Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 481603 times)

DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #420 am: 04.05.2023 14:28 »
Bei der letzten Tarifrunde 2020 hat es mehr als 8 Monate gedauert vom Tarifabschluß bis zum Besoldungsgesetz.
Vor Weihnachten wird das wohl nix.

🤣🤣🤣 ja leider
Aber die Zahlung damals kam erstaunlich schnell zum Dezember.
Halt unter Vorbehalt

WürstchenBrater

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #421 am: 04.05.2023 15:46 »
Aus dem Bereich der Bundeswehr gab es eine interne Bekanntgabe. Kernaussagen:
- Inflationsausgleich 3.000 Euro. unklar wann und ob aufgeteilt
- lineare Anhebung des Prozentsatzes, in die die Sockel- und Mindestbeträge eingerechnet werden
- lineare Anhebung einzelner Zulagen. Welche, ist leider noch unklar.

Darüberhinaus ist auch von einem Regionalzuschlag die Rede.
Zitat
...auf dieser Grundlage steht den Soldatinnen und Soldaten sowie den Beamtinnen und Beamten möglicherweise mehr Geld für Kinder und Wohnen in Aussicht. Jetzt muss das Bundesministerium des Innern und für Heimat beide Gesetzesanpassungen unter einen Hut und dann auf den Weg zu bringen.

PolareuD

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #422 am: 04.05.2023 16:33 »
Aus dem Bereich der Bundeswehr gab es eine interne Bekanntgabe. Kernaussagen:
- Inflationsausgleich 3.000 Euro. unklar wann und ob aufgeteilt
- lineare Anhebung des Prozentsatzes, in die die Sockel- und Mindestbeträge eingerechnet werden
- lineare Anhebung einzelner Zulagen. Welche, ist leider noch unklar.

Darüberhinaus ist auch von einem Regionalzuschlag die Rede.
Zitat
...auf dieser Grundlage steht den Soldatinnen und Soldaten sowie den Beamtinnen und Beamten möglicherweise mehr Geld für Kinder und Wohnen in Aussicht. Jetzt muss das Bundesministerium des Innern und für Heimat beide Gesetzesanpassungen unter einen Hut und dann auf den Weg zu bringen.

Danke für die Info. Steht das im Intranet?

DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #423 am: 04.05.2023 16:53 »
Aus dem Bereich der Bundeswehr gab es eine interne Bekanntgabe. Kernaussagen:
- Inflationsausgleich 3.000 Euro. unklar wann und ob aufgeteilt
- lineare Anhebung des Prozentsatzes, in die die Sockel- und Mindestbeträge eingerechnet werden
- lineare Anhebung einzelner Zulagen. Welche, ist leider noch unklar.

Darüberhinaus ist auch von einem Regionalzuschlag die Rede.
Zitat
...auf dieser Grundlage steht den Soldatinnen und Soldaten sowie den Beamtinnen und Beamten möglicherweise mehr Geld für Kinder und Wohnen in Aussicht. Jetzt muss das Bundesministerium des Innern und für Heimat beide Gesetzesanpassungen unter einen Hut und dann auf den Weg zu bringen.
Aha wer und wo hat solche Aussagen getätigt?

Brian Blake

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #424 am: 04.05.2023 17:19 »
Aus dem Bereich der Bundeswehr gab es eine interne Bekanntgabe. Kernaussagen:
- Inflationsausgleich 3.000 Euro. unklar wann und ob aufgeteilt
- lineare Anhebung des Prozentsatzes, in die die Sockel- und Mindestbeträge eingerechnet werden
- lineare Anhebung einzelner Zulagen. Welche, ist leider noch unklar.

Darüberhinaus ist auch von einem Regionalzuschlag die Rede.
Zitat
...auf dieser Grundlage steht den Soldatinnen und Soldaten sowie den Beamtinnen und Beamten möglicherweise mehr Geld für Kinder und Wohnen in Aussicht. Jetzt muss das Bundesministerium des Innern und für Heimat beide Gesetzesanpassungen unter einen Hut und dann auf den Weg zu bringen.


