Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 481642 times)

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #435 am: 05.05.2023 10:41 »
... und der andere bekommt 400€ mehr, 400!!! Nur weil noch nen weiteres Kind da ist, Kindergeld kommt auch noch dazu... der vollständigkeitshalber, also 650€ mehr.
Und Du bist der Auffassung, dass 650 € die tatsächlichen Kosten eines Kindes überkompensieren? Statistisch scheint der Wert eher moderat gewählt, zumal in diesen Fällen noch Kosten für die PKV anfallen:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Konsumausgaben-Lebenshaltungskosten/aktuell_ausgaben-kinder.html#:~:text=Paare%20mit%20einem%20Kind%20gaben,Kind%20damit%20um%2016%20%25%20gestiegen.

blubb

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #436 am: 05.05.2023 10:48 »
Nein.

Dennoch passt es nicht zum Urteil...siehe sämtliche Stellungnahmen zum Entwurf von GdP, Richterbund und und.

Kp was man daran so super findet außer man ist selbst der, der auf einmal soviel mehr bekommt.

Umlauf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #437 am: 05.05.2023 10:56 »
Was hat das mit dem Eigenheim zu tun?

Das die ggf. eh schon mehr haben und nicht auf die MIETSTUFE angewiesen sind...

Aber gut, nimm das mit Eigenheim raus, jetzt sind beide Mieter... und der andere bekommt 400€ mehr, 400!!! Nur weil noch nen weiteres Kind da ist, Kindergeld kommt auch noch dazu... der vollständigkeitshalber, also 650€ mehr.

Wie gesagt der Richterbund und sämtliche Organisationen kritisieren den Zuschlag nicht umsonst wegen genau dieser Umstände...und das ist ja nur ein Beispiel.

Und ist hier eh nicht das passende Thema zum Thread...

Die Mietstufe ist doch nur eine Krücke zur Berechnung.
Einer Unterscheidung zwischen Mieter und Eigenheim wird nicht gemacht werden. Oder woraus wird das abgeleitet?

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #438 am: 05.05.2023 11:12 »
Kp was man daran so super findet außer man ist selbst der, der auf einmal soviel mehr bekommt.
Man muss das gar nicht super finden, insbesondere dann nicht, wenn man selbst nicht profitiert. Die Ausgestaltung folgt halt grundsätzlich dem Alimentationsprinzip.

Leistungsfeindlich empfinde ich da eher eine unzureichende und ggf. auch noch uneinheitliche Umsetzung des Tarifabschlusses.

Bastel

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #439 am: 05.05.2023 12:12 »
Nein.

Dennoch passt es nicht zum Urteil...siehe sämtliche Stellungnahmen zum Entwurf von GdP, Richterbund und und.

Kp was man daran so super findet außer man ist selbst der, der auf einmal soviel mehr bekommt.

Niemand findet das super. Aber du gibst nur Müll von dir, alleine die Unterscheidung zwischen Mieter und Eigenheimbesitzer.

Bauernopfer

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #440 am: 05.05.2023 12:29 »
Der tbb hat zusammen mit den 16 anderen Landesbünden bereits jetzt die zeit- und systemgerechte Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten UND Versorgungsempfänger gefordert, weil es erste Stimmen gab, die steuerfreie Einmalzahlungen eben nicht an Versorgungsempfänger auszahlen wollen.

Zitat TBB:
"Der Tarifstreit im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist beendet. Die Tarifparteien haben sich am 22. April 2023 spät abends geeinigt. Bereits im Vorfeld der Tarifeinigung war durchgesickert, dass der Bund das Tarifergebnis lediglich systemkonform auf den Beamtenbereich übertragen will. Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen allerdings beim Inflationsausgleich leer ausgehen. Das hat die Vorsitzenden der 16 dbb Landesbünde auf den Plan gerufen":
 
https://www.bbw.dbb.de/fileadmin/user_upload/www_bbw_dbb_de/pdf/2023/Infltationsausgleichspraemien.pdf

Angesichts dieser knallharten Formulierungen zittern die Vertreter der Länder sicherlich schon jetzt vor den anstehenden TV-L Verhandlungen im Herbst 2023. ;)

Umlauf

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« Antwort #441 am: 05.05.2023 12:44 »
Der tbb hat zusammen mit den 16 anderen Landesbünden bereits jetzt die zeit- und systemgerechte Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten UND Versorgungsempfänger gefordert, weil es erste Stimmen gab, die steuerfreie Einmalzahlungen eben nicht an Versorgungsempfänger auszahlen wollen.

