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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

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BWBoy:

--- Zitat von: DeepBlue am 23.04.2023 19:55 ---Zum Geseier mit der Sockel Ertrag darf für Beamte aber nicht übernommen werden bla, bla , bla! Wenn interessiert es und glaubt ihr der Dienstherr hält sich an Vorgaben? 🤣🤣🤣🤣

--- End quote ---

Doch der Dienstherr hält sich in diesem Punkt an seine Vorgaben. Zeigt der Umgang mit Sockelbeträgen in der Vergangenheit.

Es wird so gehandhabt, wie es zum eigenen Vorteil ist. Spart er damit Geld, dann tritt er das Abstandsgebot mit füßen, ist es für ihn nachteilig dann pocht er auf die Einhaltung des Abstandsgebot.
Ist so ähnlich wie bei den Feministinnen, alle Geschlechter sind gleich, außer man hätte dadurch Nachteile, dann fordert man für Frauen eine Sonderbehandlung ::D

Knarfe1000:

--- Zitat von: despaired am 23.04.2023 13:56 ---https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/04/tarifverhandlungen.html

„Bei zeitgleicher und systemgerechter Übertragung auf den Beamtenbereich liegen die Kosten für den Bund bei rund 4,95 Milliarden Euro. Ab 2025 rechnet der Bund mit jährlichen zusätzlichen Kosten von rund 3,75 Milliarden Euro für Tarifbeschäftigte und Beamte.“

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Die Länder haben ja auch deutlich mehr Beamte insgesamt, v.a. die Lehrer, die fast alle im hD sind.

Knarfe1000:

--- Zitat von: andreb am 23.04.2023 16:16 ---So liebe Nancy,

dann hau jetzt mal einen raus.

Bitte umgehend die BVA‘n anweisen, die IAP bis zum 11.05. in die Abrechnungssysteme einzupflegen, damit das Geld pünktlich Ende Mai für den Juni auf den Konten der Bezügeempfänger landet.
Kann man ja alles, vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung, schnell und unbürokratisch veranlassen oder ?!

Es müssen keine Tabellen aktualisiert werden und so weiter und so sofort.

Also los los :)

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Die SZ wird es realistisch wohl erst mit dem Juligehalt geben, frühestens.

Knarfe1000:

--- Zitat von: was_guckst_du am 23.04.2023 18:15 ---...hier sprechen Einige noch vom Sockelbetrag 8)...den gibt es im Ergebnis nicht mehr...aus 200 plus 5,5% wurden 5,5%, mindestens 340...

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Quatsch

Knarfe1000:

--- Zitat von: Unknown am 23.04.2023 21:38 ---Der DGB denkt, dass der Sockelbetrag verfassungskonform ist. Müsste nur noch geklärt werden, ob das Abstandsgebot nicht generell verletzt ist.


--- Zitat ---Was bedeutet die Tarifeinigung für die Bundesbeamt*innen?
DGB und Gewerkschaften fordern stets eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung von Tarifergebnissen für Tarifbeschäftigte auf die Beamt*innen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte von Beginn der Verhandlungen an, dass eine Tarifeinigung auf die Beamt*innen des Bundes übertragen würde. Für den DGB bedeutet dies im Fall der vorliegenden Tarifeinigung, dass die Kombination aus einem Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. März 2024 und einer prozentualen Erhöhung um 5,5 % in dieser Form auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übertragen wird. Nach Berechnungen des DGB stellt eine solche Lösung keine Verletzung des Abstandsgebots innerhalb des Besoldungsgefüges dar.

--- End quote ---

https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++e4179892-e1c1-11ed-9700-001a4a160123

--- End quote ---
Haben die beim DGB Lack gesoffen?

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