Also was ich gehört habe von Seiten der Bundeswehr:
Tarifrunde:
- keine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf Besoldungsempfänger, stattdessen gemäß dem BMI Wording "systemgerecht"
- Besoldungsanpassung aufgrund des nötigen Gesetzgebungsverfahrens für Januar 2024
- Das "Problem" des Sockelbetrags und dessen Konflikt mit der Verfassung löst das BMI durch die prozentuale Erhöhung der Besoldungstabelle, welche momentan erarbeitet werden.
- Erarbeitung eines separaten Gesetzes zur Auszahlung des Inflationsausgleiches für den Sommer 2023 (angeblich will sich der DBwV hier noch für Versorgungsempfänger einsetzen, schau mer mal)
- Die Versorgungsrücklage mit 0,2% ist selbstverständlich vom Tarifergebnis abzuziehen
AEZ
- Einführung verzögert sich, kommt wohl zusammen mit dem Gesetz zur Tarifrunde. Als Grund dafür wird natürlich die Erhöhung des Bürgergelds bzw. der Tarifabschluss ins Feld geführt, weil der ja das Abstandsgebot zur Grundsicherung verletzen würde.
- Plan ist Januar 2024, dann mit Nachzahlung bis 2021
Viel altbekanntes, schon lange gehörtes. Aber diese Infos hat wohl ein Herr Buch, nach kurzem Googeln, Verhandlungsführer bzw. Experte des DBwV im Besoldungsrecht rausgerückt.