Da wünscht man sich doch eine Übertragung auf die ehem. TB, die in Rente gegangen sind.

BlauerJunge

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #442 am: 05.05.2023 12:58 »
Also was ich gehört habe von Seiten der Bundeswehr:

Tarifrunde:
- keine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf Besoldungsempfänger, stattdessen gemäß dem BMI Wording "systemgerecht"
- Besoldungsanpassung aufgrund des nötigen Gesetzgebungsverfahrens für Januar 2024
- Das "Problem" des Sockelbetrags und dessen Konflikt mit der Verfassung löst das BMI durch die prozentuale Erhöhung der Besoldungstabelle, welche momentan erarbeitet werden.
- Erarbeitung eines separaten Gesetzes zur Auszahlung des Inflationsausgleiches für den Sommer 2023 (angeblich will sich der DBwV hier noch für Versorgungsempfänger einsetzen, schau mer mal)
- Die Versorgungsrücklage mit 0,2% ist selbstverständlich vom Tarifergebnis abzuziehen

AEZ
- Einführung verzögert sich, kommt wohl zusammen mit dem Gesetz zur Tarifrunde. Als Grund dafür wird natürlich die Erhöhung des Bürgergelds bzw. der Tarifabschluss ins Feld geführt, weil der ja das Abstandsgebot zur Grundsicherung verletzen würde.
- Plan ist Januar 2024, dann mit Nachzahlung bis 2021

Viel altbekanntes, schon lange gehörtes. Aber diese Infos hat wohl ein Herr Buch, nach kurzem Googeln, Verhandlungsführer bzw. Experte des DBwV im Besoldungsrecht rausgerückt.

Knecht

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #443 am: 05.05.2023 13:19 »
Also was ich gehört habe von Seiten der Bundeswehr:

Tarifrunde:
- keine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf Besoldungsempfänger, stattdessen gemäß dem BMI Wording "systemgerecht"
- Besoldungsanpassung aufgrund des nötigen Gesetzgebungsverfahrens für Januar 2024
- Das "Problem" des Sockelbetrags und dessen Konflikt mit der Verfassung löst das BMI durch die prozentuale Erhöhung der Besoldungstabelle, welche momentan erarbeitet werden.
- Erarbeitung eines separaten Gesetzes zur Auszahlung des Inflationsausgleiches für den Sommer 2023 (angeblich will sich der DBwV hier noch für Versorgungsempfänger einsetzen, schau mer mal)
- Die Versorgungsrücklage mit 0,2% ist selbstverständlich vom Tarifergebnis abzuziehen

AEZ
- Einführung verzögert sich, kommt wohl zusammen mit dem Gesetz zur Tarifrunde. Als Grund dafür wird natürlich die Erhöhung des Bürgergelds bzw. der Tarifabschluss ins Feld geführt, weil der ja das Abstandsgebot zur Grundsicherung verletzen würde.
- Plan ist Januar 2024, dann mit Nachzahlung bis 2021

Viel altbekanntes, schon lange gehörtes. Aber diese Infos hat wohl ein Herr Buch, nach kurzem Googeln, Verhandlungsführer bzw. Experte des DBwV im Besoldungsrecht rausgerückt.

Wenns nicht alles so traurig wäre... die schnelle Hilfe und Wertschätzung die einem hier entgegenschlägt, ist nur noch zum kotzen.

