Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 482561 times)

Knecht

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #900 am: 31.05.2023 09:07 »

Mit anderen Worten, von was schriftlichem (oder gar etwas monetärem auf dem Konto) sind wir doch noch weit entfernt?

Mit anderen Worten: Das Bundeskabinett tagt normalerweise mittwochs, insofern wäre der 12.07. durchaus plausibel. Vorher hat das Kabinett auch genug Vorlagen aus dem Klima- und Migrationsbereich, immerhin ist in 2 Wochen EU - Gipfel und durch Spaniens Neuwahlen hat sich der Asylkompromiss fast schon wieder erledigt.

Ein Beschluss Mitte Juli würde den Weg frei machen für eine Zahlung der Prämie unter Vorbehalt mit den Septemberbezügen, ich meine, so etwas hatte ich schon einmal früher "orakelt"  8)

Der Split in die zwei Gesetze entspricht ebenfalls dem, was ich schon geschrieben habe, insofern - für mich - keine echte Überraschung. Das Gros der Veränderungen kommt zum 01.01.24, also Beihilfe, Familienzuschlag, AEZ usw.

Monetär würde das - aus meiner Sicht bedeuten - im September eine Einmalzahlung von 1.980 Euro bei Vollzeit, danach 220 Euro für jeden weiteren Monat bis Februar.

Im Januar 2024 dann die Anpassungen an das neue Angemessenheitsgesetz, die Berechnungen mit dem aktuellen Wissenstand zum Entwurf sind ja hinlänglich bekannt (ich rechne mit einem Update auf der BMI-Seite nach der parlamentarischen Sommerpause)

Im März 2024 dann die 5,5% plus Sockel/Umrechnung als Übertragung des Tarifergebnisses.

Danke!

Du bist einer der Wenigen hier, die auch mal was brauchbares schreiben  :D

Lichtstifter

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #901 am: 31.05.2023 09:11 »
Nehmen wir mal an, das BVerfG käme irgendwann mit der Vollstreckungsanordnung und es passiert weiterhin nichts. Wären wir dann an dem Punkt, wo eine andere Abhilfe unmöglich ist und damit bei Art. 20 (4) GG?

DeepBlue

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« Antwort #902 am: 31.05.2023 09:44 »

Mit anderen Worten, von was schriftlichem (oder gar etwas monetärem auf dem Konto) sind wir doch noch weit entfernt?

Mit anderen Worten: Das Bundeskabinett tagt normalerweise mittwochs, insofern wäre der 12.07. durchaus plausibel. Vorher hat das Kabinett auch genug Vorlagen aus dem Klima- und Migrationsbereich, immerhin ist in 2 Wochen EU - Gipfel und durch Spaniens Neuwahlen hat sich der Asylkompromiss fast schon wieder erledigt.

Ein Beschluss Mitte Juli würde den Weg frei machen für eine Zahlung der Prämie unter Vorbehalt mit den Septemberbezügen, ich meine, so etwas hatte ich schon einmal früher "orakelt"  8)

Der Split in die zwei Gesetze entspricht ebenfalls dem, was ich schon geschrieben habe, insofern - für mich - keine echte Überraschung. Das Gros der Veränderungen kommt zum 01.01.24, also Beihilfe, Familienzuschlag, AEZ usw.

Monetär würde das - aus meiner Sicht bedeuten - im September eine Einmalzahlung von 1.980 Euro bei Vollzeit, danach 220 Euro für jeden weiteren Monat bis Februar.

Im Januar 2024 dann die Anpassungen an das neue Angemessenheitsgesetz, die Berechnungen mit dem aktuellen Wissenstand zum Entwurf sind ja hinlänglich bekannt (ich rechne mit einem Update auf der BMI-Seite nach der parlamentarischen Sommerpause)

Im März 2024 dann die 5,5% plus Sockel/Umrechnung als Übertragung des Tarifergebnisses.


