Ja, das steht im Urteil so drin. Und daraus schließt du was?
Ich schließe daraus gar nichts...
Hab doch schon öfters gesagt das ich als mD dazu viel zu *piep* bin.
Ich lese nur das Urteil und bild mir daraus meine Meinung, wie sie es alle tun.
Zitat Stellungnahme DRB: "Vor allem aber ist dem Hinweis nicht etwa – wie der Entwurf das tut – zu entnehmen, dass bloße Änderungen der familienbezogenen Leistungen und der Beihilfeleistungen schon für sich genommen ausreichen, um eine verfassungsgemäße Besoldung über die gesamte Tabelle hinweg herbeizuführen."
Das lese ich erstmal anders heraus. Maßgeblich nach dem Urteil scheint für mich immer die "Familie" mit zwei Kindern als Bezugswert zu nehmen.
In der gleichen Randnummer hat das BVerfG auch ausgeführt, dass eine Anhebung der Tabellenbesoldung umso notwendiger ist, je mehr Tabellenfelder von dem Verstoß gegen das Alimentationsprinzip betroffen sind.
Auch das sagte das BVerfG in dieser Form nicht.
Es sagte erstmal Zitat:
"Ob eine zur Behebung eines Verstoßes gegen das Mindestabstandsgebot erforderliche Neustrukturierung des Besoldungsgefüges zu einer Erhöhung der Grundgehaltssätze einer höheren Besoldungsgruppe führt, lässt sich daher nicht mit der für die Annahme eines Verfassungsverstoßes erforderlichen Gewissheit feststellen."
Und dann sagte es erst das die
Wahrscheinlichkeit steigt, je mehr davon betroffen sind.
Von notwendig steht da erstmal kein Wort.
Und dann kommt das
" Je deutlicher der Verstoß ausfällt und je mehr Besoldungsgruppen hinter dem Mindestabstandsgebot zurückbleiben, desto eher ist damit zu rechnen, dass es zu einer spürbaren Anhebung des gesamten Besoldungsniveaus kommen muss, um die gebotenen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen wahren zu können."
Aber das ist ja erst der dritte oder vierte Schritt bevor das geprüft wird.
Ihr wollte ja den Schritt machen, bevor alles andere gemacht wird.
Gut ich bin ja in gewisserweise auch bei euch, denn dieser AEZ ist zwar schön wenn man Kinder hat, sofern man in der "richtigen" Gegend wohnt, aber sobald die ausm Haus sind und man in Pension geht ist eine höhere Grundbesoldung doch wesentlich schöner.
Also meine Gedanken bitte nicht falsch verstehen.
Ich würde nur gerne verstehen wie hier alle darauf kommen das alles so verfassungswidrig ist, obwohl das dieses Urteil auf keinen Fall so hergibt.
Auch verstehe ich nach dem durchlesen des Urteils nicht warum ein Sockelbetrag angeblich verfassungswidrig ist.
Sicher gibts hier viele schlaue Leute, aber ich denke viele greifen nur auf was irgendwo steht und erzählen es dann weiter.
Zitat:"aa) Im ersten Fall ergibt sich die indizielle Bedeutung aus dem Umstand, dass es infolge unterschiedlich hoher linearer oder zeitlich verzögerter Besoldungsanpassungen zu einer deutlichen Verringerung der Abstände zwischen zwei zu vergleichenden Besoldungsgruppen kommt. Diese Schwelle ist nicht erst dann überschritten, wenn die Abstände ganz oder im Wesentlichen eingeebnet werden. Das wäre mit dem Abstandsgebot als eigenständigem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums unvereinbar (vgl. BVerfGE 145, 304 <328 f. Rn. 74 ff.>; 150, 169 <183 f. Rn. 34, 191 Rn. 60>). Ein im Rahmen der Gesamtabwägung zu gewichtendes Indiz für eine unzureichende Alimentation liegt vielmehr bereits dann vor, wenn die Abstände um mindestens 10 % in den zurückliegenden fünf Jahren abgeschmolzen wurden (vgl. BVerfGE 139, 64 <118 Rn. 112>; 140, 240 <286 Rn. 92>). "
Für mich liest sich das so, als ob zB auch durch einen Sockel das Besoldungsgefüge zusammengeschmolzen werden darf, sofern es weniger als 10% in 5 Jahren ist.
Sicherlich entscheidet letztendlich Karlsruhe, aber den Referentenentwurf in die richtige Richtung gehend zu bezeichnen ist schon mutig. Durch die Urteile des BVerfG "genötigt" möchte man was tun, klöppelt dann aber ein handwerklich schlechten Entwurf zusammen, um zu sagen, man hat etwas getan. Ich bin echt gespannt auf die anstehenden Entscheidungen aus Karlsruhe, die dann hoffentlich zu einer weiteren Kläung beitragen.
Hier sind wir uns ja grundsätzlich einig.