Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 480761 times)

Umlauf

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Blick in die Vergangenheit
« Antwort #285 am: 27.04.2023 00:25 »
Jetzt habe ich eine Blick in die Vergangenheit gemacht. Auch für unseren tiefblauen Mitforisten. Also wenn man will kann es auch schnell gehen.

Es geht um die Coranaprämie von 2020.

Am 25. Oktober 2020 wurde der Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung von den Gewerkschaften und Arbeitgebern unterschrieben. Für die Auszahlung der Sonderzahlung wurde spätestens die Dezember-Gehaltszahlung festgelegt.

Die Tarifbeschäftigten haben die Zahlung tatsächlich mit dem Dezember-Gehalt bekommen.
Die Beamten haben die Zahlung mit dem Januar 2023 Sold mit einem Vorbehaltsvermerk bekommen.

Im Ergebnis haben alle die Zahlung am 30. Dezember 2020 auf dem Konto gehabt.

Für den Tarifvertrag gab es keine Abhängigkeit zu einem weiteren Tarifvertrag.
Außerdem musste für die Abgabenfreiheit das Geld bis zum 31.12.2020 auf dem Konto sein (Zuflussprinzip).


Funfact: Für alle wurde die Zahlung auf dem Gehaltzettel als Rückrechnung für Oktober 2020 ausgewiesen.

DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #286 am: 27.04.2023 05:13 »
Welche Zuwächse? Referentenentwurf gelesen? Das wird eine sehr kostenneutrale Anpassung! Wenn man nicht gerade 3 Kinder hat und in München wohnt! Der normale Beamte mit 1-2 Kindern wird quasi nix mehr bekommen im Gegenteil!

Das ist doch Unsinn, hast du den Entwurf überhaupt gelesen? Bei mir mit 2 Kindern macht der AEZ schon >600 EUR aus und ich wohne nicht in München. Das ist ein toller Zuwachs für Familien und somit absolut zu begrüßen.

Hier wird immer nur Blödsinn geschrieben. Wie viel Geld soll es denn noch geben? Am lautesten schreien hier Singles vom Dorf… Da kommt man mit der eigenen Besoldung doch locker hin! Schafft Euch mal Familie an in einem Ballungsraum!

7,8% finde ich auch nicht so doll, aber das kompensier ich dann mit Leistung und einer absehbaren Beförderung.  8) Das steht ja jedem frei, hier meckern oder im Job mal reinhauen. Aber du bist halt ein Meckerheini…

Ja habe ich und ich komme mit 2 Kindern nicht auf diese Summen! Stichwort Abschmelzbetrag, Verheiratetzuschlag!
Warum wird der Entwurf wohl so zerfetzt hier im Forum wenn er so soviel mehr bringt? Evtl sollten sie nochmal
Lesen und nachrechnen!

Knecht

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #287 am: 27.04.2023 05:52 »
Welche Zuwächse? Referentenentwurf gelesen? Das wird eine sehr kostenneutrale Anpassung! Wenn man nicht gerade 3 Kinder hat und in München wohnt! Der normale Beamte mit 1-2 Kindern wird quasi nix mehr bekommen im Gegenteil!

Das ist doch Unsinn, hast du den Entwurf überhaupt gelesen? Bei mir mit 2 Kindern macht der AEZ schon >600 EUR aus und ich wohne nicht in München. Das ist ein toller Zuwachs für Familien und somit absolut zu begrüßen.

Hier wird immer nur Blödsinn geschrieben. Wie viel Geld soll es denn noch geben? Am lautesten schreien hier Singles vom Dorf… Da kommt man mit der eigenen Besoldung doch locker hin! Schafft Euch mal Familie an in einem Ballungsraum!

7,8% finde ich auch nicht so doll, aber das kompensier ich dann mit Leistung und einer absehbaren Beförderung.  8) Das steht ja jedem frei, hier meckern oder im Job mal reinhauen. Aber du bist halt ein Meckerheini…

Ja habe ich und ich komme mit 2 Kindern nicht auf diese Summen! Stichwort Abschmelzbetrag, Verheiratetzuschlag!
Warum wird der Entwurf wohl so zerfetzt hier im Forum wenn er so soviel mehr bringt? Evtl sollten sie nochmal
Lesen und nachrechnen!

Das Hauptproblem an dem AEZ sind die völlig willkürlich zusammengewürfelten Mietenstufen. Für manche ist das Teil super, bei mir, ebenfalls 2 Kinder, bleibt so gut wie nichts hängen. Ein Ort weiter sähe die Welt ganz anders aus. Was soll daran auch nur annähernd gerecht sein?

