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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

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BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Sputnik1978 am 23.04.2023 04:54 ---Gibt es schon Hinweise darauf, ob das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf Beamte übertragen werden soll?

--- End quote ---

Wurde anscheinend gestern angekündigt. Allerdings war wohl von einer "systemgerechten" Übertragung die Rede, also vermute ich, dass irgendein Durchschnitt gebildet werden wird (so wie 2018).

Hier nochmals das Resultat, falls es z.B. "11% für alle" geben wird und man annimmt, dass der Verbraucherpreisindex dieses Jahr um 6% steigt (wobei er im März schon bei 116,1 lag) und nächstes Jahr um weitere 3%:

12/2020: VPI  99,8 <-> Besoldung 100,00  -> Reallohn 100,2
12/2021: VPI 104,7 <-> Besoldung 101,20  -> Reallohn 96,7
12/2022: VPI 113,2 <-> Besoldung 103,02  -> Reallohn 91,0
12/2023: VPI 120,0 <-> Besoldung 103,02  -> Reallohn 85,9
12/2024: VPI 123,6 <-> Besoldung 114,35  -> Reallohn 92,5

Wasserkopp:
wenn seit 2020 bekannt ist, dass keine amtsangemessene Alimentation vorliegt, dann kann doch (für den Fall der Übertragung des Ergebnisses der aktuellen Tarifverhandlung) durch die 220€ in 2023 kein ordnungsgemäßer Zustand hergestellt werden?!

Unknown:
Nein auf keinen Fall, aber man kann das Ergebnis der. Tarifverhandlungen bzw. die Erhöhungen mit einberechnen, weil so der Betrag bis zur amtsangemessene Alimentation weniger ist. Der Bund zahlt ja nicht einen Cent mehr als nötig.

Jörn85:
Gibt es eine Übersicht was dieses Ergebnis prozentual für jede Entgeltgruppe bedeutet? Die Rechenbeispiele von Verdi und co. beziehen sich nur auf untere Gruppen...

HyDiHo:
Es wird spannend sein, wie die 200 EUR Sockelbetrag in eine prozentuale Erhöhung umgerechnet werden. Hier kommt es maßgeblich darauf an, welchen Maßstab das BMI zur Errechnung des Durchschnitts anlegen wird. Wie ich das BMI einschätze, wird man zur Errechnung nicht nur die A-Besoldung, sondern auch die B-Besoldung hernehmen. Dann wäre der Durchschnitt vermutlich grob überschlagen irgendwo bei A13-A15 anzusiedeln, was lediglich ca. 2% - 3 % Erhöhung ausmachen würde. Anders sähe es aus, wenn man nur die A-Besoldung zur Errechnung des Durchschnitts nehmen würde, dann sind wir eher A10 -A11 und bei 4-6%+.

Letzteres  wäreim Sinne der Wiederherstellung der amtsangemessenen Alimentation, da eine höhere prozentuale Erhöhung sowohl dem Mindestabstandsgebot vom Bürgergeld, als auch der Entgeltstufen voneinander Rechnung tragen würde. Geld hat der Bund auch ausreichend.

Da Fr. Faeser aber vermutlich ungern über die ursprünglich vorgeschlagenen insgesamt 8% hinausgehen möchte, wird der Durchschnitt von 200 EUR aus politischen Gründen wohl eher 2,5% sein, was sehr ärgerlich wäre. Auch wird es interessant, ob es tatsächlich zwei Additionschritte gibt, d.h. zuerst Erhöhung Prozent X, dann 5,5% was rein rechnerisch besser wäre, als wenn nur einmal der addierte Prozentbetrag auf das Grundgehalt gerechnet wird. Nicht zu vergessen, dass die Versorgungsrücklage von 0,2% auch einmalig in Abschlag zu bringen ist... Worst Case also: Erhöhung um 7,8% insgesamt. Macht 3,6% pro Jahr, was angesicht der aktuellen und letzjährigen Inflation beschämend wäre...

Ich hoffe wirklich, dass das BMI die Zeichen der Zeit und die Rechtsprechung des BVerfG würdigt und den Tarifabschluss in Form des Sockelbetrags in eine ordentliche prozentuale Erhöhung ummünzt, so dass man insgesamt bei mindestens 10% landet - aber wie heisst es so schön, die Hoffnung stribt bekanntlich zu letzt.

Vielleicht hat ja jemand die Muße und rechnet exakt aus, was 200 EUR für eine durchnittliche prozentuale Erhöhung bei der A-Besoldung, respektive unter Einschluss auch der B-Besoldung wäre.

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