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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
PolareuD:
--- Zitat von: wizzard am 18.05.2023 18:29 ---Nur weil hier ein User die 7,8% gewürfelt hat, wird es nicht so kommen
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Immer heraus damit, wenn anderweitige Informationen verfügbar sind!
Phoenix:
--- Zitat von: wizzard am 18.05.2023 18:29 ---
--- Zitat von: MO95 am 18.05.2023 14:11 ---
--- Zitat von: emdy am 18.05.2023 13:01 ---
--- Zitat von: Beamtix am 18.05.2023 12:44 ---Interessant, dass der Beitrag der EVG meint, bei Überzragung des Sockels werde das Abstandsgebot gewahrt. Allerdings ist es auch daneben, wegen des Abstandsgebots, den unteren Besoldungsgruppen einen recht niedrigen Prozentsatz zu zahlen, der weit hinter den 340 Euro für die TBs zurückbleibt.
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Diese Position der EVG ist auf den ersten Blick spitzfindig, andererseits ist die Übertragung von Sockelbeträgen eben nicht systemgerecht. Der Besoldungsgesetzgeber hat bei der Ausgestaltung der Besoldung ein schlüssiges Gesamtkonzept zu verfolgen. Und einen Sockelbetrag zu übertragen nur weil binnen 5 Jahren noch nicht um 10% abgeschmolzen wurde, ist alles andere als stimmig.
Nun könnte man im BMI sagen, okay, uns ist doch sowieso die Rechtsprechung egal, wir machen es. Aber nein, man ist da noch zynischer und sieht plötzlich Sparpotential. Abstandsgebot ist nur bekannt, wenn es gerade passt...
Ich will keinen Sockel, ich will systemgerechte 11% für alle Besoldungsgruppen. Dann käme man gefühlt einigermaßen in die Nähe eines Inflationsausgleichs.
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Sehe ich genauso, aber bloß keine lächerlichen vor Verachtung strotzenden 7,8%… Da dreht sich bei mir der Magen um wenn ich daran denke das sowas kommen könnte.
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Nur weil hier ein User die 7,8% gewürfelt hat, wird es nicht so kommen
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Der User kommt aus dem BMI und hat schon oft richtige Infos gegeben
Knecht:
Die 7.8% sind der kleinste Konsens, der überhaupt möglich ist - daher zunächst leider mal nicht unrealistisch, wenn auch absolut am Ziel (die unteren Gruppen zu stärken) vorbei.
Den Rest wird das Bundesverfassungsgericht schon irgendwie irgendwo irgendwann regeln...
Nanum:
Hallo,
erneut meine Frage:
Wann entfallen denn die Pflichten der Beamten, wenn der Dienstherr trotz gegenteiliger, höchstrichterlicher Rechtsprechung seinen Teil des gegenseitigen Dienst & Treueverhältnisses vorsätzlich nicht erfüllt?
Von Vorsatz darf nach Jahrzehnten wohl ausgegangen werden.
Bastel:
--- Zitat von: emdy am 18.05.2023 13:01 ---. Aber nein, man ist da noch zynischer und sieht plötzlich Sparpotential. Abstandsgebot ist nur bekannt, wenn es gerade passt...
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Man hat beim Klimaurteil gesehen wie schnell die springen, wenn es denen in den Kram passt und die Schnelle Mark riecht.
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