Alexander79

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #288 am: 27.04.2023 06:18 »
Das Hauptproblem an dem AEZ sind die völlig willkürlich zusammengewürfelten Mietenstufen. Für manche ist das Teil super, bei mir, ebenfalls 2 Kinder, bleibt so gut wie nichts hängen. Ein Ort weiter sähe die Welt ganz anders aus. Was soll daran auch nur annähernd gerecht sein?
Naja, ganz so zusammengewürfelt sind die Mietenstufen ja nicht.
Die gibts schon wesentlich länger und an diesen hängen auch die Zahlungen die Grundsicherungsniveauempfänger an Mietkosten bekommen.
Man erinnere, das ist eigentlich mit eines der Hauptgründe für diese Problematik.
Und ich will den AEZ jetzt nicht loben.
Ich weiß auch nicht wie man es besser machen kann.
Aber ich persönlich finde es gerecht, wenn der Bundespolizist mit 2 Kinder in München mehr bekommt als der Bundespolizist der in Görlitz an der Grenze steht.

Knecht

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #289 am: 27.04.2023 06:34 »
Von der Grundidee her finde ich das auch ok, dann sollte man das aber auf die bekannten Großstädte und einen gewissen Umkreis (abschmelzend) definieren und dem Rest eine Pauschale geben.

DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #290 am: 27.04.2023 06:39 »
Das Hauptproblem an dem AEZ sind die völlig willkürlich zusammengewürfelten Mietenstufen. Für manche ist das Teil super, bei mir, ebenfalls 2 Kinder, bleibt so gut wie nichts hängen. Ein Ort weiter sähe die Welt ganz anders aus. Was soll daran auch nur annähernd gerecht sein?
Naja, ganz so zusammengewürfelt sind die Mietenstufen ja nicht.
Die gibts schon wesentlich länger und an diesen hängen auch die Zahlungen die Grundsicherungsniveauempfänger an Mietkosten bekommen.
Man erinnere, das ist eigentlich mit eines der Hauptgründe für diese Problematik.
Und ich will den AEZ jetzt nicht loben.
Ich weiß auch nicht wie man es besser machen kann.
Aber ich persönlich finde es gerecht, wenn der Bundespolizist mit 2 Kinder in München mehr bekommt als der Bundespolizist der in Görlitz an der Grenze steht.

Nein ist es nicht! Besoldung und die daraus resultierten Leistungen sollen Leistungs- und Amtsbezogen sein! Nicht nach Anzahl der Kinder oder Wohnort gestaffelt! Wenn das normale Gehalt dann nicht ausreidt weil man halt mitten in der Großstadt wohnen will mit kurzen wegen zur Arbeit dann hat der Dienstherr wohl beim Grundgehalt was falsch gemacht und da liegt auch das Problem aber dass hieß ja alle Besoldungsstufen müssten angehoben werden, will der Dienstherr natürlich nicht. Man kann es drehen und wenden wie man will das System der Besoldung in Deutschland ist kaputt und das sind jetzt alles versuche die zersplitterte Vase erneut zu kleben und gleichzeitig schöner zu machen.

Alexander79

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #291 am: 27.04.2023 06:47 »
Nein ist es nicht! Besoldung und die daraus resultierten Leistungen sollen Leistungs- und Amtsbezogen sein! Nicht nach Anzahl der Kinder oder Wohnort gestaffelt!
Nimm es mir nicht übel.
Ich glaube aber ich glaube nicht das unser BVerfG die Grundsicherungsempfänger in Hamburg mit einem Beamten auf den Land vergleichen wollte.
Denn wenn man das dann korrekt betrachten würde, würde dann jeder Beamte wahrscheinlich min. 2-3.000€ mehr bekommen.
Sorry, aber das ist unrealistisch.
Des weiteren bekommt der Grundsicherungsempfänger ja das alles Netto bezahlt, nach Abzug der Wohnkosten.
Warum sollte der Dienstherr nicht auch in seine Rechnung das "Netto" nehmen dürfen?
(Nach Abzug der Lebenshaltungskosten)

askirean

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #292 am: 27.04.2023 06:57 »
Nein ist es nicht! Besoldung und die daraus resultierten Leistungen sollen Leistungs- und Amtsbezogen sein! Nicht nach Anzahl der Kinder oder Wohnort gestaffelt!
Nimm es mir nicht übel.
Ich glaube aber ich glaube nicht das unser BVerfG die Grundsicherungsempfänger in Hamburg mit einem Beamten auf den Land vergleichen wollte.
Denn wenn man das dann korrekt betrachten würde, würde dann jeder Beamte wahrscheinlich min. 2-3.000€ mehr bekommen.
Sorry, aber das ist unrealistisch.
Des weiteren bekommt der Grundsicherungsempfänger ja das alles Netto bezahlt, nach Abzug der Wohnkosten.
Warum sollte der Dienstherr nicht auch in seine Rechnung das "Netto" nehmen dürfen?
(Nach Abzug der Lebenshaltungskosten)

Es besteht aber auch freie Wohnortwahl für jeden, der mit seinem Gehalt nicht auskommt. Wer im Ballungsraum wohnen möchte, muss schon immer mehr dafür zahlen. Mir selbst ist auch kein privatwirtschaftlicher Arbeitgeber bekannt (und ich habe einen großen Freundeskreis in ganz D), der in Großstädten andere Löhne zahlt als in der Provinz. Durch den steigenden Anteil des mobilen Arbeitens wäre das auch nicht mehr zeitgemäß.