Sorry finde ich voll daneben irgendwelche Mutmaßungen ihrerseits als Fakten darzustellen!
Außer einer Willensbekundung der Innenministerin gibt es noch keine Fakten!
Weder zur aktuellen Besoldungsrunde noch zur Amtsangemessen Alimentation!
Hier also irgendwelche Zeitpunkte mit Prozenten oder Beträgen darzustellen, ist schlichtweg falsch und weckt falsche Begehrlichkeiten !

Unknown

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #903 am: 31.05.2023 09:46 »
Nehmen wir mal an, das BVerfG käme irgendwann mit der Vollstreckungsanordnung und es passiert weiterhin nichts. Wären wir dann an dem Punkt, wo eine andere Abhilfe unmöglich ist und damit bei Art. 20 (4) GG?
Du solltest dich mal mit den Kommentierungen zum Art. 20 (4) GG auseinandersetzen. Der hat mal so gar nichts mit nicht amtsangemessener Alimentation zu tun.

BWBoy

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #904 am: 31.05.2023 09:52 »

Mit anderen Worten, von was schriftlichem (oder gar etwas monetärem auf dem Konto) sind wir doch noch weit entfernt?

Mit anderen Worten: Das Bundeskabinett tagt normalerweise mittwochs, insofern wäre der 12.07. durchaus plausibel. Vorher hat das Kabinett auch genug Vorlagen aus dem Klima- und Migrationsbereich, immerhin ist in 2 Wochen EU - Gipfel und durch Spaniens Neuwahlen hat sich der Asylkompromiss fast schon wieder erledigt.

Ein Beschluss Mitte Juli würde den Weg frei machen für eine Zahlung der Prämie unter Vorbehalt mit den Septemberbezügen, ich meine, so etwas hatte ich schon einmal früher "orakelt" 8)

Der Split in die zwei Gesetze entspricht ebenfalls dem, was ich schon geschrieben habe, insofern - für mich - keine echte Überraschung. Das Gros der Veränderungen kommt zum 01.01.24, also Beihilfe, Familienzuschlag, AEZ usw.

Monetär würde das - aus meiner Sicht bedeuten - im September eine Einmalzahlung von 1.980 Euro bei Vollzeit, danach 220 Euro für jeden weiteren Monat bis Februar.

Im Januar 2024 dann die Anpassungen an das neue Angemessenheitsgesetz, die Berechnungen mit dem aktuellen Wissenstand zum Entwurf sind ja hinlänglich bekannt (ich rechne mit einem Update auf der BMI-Seite nach der parlamentarischen Sommerpause)

Im März 2024 dann die 5,5% plus Sockel/Umrechnung als Übertragung des Tarifergebnisses.


Sorry finde ich voll daneben irgendwelche Mutmaßungen ihrerseits als Fakten darzustellen!
Außer einer Willensbekundung der Innenministerin gibt es noch keine Fakten!
Weder zur aktuellen Besoldungsrunde noch zur Amtsangemessen Alimentation!
Hier also irgendwelche Zeitpunkte mit Prozenten oder Beträgen darzustellen, ist schlichtweg falsch und weckt falsche Begehrlichkeiten !

Das behauptet er doch auch gar nicht. Ich habe das mal in dem Quote entsprechend hervorgehoben. Er stellt im Konjunktiv seine Sicht auf die Situation dar. Nirgendwo behauptet er, dass das tatsächlich so kommt. Selbst die Art der Übernahme, ob umgerechnet oder als Sockel lässt er offen.

Umlauf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #905 am: 31.05.2023 09:58 »

Mit anderen Worten, von was schriftlichem (oder gar etwas monetärem auf dem Konto) sind wir doch noch weit entfernt?

Mit anderen Worten: Das Bundeskabinett tagt normalerweise mittwochs, insofern wäre der 12.07. durchaus plausibel. Vorher hat das Kabinett auch genug Vorlagen aus dem Klima- und Migrationsbereich, immerhin ist in 2 Wochen EU - Gipfel und durch Spaniens Neuwahlen hat sich der Asylkompromiss fast schon wieder erledigt.

