Vielleicht klagen Sie als Bundesbeamter erstmal, damit sich in erster Instanz zumindest mal ein Verwaltungsgericht mit der Besoldung im Bund befasst bevor Sie die Mistgabel rausholen...
Jeder Besoldungskreis wird einzeln entschieden und im Bund läuft keine Klage. Soweit man es hier erfahren kann...
Nö
Das dauert mir alles zu lange und gehe über Art 93 (1) Nr. 4a GG
Das kannst du machen, aber §_90 (2) BVerfGG sagt folgendes,
2) 1Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden.
2Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.