Danke für die Info. Steht das im Intranet?

Könnte aus einem Artikel bei Ynside stammen. Einfach mal bei den Meldungen schauen. Ist aber eben auch alles nur Glaskugel…

MO95

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #425 am: 04.05.2023 18:01 »
Aus dem Bereich der Bundeswehr gab es eine interne Bekanntgabe. Kernaussagen:
- Inflationsausgleich 3.000 Euro. unklar wann und ob aufgeteilt
- lineare Anhebung des Prozentsatzes, in die die Sockel- und Mindestbeträge eingerechnet werden
- lineare Anhebung einzelner Zulagen. Welche, ist leider noch unklar.

Darüberhinaus ist auch von einem Regionalzuschlag die Rede.
Zitat
...auf dieser Grundlage steht den Soldatinnen und Soldaten sowie den Beamtinnen und Beamten möglicherweise mehr Geld für Kinder und Wohnen in Aussicht. Jetzt muss das Bundesministerium des Innern und für Heimat beide Gesetzesanpassungen unter einen Hut und dann auf den Weg zu bringen.
Aha wer und wo hat solche Aussagen getätigt?
Kann ich bestätigen, bei mir wurde das auch angesprochen bzw. bekannt gegeben. Auch seitens unseres PersRats.

Nanum

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #426 am: 04.05.2023 18:13 »
Hallo,
was haben denn Kinder mit meinem Amt, Dienstposten oder den von meinem Dienstherren an mich gestellten Arbeitsanforderungen zu tun?

Den vor Jahren abgeschafften Ortszuschlag / Ortszulage, die für besonders teure Großstadtregionen + Peripherie durchaus sinnvoll war, halte ich für sinnvoll. Der Dienstherr braucht schließlich auch Beamte in Ballungsräumen.
Aber wird immer auf Kindern rumgeritten? Es kann ja gerne zusätzlich für kinderreiche Beamte eine Zulage oder was weiß ich geben.
Ansonsten ist das eine weitere Steilvorlage / ein weiterer Motivationskiller für alle, die schlechter bezahlt werden aber das Gleiche leisten sollen.
Kinder sind halt privat und nicht dienstlich.
Stellt euch vor, es gibt 50 Beamtinnen in einer Abteilung, und alle werden schwanger oder Elternzeit oder Teilzeit oder krank. Dann hat man 0 Beamtinnen aber 100% Arbeitsanfall.

Prüfer SH

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #427 am: 04.05.2023 18:27 »
Hallo,
was haben denn Kinder mit meinem Amt, Dienstposten oder den von meinem Dienstherren an mich gestellten Arbeitsanforderungen zu tun?

Den vor Jahren abgeschafften Ortszuschlag / Ortszulage, die für besonders teure Großstadtregionen + Peripherie durchaus sinnvoll war, halte ich für sinnvoll. Der Dienstherr braucht schließlich auch Beamte in Ballungsräumen.
Aber wird immer auf Kindern rumgeritten? Es kann ja gerne zusätzlich für kinderreiche Beamte eine Zulage oder was weiß ich geben.
Ansonsten ist das eine weitere Steilvorlage / ein weiterer Motivationskiller für alle, die schlechter bezahlt werden aber das Gleiche leisten sollen.
Kinder sind halt privat und nicht dienstlich.
Stellt euch vor, es gibt 50 Beamtinnen in einer Abteilung, und alle werden schwanger oder Elternzeit oder Teilzeit oder krank. Dann hat man 0 Beamtinnen aber 100% Arbeitsanfall.

Bitte schaue es dir an.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html

Nanum

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #428 am: 04.05.2023 18:41 »
Hallo,
was haben denn Kinder mit meinem Amt, Dienstposten oder den von meinem Dienstherren an mich gestellten Arbeitsanforderungen zu tun?