Ein Beschluss Mitte Juli würde den Weg frei machen für eine Zahlung der Prämie unter Vorbehalt mit den Septemberbezügen, ich meine, so etwas hatte ich schon einmal früher "orakelt"  8)

Der Split in die zwei Gesetze entspricht ebenfalls dem, was ich schon geschrieben habe, insofern - für mich - keine echte Überraschung. Das Gros der Veränderungen kommt zum 01.01.24, also Beihilfe, Familienzuschlag, AEZ usw.

Monetär würde das - aus meiner Sicht bedeuten - im September eine Einmalzahlung von 1.980 Euro bei Vollzeit, danach 220 Euro für jeden weiteren Monat bis Februar.

Im Januar 2024 dann die Anpassungen an das neue Angemessenheitsgesetz, die Berechnungen mit dem aktuellen Wissenstand zum Entwurf sind ja hinlänglich bekannt (ich rechne mit einem Update auf der BMI-Seite nach der parlamentarischen Sommerpause)

Im März 2024 dann die 5,5% plus Sockel/Umrechnung als Übertragung des Tarifergebnisses.


Sorry finde ich voll daneben irgendwelche Mutmaßungen ihrerseits als Fakten darzustellen!
Außer einer Willensbekundung der Innenministerin gibt es noch keine Fakten!
Weder zur aktuellen Besoldungsrunde noch zur Amtsangemessen Alimentation!
Hier also irgendwelche Zeitpunkte mit Prozenten oder Beträgen darzustellen, ist schlichtweg falsch und weckt falsche Begehrlichkeiten !

Sorry finde ich voll daneben solch eine Reaktion.
Einfach nochmals lesen und auch verstehen.

Knecht

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #906 am: 31.05.2023 10:21 »

Mit anderen Worten, von was schriftlichem (oder gar etwas monetärem auf dem Konto) sind wir doch noch weit entfernt?

Mit anderen Worten: Das Bundeskabinett tagt normalerweise mittwochs, insofern wäre der 12.07. durchaus plausibel. Vorher hat das Kabinett auch genug Vorlagen aus dem Klima- und Migrationsbereich, immerhin ist in 2 Wochen EU - Gipfel und durch Spaniens Neuwahlen hat sich der Asylkompromiss fast schon wieder erledigt.

Ein Beschluss Mitte Juli würde den Weg frei machen für eine Zahlung der Prämie unter Vorbehalt mit den Septemberbezügen, ich meine, so etwas hatte ich schon einmal früher "orakelt"  8)

Der Split in die zwei Gesetze entspricht ebenfalls dem, was ich schon geschrieben habe, insofern - für mich - keine echte Überraschung. Das Gros der Veränderungen kommt zum 01.01.24, also Beihilfe, Familienzuschlag, AEZ usw.

Monetär würde das - aus meiner Sicht bedeuten - im September eine Einmalzahlung von 1.980 Euro bei Vollzeit, danach 220 Euro für jeden weiteren Monat bis Februar.

Im Januar 2024 dann die Anpassungen an das neue Angemessenheitsgesetz, die Berechnungen mit dem aktuellen Wissenstand zum Entwurf sind ja hinlänglich bekannt (ich rechne mit einem Update auf der BMI-Seite nach der parlamentarischen Sommerpause)

Im März 2024 dann die 5,5% plus Sockel/Umrechnung als Übertragung des Tarifergebnisses.


Sorry finde ich voll daneben irgendwelche Mutmaßungen ihrerseits als Fakten darzustellen!
Außer einer Willensbekundung der Innenministerin gibt es noch keine Fakten!
Weder zur aktuellen Besoldungsrunde noch zur Amtsangemessen Alimentation!
Hier also irgendwelche Zeitpunkte mit Prozenten oder Beträgen darzustellen, ist schlichtweg falsch und weckt falsche Begehrlichkeiten !

Sorry finde ich voll daneben solch eine Reaktion.
Einfach nochmals lesen und auch verstehen.

Der Zug ist schon lange weg, fürchte ich...

emdy

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #907 am: 31.05.2023 10:35 »
Nehmen wir mal an, das BVerfG käme irgendwann mit der Vollstreckungsanordnung und es passiert weiterhin nichts. Wären wir dann an dem Punkt, wo eine andere Abhilfe unmöglich ist und damit bei Art. 20 (4) GG?

