Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 482477 times)

Knecht

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #660 am: 17.05.2023 19:56 »
Egal ob nun Juni, Juli, oder August. DeepBlue schreibt einfach regelmäßig unqualifizierte Grütze. Noch dazu in einer Art und Weise, welche dies eigentlich nur noch mal bestätigt.

Weder eine Auszahlung Ende diesen Jahres, bzw. im nächsten Jahr, noch SAP als Hindernis ergeben irgend einen Sinn.

emdy

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« Antwort #661 am: 17.05.2023 20:14 »
Das ist einfach alles nur noch ein sehr schlechter Scherz. Seit Anfang 2022 haben wir eine massive Inflation. Und die Kompensation (die man sich erstreicken muss) wird irgendwann 2024 ausgezahlt.

Knecht

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« Antwort #662 am: 17.05.2023 20:29 »
Das ist einfach alles nur noch ein sehr schlechter Scherz. Seit Anfang 2022 haben wir eine massive Inflation. Und die Kompensation (die man sich erstreicken muss) wird irgendwann 2024 ausgezahlt.

Was ja nur halb so schlimm wäre, wenn man denn zumindest angemessen bezahlt werden würde. Ja, traurig in diesem Land.

kimonbo

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #663 am: 17.05.2023 22:52 »
Ich melde mich gleich für Freitag Brückentag krank wenn das so weitergeht hier im Forum hahahaaa juhhhaaaaaaa

Beamtix

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #664 am: 18.05.2023 10:24 »
Ich verstehe nicht, warum die Inflationsausgleichszahlung für Versorgungsempfänger gekürzt werden soll. Die Zahlung ist doch gerade kein Besoldungsbestandteil und wird auch nicht nach oben für die höheren Besoldungsgruppen angepasst.

Bauernopfer

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #665 am: 18.05.2023 11:35 »
Ich verstehe nicht, warum die Inflationsausgleichszahlung für Versorgungsempfänger gekürzt werden soll. Die Zahlung ist doch gerade kein Besoldungsbestandteil und wird auch nicht nach oben für die höheren Besoldungsgruppen angepasst.

"Kürzung?". Ich denke, damit wären die Versorgungsempfänger noch zufrieden. Leider ist zu befürchten, dass sie hinsichtlich der IAP überhaupt nicht berücksichtigt werden. Die DPVKOM scheint da schon mehr zu wissen:

https://www.dpvkom.de/aktuelles/news/tarifergebnis-auf-beamte-uebertragen/
Zitat aus dem Artikel: "Außerdem müssen die Versorgungsempfänger von der prozentualen Erhöhung profitieren - zumal die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie an die Ruheständler nicht vorgesehen ist".

Beamtix

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« Antwort #666 am: 18.05.2023 12:36 »
Auch die Pensionäre haben einen Anspruch auf angemessene Alimentation. Wenn bei jeder Tarifrunde Einmslzahlungen rauskommen, die eine Lohnberhöhung faktisch ersetzen, ist schon nicht iO, dass jeder die selbe Höhe erhält, aber die Pensionäre müssen ebenfalls beteiligt werden. Wie will man bei deren bereits gekürzten Besoldung eine Nullrunde rechtfertigen?
Und dass die Gewerkschaften das Getrickse mit den Einmalzahlungen mitmachen, ist mehr als traurig.


Beamtix

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« Antwort #668 am: 18.05.2023 12:44 »
Interessant, dass der Beitrag der EVG meint, bei Überzragung des Sockels werde das Abstandsgebot gewahrt. Allerdings ist es auch daneben, wegen des Abstandsgebots, den unteren Besoldungsgruppen einen recht niedrigen Prozentsatz zu zahlen, der weit hinter den 340 Euro für die TBs zurückbleibt.

emdy

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« Antwort #669 am: 18.05.2023 13:01 »
Interessant, dass der Beitrag der EVG meint, bei Überzragung des Sockels werde das Abstandsgebot gewahrt. Allerdings ist es auch daneben, wegen des Abstandsgebots, den unteren Besoldungsgruppen einen recht niedrigen Prozentsatz zu zahlen, der weit hinter den 340 Euro für die TBs zurückbleibt.