Den vor Jahren abgeschafften Ortszuschlag / Ortszulage, die für besonders teure Großstadtregionen + Peripherie durchaus sinnvoll war, halte ich für sinnvoll. Der Dienstherr braucht schließlich auch Beamte in Ballungsräumen.
Aber wird immer auf Kindern rumgeritten? Es kann ja gerne zusätzlich für kinderreiche Beamte eine Zulage oder was weiß ich geben.
Ansonsten ist das eine weitere Steilvorlage / ein weiterer Motivationskiller für alle, die schlechter bezahlt werden aber das Gleiche leisten sollen.
Kinder sind halt privat und nicht dienstlich.
Stellt euch vor, es gibt 50 Beamtinnen in einer Abteilung, und alle werden schwanger oder Elternzeit oder Teilzeit oder krank. Dann hat man 0 Beamtinnen aber 100% Arbeitsanfall.

Bitte schaue es dir an.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html
Hallo,
danke für den Hinweis. Ab Seite 131 habe ich alle Seiten gelesen.
Dennoch danke ich für den Hinweis. (nein, das ist nicht ironisch gemeint!)

Prüfer SH

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #429 am: 04.05.2023 19:07 »
Hallo,
was haben denn Kinder mit meinem Amt, Dienstposten oder den von meinem Dienstherren an mich gestellten Arbeitsanforderungen zu tun?

Den vor Jahren abgeschafften Ortszuschlag / Ortszulage, die für besonders teure Großstadtregionen + Peripherie durchaus sinnvoll war, halte ich für sinnvoll. Der Dienstherr braucht schließlich auch Beamte in Ballungsräumen.
Aber wird immer auf Kindern rumgeritten? Es kann ja gerne zusätzlich für kinderreiche Beamte eine Zulage oder was weiß ich geben.
Ansonsten ist das eine weitere Steilvorlage / ein weiterer Motivationskiller für alle, die schlechter bezahlt werden aber das Gleiche leisten sollen.
Kinder sind halt privat und nicht dienstlich.
Stellt euch vor, es gibt 50 Beamtinnen in einer Abteilung, und alle werden schwanger oder Elternzeit oder Teilzeit oder krank. Dann hat man 0 Beamtinnen aber 100% Arbeitsanfall.

Bitte schaue es dir an.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html
Hallo,
danke für den Hinweis. Ab Seite 131 habe ich alle Seiten gelesen.
Dennoch danke ich für den Hinweis. (nein, das ist nicht ironisch gemeint!)

Aber dann weißt du doch Bescheid?

PolareuD

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #430 am: 05.05.2023 09:11 »
Aus dem Bereich der Bundeswehr gab es eine interne Bekanntgabe. Kernaussagen:
- Inflationsausgleich 3.000 Euro. unklar wann und ob aufgeteilt
- lineare Anhebung des Prozentsatzes, in die die Sockel- und Mindestbeträge eingerechnet werden
- lineare Anhebung einzelner Zulagen. Welche, ist leider noch unklar.

Darüberhinaus ist auch von einem Regionalzuschlag die Rede.
Zitat
...auf dieser Grundlage steht den Soldatinnen und Soldaten sowie den Beamtinnen und Beamten möglicherweise mehr Geld für Kinder und Wohnen in Aussicht. Jetzt muss das Bundesministerium des Innern und für Heimat beide Gesetzesanpassungen unter einen Hut und dann auf den Weg zu bringen.

Könnte aus einem Artikel bei Ynside stammen......

Korrekt! Das entstammt aus einem Artikel des Ynside. Dem ist zu entnehmen, dass der regionale Ergänzungszuschlag dem AEZ entspricht. Interessant ist, dass der AEZ laut Artikel über das künftige Besoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetz geregelt werden soll.

