Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 481691 times)

Beamtix

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #855 am: 29.05.2023 19:15 »
Ich denke, es könnte schon sein, dass man im BMI gemerkt hat, dass 7,8 nicht gehen, aber 10 für B besoldete den Zorn des Volkes nach sich zieht.
Aber wenn es mindestens 340 mehr gibt ist mE das Abstandsgebot gerissen.

Knecht

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #856 am: 29.05.2023 19:21 »
Ich denke, es könnte schon sein, dass man im BMI gemerkt hat, dass 7,8 nicht gehen, aber 10 für B besoldete den Zorn des Volkes nach sich zieht.
Aber wenn es mindestens 340 mehr gibt ist mE das Abstandsgebot gerissen.

Meine Güte, es ist bereits gerissen, egal wie!

wizzard

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #857 am: 29.05.2023 19:33 »
@deepBlue   #791

Ja, leider scheinen viele des Rechnens (ich vermeide bewusst "Mathematik") nicht mehr mächtig zu sein.

In unserem speziellen Fall (Besoldung) Zinseszinsrechnung. Dabei kann man sich schön mit EXCEL eine Tabelle erstellen, um zu sehen, wie man mit verzögerter Besoldung und "Einmalzahlungen" vom Dienstherren reingelegt wird.

Schlagwort: Tabellenwirksam.

Aber, interessiert ja anscheinend immer mehr hoffnungsvolle junge Beamten nicht mehr? Den Dienstherren freut sowas ungemein :))

PS: Nur mal so nebenbei. habe auf DIE ZEIT und auch SÜDDEUTSCHE und AUGSBURGER ALLGEMEINE gelesen, dass immer weniger Schulabgänger vernünftig Lesen und Rechnen können. Wird wohl was dran sein :))

"Verzögerte Besoldung"?

Es wird doch eh zeitgleich übernommen, gibt es halt ne Nachzahlung sehe ich jetzt kein Problem.

Und  zum Thema "fehlende Mathematik Kenntnisse" für die EG >9a sind die Prozentsätze in dieser Verhandlungen mehr als ordentlich.

Wir sind hier im Forumsbereich BEAMTE des Bundes und Soldaten. Da ist EG>9a etc vollkommen unerheblich. Ich kann mich immer wieder nur den anderen normal Denkenden anschließen und schaue ungläubig darauf, wie sich manche hier diese Frechheit eines Abschlusses schönreden.

well als der Tarifabschluss kam und der Sockelbetrag beschlossen wurde hat der gD und hD hier im Forum ordentlich rumgeheult, dass es so bitte nicht übertragen werden soll.

jetzt gibts halt die 8%, oder eher 7,8%, für alle

Zunächst: Was ist das hier für eine altbackene Forensoftware? im Jahre 2023 gibt’s die übrigens auch in modern verehrte Admins

Das mit den 7,8% ist jetzt fix? Habe ich was verpasst?

Einigung2023

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #858 am: 29.05.2023 19:42 »
VP Bundeswehr  -  Vertrauensperson??? Ich weiß es wirklich nicht.

Jedenfalls warte ich auf die Bekanntgabe des Besoldungsgsgezes im Bundesanzeiger.

Und auf die Bezügemitteilung :))

Nur offizielles Schwarz auf Weiß ist maßgebend!

Ja Vertrauensperson, hier ein Oberstleutnant… mehr Infos habe ich auch nicht. Nur diese Nachricht. Warten wir ab..

Einigung2023

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #859 am: 29.05.2023 19:43 »
Ich bin mal gespannt wann BalBund sich hier äußert? Dem vertraue ich wesentlich mehr.

Kann ich nachvollziehen, ich hoffe der Oberstleutnant hat es die Tage schriftlich, so wie versprochen..

Beamtix

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #860 am: 29.05.2023 19:48 »
Ich denke, es könnte schon sein, dass man im BMI gemerkt hat, dass 7,8 nicht gehen, aber 10 für B besoldete den Zorn des Volkes nach sich zieht.
Aber wenn es mindestens 340 mehr gibt ist mE das Abstandsgebot gerissen.

Meine Güte, es ist bereits gerissen, egal wie!


Vielleicht sollen jetzt die 340 für alle kommen, damit man ein Argument hat, die Abschmelzungsbeträge aus dem Entwurf zu entfernen.

Rollo83

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #861 am: 29.05.2023 19:52 »
Ich denke, es könnte schon sein, dass man im BMI gemerkt hat, dass 7,8 nicht gehen, aber 10 für B besoldete den Zorn des Volkes nach sich zieht.
Aber wenn es mindestens 340 mehr gibt ist mE das Abstandsgebot gerissen.

Meine Güte, es ist bereits gerissen, egal wie!


