Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

<< < (134/405) > >>

Bauernopfer:

--- Zitat von: Beamtix am 18.05.2023 10:24 ---Ich verstehe nicht, warum die Inflationsausgleichszahlung für Versorgungsempfänger gekürzt werden soll. Die Zahlung ist doch gerade kein Besoldungsbestandteil und wird auch nicht nach oben für die höheren Besoldungsgruppen angepasst.

--- End quote ---

"Kürzung?". Ich denke, damit wären die Versorgungsempfänger noch zufrieden. Leider ist zu befürchten, dass sie hinsichtlich der IAP überhaupt nicht berücksichtigt werden. Die DPVKOM scheint da schon mehr zu wissen:

https://www.dpvkom.de/aktuelles/news/tarifergebnis-auf-beamte-uebertragen/
Zitat aus dem Artikel: "Außerdem müssen die Versorgungsempfänger von der prozentualen Erhöhung profitieren - zumal die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie an die Ruheständler nicht vorgesehen ist".

Beamtix:
Auch die Pensionäre haben einen Anspruch auf angemessene Alimentation. Wenn bei jeder Tarifrunde Einmslzahlungen rauskommen, die eine Lohnberhöhung faktisch ersetzen, ist schon nicht iO, dass jeder die selbe Höhe erhält, aber die Pensionäre müssen ebenfalls beteiligt werden. Wie will man bei deren bereits gekürzten Besoldung eine Nullrunde rechtfertigen?
Und dass die Gewerkschaften das Getrickse mit den Einmalzahlungen mitmachen, ist mehr als traurig.

Beamtix:
https://www.evg-online.org/meldungen/details/news/tarifergebnis-oeffentlicher-dienst-tarifergebnis-uebertragen-gerechter-anteil-auch-fuer-beamtinn/

Beamtix:
Interessant, dass der Beitrag der EVG meint, bei Überzragung des Sockels werde das Abstandsgebot gewahrt. Allerdings ist es auch daneben, wegen des Abstandsgebots, den unteren Besoldungsgruppen einen recht niedrigen Prozentsatz zu zahlen, der weit hinter den 340 Euro für die TBs zurückbleibt.

emdy:

--- Zitat von: Beamtix am 18.05.2023 12:44 ---Interessant, dass der Beitrag der EVG meint, bei Überzragung des Sockels werde das Abstandsgebot gewahrt. Allerdings ist es auch daneben, wegen des Abstandsgebots, den unteren Besoldungsgruppen einen recht niedrigen Prozentsatz zu zahlen, der weit hinter den 340 Euro für die TBs zurückbleibt.

--- End quote ---

Diese Position der EVG ist auf den ersten Blick spitzfindig, andererseits ist die Übertragung von Sockelbeträgen eben nicht systemgerecht. Der Besoldungsgesetzgeber hat bei der Ausgestaltung der Besoldung ein schlüssiges Gesamtkonzept zu verfolgen. Und einen Sockelbetrag zu übertragen nur weil binnen 5 Jahren noch nicht um 10% abgeschmolzen wurde, ist alles andere als stimmig.

Nun könnte man im BMI sagen, okay, uns ist doch sowieso die Rechtsprechung egal, wir machen es. Aber nein, man ist da noch zynischer und sieht plötzlich Sparpotential. Abstandsgebot ist nur bekannt, wenn es gerade passt...

Ich will keinen Sockel, ich will systemgerechte 11% für alle Besoldungsgruppen. Dann käme man gefühlt einigermaßen in die Nähe eines Inflationsausgleichs.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version