man vielleicht nochmal nach, wenn ich was höre, erfahrt ihr es ;-)

Und ein weiterer Grund für meine Abneigung dem gD/hD gegenüber

SeppelMeier

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #282 am: 26.04.2023 22:01 »
Welche Zuwächse? Referentenentwurf gelesen? Das wird eine sehr kostenneutrale Anpassung! Wenn man nicht gerade 3 Kinder hat und in München wohnt! Der normale Beamte mit 1-2 Kindern wird quasi nix mehr bekommen im Gegenteil!

Das ist doch Unsinn, hast du den Entwurf überhaupt gelesen? Bei mir mit 2 Kindern macht der AEZ schon >600 EUR aus und ich wohne nicht in München. Das ist ein toller Zuwachs für Familien und somit absolut zu begrüßen.

Hier wird immer nur Blödsinn geschrieben. Wie viel Geld soll es denn noch geben? Am lautesten schreien hier Singles vom Dorf… Da kommt man mit der eigenen Besoldung doch locker hin! Schafft Euch mal Familie an in einem Ballungsraum!

7,8% finde ich auch nicht so doll, aber das kompensier ich dann mit Leistung und einer absehbaren Beförderung.  8) Das steht ja jedem frei, hier meckern oder im Job mal reinhauen. Aber du bist halt ein Meckerheini…

Amtsschimmel

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #283 am: 26.04.2023 22:32 »
Guten Abend, sorry ich musste erstmal die 7 Seiten durchlesen.

Also: Neues kann ich hier nicht beitragen, seit gestern ist mir kein neuer Sachstand zu Ohren gekommen, wie gesagt ich bin nicht direkt in D, da sitzen die Spezis die die Arbeitsaufträge umsetzen. Was ich aber sagen kann, im Hauptthread zu diesem Thema hatte ja schon einmal jemand die Durchschnitte berechnet und dass es das BMF günstiger kommt, wenn A2-B11 betrachtet wird und nicht nur A2-A16.

Ich persönlich glaube, dass da momentan noch viel Vermischung mit im Spiel ist, weil die Beamten durch das "neue Gesetz" - so heißt es im Flurfunk - ja deutlich besser gestellt werden, so dass gar nicht gesehen wird, dass vor allem der mD mit derart geringen Prozenten abgestraft würde. Die Entwürfe werden i.d.R. von A13ern (auf nem A13-15 BündelDP) erstellt, deren Referate die einzelnen Zahlenwerke zuliefern, da ist man bisweilen vielleicht nicht ganz am Puls des kleinen Mannes.

Falls das "neue Gesetz" tatsächlich in 2024 geschoben wird, denkt man vielleicht nochmal nach, wenn ich was höre, erfahrt ihr es ;-)

Und ein weiterer Grund für meine Abneigung dem gD/hD gegenüber

Hätteste halt was Anständiges gelernt.  ;D

tochris06

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« Antwort #284 am: 26.04.2023 22:54 »
Welche Zuwächse? Referentenentwurf gelesen? Das wird eine sehr kostenneutrale Anpassung! Wenn man nicht gerade 3 Kinder hat und in München wohnt! Der normale Beamte mit 1-2 Kindern wird quasi nix mehr bekommen im Gegenteil!

Das ist doch Unsinn, hast du den Entwurf überhaupt gelesen? Bei mir mit 2 Kindern macht der AEZ schon >600 EUR aus und ich wohne nicht in München. Das ist ein toller Zuwachs für Familien und somit absolut zu begrüßen.

Hier wird immer nur Blödsinn geschrieben. Wie viel Geld soll es denn noch geben? Am lautesten schreien hier Singles vom Dorf… Da kommt man mit der eigenen Besoldung doch locker hin! Schafft Euch mal Familie an in einem Ballungsraum!

7,8% finde ich auch nicht so doll, aber das kompensier ich dann mit Leistung und einer absehbaren Beförderung.  8) Das steht ja jedem frei, hier meckern oder im Job mal reinhauen. Aber du bist halt ein Meckerheini…

Seit wann wird man im öD nach dem Leistungsprinzip befördert?  ;) Einheitliche "Personalentwicklungskonzepte" haben das Leistungprinzip gerade bei Bündelungen abgeschafft...