Ich z. B. habe genau 0 € mehr, fühle mich aber auch unteralimentiert.
2 Kinder, verheiratet, Mietenstufe 1, dafür 60km Anfahrt zum Arbeitsort Mietenstufe 3.

Alexander79

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #293 am: 27.04.2023 07:03 »
Es besteht aber auch freie Wohnortwahl für jeden, der mit seinem Gehalt nicht auskommt. Wer im Ballungsraum wohnen möchte, muss schon immer mehr dafür zahlen. Mir selbst ist auch kein privatwirtschaftlicher Arbeitgeber bekannt (und ich habe einen großen Freundeskreis in ganz D), der in Großstädten andere Löhne zahlt als in der Provinz. Durch den steigenden Anteil des mobilen Arbeitens wäre das auch nicht mehr zeitgemäß.
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
In der Privatwirtschaft gibts auch kein Abstandsgebot.
Und jetzt?

askirean

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #294 am: 27.04.2023 07:05 »
ein AEZ untergräbt auch dein erwähntes Abstandsgebot :-)

Es besteht aber auch freie Wohnortwahl für jeden, der mit seinem Gehalt nicht auskommt. Wer im Ballungsraum wohnen möchte, muss schon immer mehr dafür zahlen. Mir selbst ist auch kein privatwirtschaftlicher Arbeitgeber bekannt (und ich habe einen großen Freundeskreis in ganz D), der in Großstädten andere Löhne zahlt als in der Provinz. Durch den steigenden Anteil des mobilen Arbeitens wäre das auch nicht mehr zeitgemäß.
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
In der Privatwirtschaft gibts auch kein Abstandsgebot.
Und jetzt?

Alexander79

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #295 am: 27.04.2023 07:07 »
ein AEZ untergräbt auch dein erwähntes Abstandsgebot :-)
Der jetztige Familienzuschlag auch.
Der neuere wird nur auf "sachgerechte" und nicht auf pauschale Beine gestellt.
Aber nochmal ich bin dafür zu doof zu sagen das dies korrekt ist.
Aber ich kann die Gedankengänge sehrwohl nachvollziehen.

Edit: Im übrigen haben div. Bundesländer diese neue Form des Familienzuschlages bereits eingeführt.
Ist also keine neue Erfindung unseres Dienstherrn.

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #296 am: 27.04.2023 07:22 »
Wo untergräbt der jetzige Familienzuschlag denn das Abstandsgebot?

Der Deutsche Richterbund führt in seiner Stellungnahme bspw aus, dass die jetzigen einheitlichen Familienzuschläge nicht den Zweck haben, für eine amtsangemessene Besoldungshöhe zu sorgen. Anders als der künftige AEZ dies zu tun beabsichtigt.

Knarfe1000

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #297 am: 27.04.2023 07:30 »
Da muss man sich schon sehr wundern, wie das ausgerechnet zur Maxime der Stärkung der unteren Besoldungsgruppen passt. Aber wie gehabt - die Armut fängt eben ab A13 an.
Wollte ich auch schreiben. Bin auch A 13 und fände 7,8 % beschämend. Alles unter 10 - 11 % ist inakzeptabel, Punkt!

Knarfe1000

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #298 am: 27.04.2023 07:33 »
Die Experten in D halten die verfassungswidrige Einführung des AEZ dann wohl auch für eine deutliche Besserstellung der Beamten?
Wenn man 5 Kinder hat und in München wohnt, schon eine Besserstellung. Für 90 % aller Beamten aber wohl eher nicht. Dafür muss die Grundbesoldung für alle angehoben werden. DAZU dann ein geändertes Zulagensystem, das Härtefälle stärker berücksichtigt (Wohnort, Familiensituation usw.)

Alexander79

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #299 am: 27.04.2023 07:39 »
Der Deutsche Richterbund führt in seiner Stellungnahme bspw aus, dass die jetzigen einheitlichen Familienzuschläge nicht den Zweck haben, für eine amtsangemessene Besoldungshöhe zu sorgen. Anders als der künftige AEZ dies zu tun beabsichtigt.
Was ja auch grundätzlich erstmal zulässig ist.

Zitat:"Allerdings hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, wie er bei der Festsetzung der Bezüge den Anforderungen des Gebotes eines Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau Rechnung trägt. Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze und Veränderungen im Beihilferecht kommt insbesondere auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht (vgl. BVerfGE 140, 240 <287 Rn. 94>)."
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html

Ob die Vorraussetzungen für diesen Punkt zusätzlich erfüllt sind, keine Ahnung.
Aber pauschal zu sagen der Ergänzungszuschlag ist verfassungswidrig ist in meinen Augen zu kurz gegriffen.
Sorry.