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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
wizzard:
--- Zitat von: was_guckst_du am 23.04.2023 18:15 ---...hier sprechen Einige noch vom Sockelbetrag 8)...den gibt es im Ergebnis nicht mehr...aus 200 plus 5,5% wurden 5,5%, mindestens 340...
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Sicher 8)
DeepBlue:
--- Zitat von: andreb am 23.04.2023 16:16 ---So liebe Nancy,
dann hau jetzt mal einen raus.
Bitte umgehend die BVA‘n anweisen, die IAP bis zum 11.05. in die Abrechnungssysteme einzupflegen, damit das Geld pünktlich Ende Mai für den Juni auf den Konten der Bezügeempfänger landet.
Kann man ja alles, vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung, schnell und unbürokratisch veranlassen oder ?!
Es müssen keine Tabellen aktualisiert werden und so weiter und so sofort.
Also los los :)
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Never ever! In Zeiten von SAP dauert dies bei der BVA mindestens 4-5 Monate! Wir können froh sein dieses Jahr überhaupt mehr Kohle zu bekommen!
Zum Geseier mit der Sockel Ertrag darf für Beamte aber nicht übernommen werden bla, bla , bla! Wenn interessiert es und glaubt ihr der Dienstherr hält sich an Vorgaben? 🤣🤣🤣🤣
BuBeamter:
Tja… wer hätte gedacht, dass es anders kommt. Vermutlich sind die Zähne des Streikrechts im öD auch einfach nicht so scharf wie in der freien Wirtschaft.
Und wir Beamte haben ja eh keine Lobby. Da können wir uns noch so sehr aufregen, am Ende war es einfach auch schlau vom Bund unsere Besoldung nicht regelmäßig unabhängig anzupassen, sondern es an den klammsten Verwaltungsbereichen der Republik zu koppeln.
Da kann man immer schön was vom großen Ansehen, der Wichtigkeit oder sonst was faseln, aber im Endeffekt sind das doch alles nur antrainierte Phrasen. Was juckt es denn die Faeser… man hatte nicht mal die Reduzierung der Arbeitszeit für die Beamte durchsetzen können. Sonst denke ich, hätte man davon direkt gelesen.
Naja, uns bleibt ja das Bundesverfassungsgericht… dann haben wir gegen 2030 wahrscheinlich ne Nachzahlung zu erwarten.
DeepBlue:
--- Zitat von: BuBeamter am 23.04.2023 20:09 ---Tja… wer hätte gedacht, dass es anders kommt. Vermutlich sind die Zähne des Streikrechts im öD auch einfach nicht so scharf wie in der freien Wirtschaft.
Und wir Beamte haben ja eh keine Lobby. Da können wir uns noch so sehr aufregen, am Ende war es einfach auch schlau vom Bund unsere Besoldung nicht regelmäßig unabhängig anzupassen, sondern es an den klammsten Verwaltungsbereichen der Republik zu koppeln.
Da kann man immer schön was vom großen Ansehen, der Wichtigkeit oder sonst was faseln, aber im Endeffekt sind das doch alles nur antrainierte Phrasen. Was juckt es denn die Faeser… man hatte nicht mal die Reduzierung der Arbeitszeit für die Beamte durchsetzen können. Sonst denke ich, hätte man davon direkt gelesen.
Naja, uns bleibt ja das Bundesverfassungsgericht… dann haben wir gegen 2030 wahrscheinlich ne Nachzahlung zu erwarten.
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Nö alle die nicht mindestens 3 Kinder haben und regelmäßig Einspruch gegen die Besoldung eingelegt haben werde nix bekommen! Im Gegenteil, wenn noch nicht verheiratet werden die zukünftigen Eheleute auch noch schlechter gestellt!
Prüfer SH:
--- Zitat von: Unknown am 23.04.2023 09:24 ---Nein auf keinen Fall, aber man kann das Ergebnis der. Tarifverhandlungen bzw. die Erhöhungen mit einberechnen, weil so der Betrag bis zur amtsangemessene Alimentation weniger ist. Der Bund zahlt ja nicht einen Cent mehr als nötig.
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Er zahlt nicht mal das. Aber er drückt dadurch natürlich den Abstand laut seinen eigenen fadenscheinigen Berechnungen zur nötigen Alimentation.
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