Vielleicht klagen Sie als Bundesbeamter erstmal, damit sich in erster Instanz zumindest mal ein Verwaltungsgericht mit der Besoldung im Bund befasst bevor Sie die Mistgabel rausholen...

Jeder Besoldungskreis wird einzeln entschieden und im Bund läuft keine Klage. Soweit man es hier erfahren kann...

DeepBlue

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« Antwort #908 am: 31.05.2023 10:44 »

Mit anderen Worten, von was schriftlichem (oder gar etwas monetärem auf dem Konto) sind wir doch noch weit entfernt?

Mit anderen Worten: Das Bundeskabinett tagt normalerweise mittwochs, insofern wäre der 12.07. durchaus plausibel. Vorher hat das Kabinett auch genug Vorlagen aus dem Klima- und Migrationsbereich, immerhin ist in 2 Wochen EU - Gipfel und durch Spaniens Neuwahlen hat sich der Asylkompromiss fast schon wieder erledigt.

Ein Beschluss Mitte Juli würde den Weg frei machen für eine Zahlung der Prämie unter Vorbehalt mit den Septemberbezügen, ich meine, so etwas hatte ich schon einmal früher "orakelt" 8)

Der Split in die zwei Gesetze entspricht ebenfalls dem, was ich schon geschrieben habe, insofern - für mich - keine echte Überraschung. Das Gros der Veränderungen kommt zum 01.01.24, also Beihilfe, Familienzuschlag, AEZ usw.

Monetär würde das - aus meiner Sicht bedeuten - im September eine Einmalzahlung von 1.980 Euro bei Vollzeit, danach 220 Euro für jeden weiteren Monat bis Februar.

Im Januar 2024 dann die Anpassungen an das neue Angemessenheitsgesetz, die Berechnungen mit dem aktuellen Wissenstand zum Entwurf sind ja hinlänglich bekannt (ich rechne mit einem Update auf der BMI-Seite nach der parlamentarischen Sommerpause)

Im März 2024 dann die 5,5% plus Sockel/Umrechnung als Übertragung des Tarifergebnisses.


Sorry finde ich voll daneben irgendwelche Mutmaßungen ihrerseits als Fakten darzustellen!
Außer einer Willensbekundung der Innenministerin gibt es noch keine Fakten!
Weder zur aktuellen Besoldungsrunde noch zur Amtsangemessen Alimentation!
Hier also irgendwelche Zeitpunkte mit Prozenten oder Beträgen darzustellen, ist schlichtweg falsch und weckt falsche Begehrlichkeiten !

Das behauptet er doch auch gar nicht. Ich habe das mal in dem Quote entsprechend hervorgehoben. Er stellt im Konjunktiv seine Sicht auf die Situation dar. Nirgendwo behauptet er, dass das tatsächlich so kommt. Selbst die Art der Übernahme, ob umgerechnet oder als Sockel lässt er offen.

Habe ich auch geschrieben das er für sich mutmaßt! Das wird bei vielen dann aber gern als Faktum interpretiert!
Wenn wir so ein Blödsinn hier dulden können wir auch gleich eine Raterunde für die nächste Besoldungsrunde 25 eröffnen!einfach Bullshit sowas!
Nochmals: es ist nichts in irgendeiner Art entschieden!!!!

emdy

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #909 am: 31.05.2023 10:47 »
Dich dulden wir doch auch hier, DeepBlue.

herbstsonne83

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« Antwort #910 am: 31.05.2023 10:52 »
Nehmen wir mal an, das BVerfG käme irgendwann mit der Vollstreckungsanordnung und es passiert weiterhin nichts. Wären wir dann an dem Punkt, wo eine andere Abhilfe unmöglich ist und damit bei Art. 20 (4) GG?

Vielleicht klagen Sie als Bundesbeamter erstmal, damit sich in erster Instanz zumindest mal ein Verwaltungsgericht mit der Besoldung im Bund befasst bevor Sie die Mistgabel rausholen...

Jeder Besoldungskreis wird einzeln entschieden und im Bund läuft keine Klage. Soweit man es hier erfahren kann...