Phoenix

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #444 am: 05.05.2023 13:51 »
Diese 0,2 % nerven mich auch

Die könnte man eigentlich jetzt schon weglassen

Bastel

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« Antwort #445 am: 05.05.2023 14:22 »
Der tbb hat zusammen mit den 16 anderen Landesbünden bereits jetzt die zeit- und systemgerechte Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten UND Versorgungsempfänger gefordert, weil es erste Stimmen gab, die steuerfreie Einmalzahlungen eben nicht an Versorgungsempfänger auszahlen wollen.

Da wünscht man sich doch eine Übertragung auf die ehem. TB, die in Rente gegangen sind.

Rentner bekommenseit einigen Jahren jedes Jahr eine schöne Erhöhung. Pensionäre bekamen zuletzte 1,4%, 1,8% und für 2023 eine Nullrunde. Toll.

Dunkelbunter

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« Antwort #446 am: 05.05.2023 14:27 »
Der tbb hat zusammen mit den 16 anderen Landesbünden bereits jetzt die zeit- und systemgerechte Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten UND Versorgungsempfänger gefordert, weil es erste Stimmen gab, die steuerfreie Einmalzahlungen eben nicht an Versorgungsempfänger auszahlen wollen.

Da wünscht man sich doch eine Übertragung auf die ehem. TB, die in Rente gegangen sind.

Ab 1. Juli bekommen die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten.
Also mir wären 4,39 % lieber als die 3000,- Euro, da die Prozente auf Dauer wirken.

Umlauf

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« Antwort #447 am: 05.05.2023 14:30 »
Der tbb hat zusammen mit den 16 anderen Landesbünden bereits jetzt die zeit- und systemgerechte Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten UND Versorgungsempfänger gefordert, weil es erste Stimmen gab, die steuerfreie Einmalzahlungen eben nicht an Versorgungsempfänger auszahlen wollen.

Da wünscht man sich doch eine Übertragung auf die ehem. TB, die in Rente gegangen sind.

Ab 1. Juli bekommen die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten.
Also mir wären 4,39 % lieber als die 3000,- Euro, da die Prozente auf Dauer wirken.


Unterschreibe ich alles sofort.

Trotzdem gilt hier: Thema verfehlt

Seppo84

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« Antwort #448 am: 07.05.2023 07:48 »
Also was ich gehört habe von Seiten der Bundeswehr:

Tarifrunde:
- keine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf Besoldungsempfänger, stattdessen gemäß dem BMI Wording "systemgerecht"
- Besoldungsanpassung aufgrund des nötigen Gesetzgebungsverfahrens für Januar 2024
- Das "Problem" des Sockelbetrags und dessen Konflikt mit der Verfassung löst das BMI durch die prozentuale Erhöhung der Besoldungstabelle, welche momentan erarbeitet werden.
- Erarbeitung eines separaten Gesetzes zur Auszahlung des Inflationsausgleiches für den Sommer 2023 (angeblich will sich der DBwV hier noch für Versorgungsempfänger einsetzen, schau mer mal)
- Die Versorgungsrücklage mit 0,2% ist selbstverständlich vom Tarifergebnis abzuziehen

AEZ
- Einführung verzögert sich, kommt wohl zusammen mit dem Gesetz zur Tarifrunde. Als Grund dafür wird natürlich die Erhöhung des Bürgergelds bzw. der Tarifabschluss ins Feld geführt, weil der ja das Abstandsgebot zur Grundsicherung verletzen würde.
- Plan ist Januar 2024, dann mit Nachzahlung bis 2021

Viel altbekanntes, schon lange gehörtes. Aber diese Infos hat wohl ein Herr Buch, nach kurzem Googeln, Verhandlungsführer bzw. Experte des DBwV im Besoldungsrecht rausgerückt.

Wenn das vom Verband ist kannst du alles was mit Besoldung zusammenhängt leider direkt vergessen. In diesem Bereich sind die katastrophal.

BlauerJunge

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« Antwort #449 am: 07.05.2023 14:23 »
Ja, das habe ich schon festgestellt. Wenigstens das FÖG zu nutzen, lohnt sich regelmäßig. *seufz*