Des Weiteren ist dem Artikel zu entnehmen, dass das geplante BBVAngG zum 01.01.24 in Kraft treten soll.

blubb

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« Antwort #431 am: 05.05.2023 10:16 »
Aus dem Bereich der Bundeswehr gab es eine interne Bekanntgabe. Kernaussagen:
- Inflationsausgleich 3.000 Euro. unklar wann und ob aufgeteilt
- lineare Anhebung des Prozentsatzes, in die die Sockel- und Mindestbeträge eingerechnet werden
- lineare Anhebung einzelner Zulagen. Welche, ist leider noch unklar.

Darüberhinaus ist auch von einem Regionalzuschlag die Rede.
Zitat
...auf dieser Grundlage steht den Soldatinnen und Soldaten sowie den Beamtinnen und Beamten möglicherweise mehr Geld für Kinder und Wohnen in Aussicht. Jetzt muss das Bundesministerium des Innern und für Heimat beide Gesetzesanpassungen unter einen Hut und dann auf den Weg zu bringen.

Könnte aus einem Artikel bei Ynside stammen......

Korrekt! Das entstammt aus einem Artikel des Ynside. Dem ist zu entnehmen, dass der regionale Ergänzungszuschlag dem AEZ entspricht. Interessant ist, dass der AEZ laut Artikel über das künftige Besoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetz geregelt werden soll.

Des Weiteren ist dem Artikel zu entnehmen, dass das geplante BBVAngG zum 01.01.24 in Kraft treten soll.

Wie sich das dort anhört scheint es ja niemanden von den Politikern zu interessieren was der Richterbund zu der ganzen Sache sagte bzw. die anderen Organisationen.

So wie der AEZ geplant ist (wenn es den so wie im Entwurf alles ist) wäre das alles mist. Stichwort Leistungsprinzip, Abstandgebot...Abhängig von der Familiengröße...

Eig. sollten alle Besoldungsgruppen prozentual mehr bekommen um die amtsgemessene Besoldung zu gewährleisten.

Freue mich schon wenn andere wegen 1 Kind mehr und Eigenheim direkt 400€ z.b. mehr bekommen als einer mit 1 Kind und ohne Eigenheim :) wohlbemerkt am selben Wohnort...klingt alles logisch.

Bsp. Hier ist 1 Kind zu 2 Kindern Mietstufe IV

Umlauf

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« Antwort #432 am: 05.05.2023 10:23 »
Was hat das mit dem Eigenheim zu tun?

blubb

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« Antwort #433 am: 05.05.2023 10:34 »
Was hat das mit dem Eigenheim zu tun?

Das die ggf. eh schon mehr haben und nicht auf die MIETSTUFE angewiesen sind...

Aber gut, nimm das mit Eigenheim raus, jetzt sind beide Mieter... und der andere bekommt 400€ mehr, 400!!! Nur weil noch nen weiteres Kind da ist, Kindergeld kommt auch noch dazu... der vollständigkeitshalber, also 650€ mehr.

Wie gesagt der Richterbund und sämtliche Organisationen kritisieren den Zuschlag nicht umsonst wegen genau dieser Umstände...und das ist ja nur ein Beispiel.

Und ist hier eh nicht das passende Thema zum Thread...

2strong

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« Antwort #434 am: 05.05.2023 10:35 »
Da die Besoldung als Alimentationsleistung Unterhaltscharakter hat, halte ich eine Verknüpfung mit Aspekten wie Lebenshaltungskosten (maßgeblich abhängig vom Wohnort) und Unterhaltsverpflichtungen (maßgeblich abhängig vom Familienstand) für schlüssig. Wenn die entsprechenden Leistungen nicht zu einer Überkompensation der unterhaltsrelevanten Aspekte führt, sehe ich auch das Leistungsprinzip nicht beeinträchtigt.

Die größten Rechtfertigungsschwierigkeiten sehe ich - zwar nicht de jure, aber de facto - im Vergleich zum entsprechenden Arbeitnehmer.