Vielleicht sollen jetzt die 340 für alle kommen, damit man ein Argument hat, die Abschmelzungsbeträge aus dem Entwurf zu entfernen.

Also jeder 340€, also noch eine neue Variante und nochmal weniger als die 7,8%. Es wird ja immer besser.

Skyfall

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #862 am: 29.05.2023 20:24 »
Aussage BAPersBw im Rahmen Referatsleitertagung BVA:

*Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung auf den Besoldungsbereich gezahlt.*

Jetzt heißt es: September/ Oktober.

Was denn nun?

MasterOf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #863 am: 29.05.2023 20:26 »
Aussage BAPersBw im Rahmen Referatsleitertagung BVA:

*Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung auf den Besoldungsbereich gezahlt.*

Jetzt heißt es: September/ Oktober.

Was denn nun?

Ich gehe tatsächlich von Juli aus, genau wie bei den Tarifbeschäftigten.
Aber ne offizielle Meldung wäre natürlich wünschenswert.

vh

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #864 am: 29.05.2023 20:30 »
@Einigung2023
Danke für die Infos!

Hugo

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #865 am: 29.05.2023 20:48 »

well als der Tarifabschluss kam und der Sockelbetrag beschlossen wurde hat der gD und hD hier im Forum ordentlich rumgeheult, dass es so bitte nicht übertragen werden soll.

jetzt gibts halt die 8%, oder eher 7,8%, für alle



Was heißt es wurde rumgeheult 🤔
Ein Sockelbetrag in dieser Höhe ist im Beamtenbereich nunmal verfassungswidrig weil er gegen das Abstandsgebot verstößt!

und darum gibts jetzt die 7,8% ^^
Hellseher? Kannst du mir auch die Lottozahlen von nächsten Samstag sagen ?

BalBund


Info von Seiten der Bundeswehr durch die oberste VP.


….kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.
Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht:
 
Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.
Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.
Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.
Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.
Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).
Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.
Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.
Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!
Wir werden, so hat es der ParlSts  zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.
Damit ist die Übertragung nun fixiert.
Schöne Pfingsten

Wobei er sicherlich den 12.06. gemeint haben wird.

Das würde sich aber nicht mit dieser Aussage decken
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/welche-notwendigen-berechnungsparameter-fehlen-noch-fuer-das-jahr-2023-im-entwurf-des-bbvangg

Oder habe ich einen Denkfehler?

Knecht

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« Antwort #866 am: 29.05.2023 20:50 »
Die Aussagen des Herrn Saathoff kann man getrost ignorieren.

Einigung2023

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« Antwort #867 am: 29.05.2023 21:27 »

well als der Tarifabschluss kam und der Sockelbetrag beschlossen wurde hat der gD und hD hier im Forum ordentlich rumgeheult, dass es so bitte nicht übertragen werden soll.

jetzt gibts halt die 8%, oder eher 7,8%, für alle



Was heißt es wurde rumgeheult 🤔
Ein Sockelbetrag in dieser Höhe ist im Beamtenbereich nunmal verfassungswidrig weil er gegen das Abstandsgebot verstößt!

und darum gibts jetzt die 7,8% ^^
Hellseher? Kannst du mir auch die Lottozahlen von nächsten Samstag sagen ?

BalBund


Info von Seiten der Bundeswehr durch die oberste VP.


….kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.
Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht:
 
Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.
Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.
Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.
Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.
Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).
Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.
Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.
Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!
Wir werden, so hat es der ParlSts  zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.
Damit ist die Übertragung nun fixiert.
Schöne Pfingsten

Wobei er sicherlich den 12.06. gemeint haben wird.

Das würde sich aber nicht mit dieser Aussage decken
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/welche-notwendigen-berechnungsparameter-fehlen-noch-fuer-das-jahr-2023-im-entwurf-des-bbvangg

Oder habe ich einen Denkfehler?

Die Antwort ist vom Februar. Seitdem hat sich einiges getan, die Auswertung der Verbandsanhörungen, Abschluss Tarifverhandlungen.
Ich hab die Infos nur weitergegeben, sind vom Freitag letzte Woche. Ich hoffe auch, dass das sich so bewahrheitet.

Neumann20

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« Antwort #868 am: 30.05.2023 00:04 »
Wobei er sicherlich den 12.06. gemeint haben wird.

Der 12.06. ist aber - anders als der 12.07. - kein Mittwoch. Und Mittwochs tagt üblicherweise das Kabinett.

DeepBlue

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« Antwort #869 am: 30.05.2023 05:01 »
Wobei er sicherlich den 12.06. gemeint haben wird.

Der 12.06. ist aber - anders als der 12.07. - kein Mittwoch. Und Mittwochs tagt üblicherweise das Kabinett.

Juli und August sind aber Sommerpause im Bundestag