Diese Position der EVG ist auf den ersten Blick spitzfindig, andererseits ist die Übertragung von Sockelbeträgen eben nicht systemgerecht. Der Besoldungsgesetzgeber hat bei der Ausgestaltung der Besoldung ein schlüssiges Gesamtkonzept zu verfolgen. Und einen Sockelbetrag zu übertragen nur weil binnen 5 Jahren noch nicht um 10% abgeschmolzen wurde, ist alles andere als stimmig.

Nun könnte man im BMI sagen, okay, uns ist doch sowieso die Rechtsprechung egal, wir machen es. Aber nein, man ist da noch zynischer und sieht plötzlich Sparpotential. Abstandsgebot ist nur bekannt, wenn es gerade passt...

Ich will keinen Sockel, ich will systemgerechte 11% für alle Besoldungsgruppen. Dann käme man gefühlt einigermaßen in die Nähe eines Inflationsausgleichs.

MO95

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« Antwort #670 am: 18.05.2023 14:11 »
Interessant, dass der Beitrag der EVG meint, bei Überzragung des Sockels werde das Abstandsgebot gewahrt. Allerdings ist es auch daneben, wegen des Abstandsgebots, den unteren Besoldungsgruppen einen recht niedrigen Prozentsatz zu zahlen, der weit hinter den 340 Euro für die TBs zurückbleibt.

Diese Position der EVG ist auf den ersten Blick spitzfindig, andererseits ist die Übertragung von Sockelbeträgen eben nicht systemgerecht. Der Besoldungsgesetzgeber hat bei der Ausgestaltung der Besoldung ein schlüssiges Gesamtkonzept zu verfolgen. Und einen Sockelbetrag zu übertragen nur weil binnen 5 Jahren noch nicht um 10% abgeschmolzen wurde, ist alles andere als stimmig.

Nun könnte man im BMI sagen, okay, uns ist doch sowieso die Rechtsprechung egal, wir machen es. Aber nein, man ist da noch zynischer und sieht plötzlich Sparpotential. Abstandsgebot ist nur bekannt, wenn es gerade passt...

Ich will keinen Sockel, ich will systemgerechte 11% für alle Besoldungsgruppen. Dann käme man gefühlt einigermaßen in die Nähe eines Inflationsausgleichs.
Sehe ich genauso, aber bloß keine lächerlichen vor Verachtung strotzenden 7,8%… Da dreht sich bei mir der Magen um wenn ich daran denke das sowas kommen könnte.

Beamtix

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« Antwort #671 am: 18.05.2023 14:26 »
So, wie es aussieht, gibt es keine Eile, sich um die Übernahme für die Beamten zu kümmern. Bevor eine Entscheidung kommt, könnten Monate vergehen.

Ozymandias

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« Antwort #672 am: 18.05.2023 14:39 »
Es gibt keine Eile, denn es wird auch nicht monategenau nachgezahlt.
Es stimmt langsam alles vorne und hinten nicht mehr, besonders auch für die Versorgungsempfänger.

Blablublu

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #673 am: 18.05.2023 15:22 »
Nein die 10 % werden mit dem Sockelbetrag nicht erreicht, aber mit den Abschmelzbeträgen aus dem Besoldungsangemessenheitsgesetz bereits voll ausgereitzt. Also ist für den Sockel kein Platz... Sackgasse liebes BMI

wizzard

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #674 am: 18.05.2023 18:29 »
Interessant, dass der Beitrag der EVG meint, bei Überzragung des Sockels werde das Abstandsgebot gewahrt. Allerdings ist es auch daneben, wegen des Abstandsgebots, den unteren Besoldungsgruppen einen recht niedrigen Prozentsatz zu zahlen, der weit hinter den 340 Euro für die TBs zurückbleibt.

Diese Position der EVG ist auf den ersten Blick spitzfindig, andererseits ist die Übertragung von Sockelbeträgen eben nicht systemgerecht. Der Besoldungsgesetzgeber hat bei der Ausgestaltung der Besoldung ein schlüssiges Gesamtkonzept zu verfolgen. Und einen Sockelbetrag zu übertragen nur weil binnen 5 Jahren noch nicht um 10% abgeschmolzen wurde, ist alles andere als stimmig.

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Nur weil hier ein User die 7,8% gewürfelt hat, wird es nicht so kommen