Ich hab die Beihilfe des Bundes vor knapp  2Jahren verklagt, weil Sie eine notwendige OP nicht bezahlen wollten und warte jetzt noch auf ein Urteil vom Verwaltungsgericht.
Ihr seit immer ganz schnell mit eurem "Verklagen" aber die Realität sieht dann doch etwas anders aus.

Dunkelbunter

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #911 am: 31.05.2023 11:05 »

Mit anderen Worten, von was schriftlichem (oder gar etwas monetärem auf dem Konto) sind wir doch noch weit entfernt?

Mit anderen Worten: Das Bundeskabinett tagt normalerweise mittwochs, insofern wäre der 12.07. durchaus plausibel. Vorher hat das Kabinett auch genug Vorlagen aus dem Klima- und Migrationsbereich, immerhin ist in 2 Wochen EU - Gipfel und durch Spaniens Neuwahlen hat sich der Asylkompromiss fast schon wieder erledigt.

Ein Beschluss Mitte Juli würde den Weg frei machen für eine Zahlung der Prämie unter Vorbehalt mit den Septemberbezügen, ich meine, so etwas hatte ich schon einmal früher "orakelt" 8)

Der Split in die zwei Gesetze entspricht ebenfalls dem, was ich schon geschrieben habe, insofern - für mich - keine echte Überraschung. Das Gros der Veränderungen kommt zum 01.01.24, also Beihilfe, Familienzuschlag, AEZ usw.

Monetär würde das - aus meiner Sicht bedeuten - im September eine Einmalzahlung von 1.980 Euro bei Vollzeit, danach 220 Euro für jeden weiteren Monat bis Februar.

Im Januar 2024 dann die Anpassungen an das neue Angemessenheitsgesetz, die Berechnungen mit dem aktuellen Wissenstand zum Entwurf sind ja hinlänglich bekannt (ich rechne mit einem Update auf der BMI-Seite nach der parlamentarischen Sommerpause)

Im März 2024 dann die 5,5% plus Sockel/Umrechnung als Übertragung des Tarifergebnisses.


Sorry finde ich voll daneben irgendwelche Mutmaßungen ihrerseits als Fakten darzustellen!
Außer einer Willensbekundung der Innenministerin gibt es noch keine Fakten!
Weder zur aktuellen Besoldungsrunde noch zur Amtsangemessen Alimentation!
Hier also irgendwelche Zeitpunkte mit Prozenten oder Beträgen darzustellen, ist schlichtweg falsch und weckt falsche Begehrlichkeiten !

Das behauptet er doch auch gar nicht. Ich habe das mal in dem Quote entsprechend hervorgehoben. Er stellt im Konjunktiv seine Sicht auf die Situation dar. Nirgendwo behauptet er, dass das tatsächlich so kommt. Selbst die Art der Übernahme, ob umgerechnet oder als Sockel lässt er offen.

Habe ich auch geschrieben das er für sich mutmaßt! Das wird bei vielen dann aber gern als Faktum interpretiert!
Wenn wir so ein Blödsinn hier dulden können wir auch gleich eine Raterunde für die nächste Besoldungsrunde 25 eröffnen!einfach Bullshit sowas!
Nochmals: es ist nichts in irgendeiner Art entschieden!!!!

Naja aber wer falsch interpretiert, dafür kann ja BalBund nichts.
Besonders wenn im BMI morgen wieder ein hoher Beamter/Staatssekretär es meint anders machen zu müssen, sind die Aussagen hinfällig.
Und wer lang genug in der Verwaltung ist, der weiß, daß man sowieso nichts glauben darf, solange man es nicht schriftlich hat.

Lichtstifter

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« Antwort #912 am: 31.05.2023 12:02 »
Zitat

Vielleicht klagen Sie als Bundesbeamter erstmal, damit sich in erster Instanz zumindest mal ein Verwaltungsgericht mit der Besoldung im Bund befasst bevor Sie die Mistgabel rausholen...

Jeder Besoldungskreis wird einzeln entschieden und im Bund läuft keine Klage. Soweit man es hier erfahren kann...


;)

Das dauert mir alles zu lange und gehe über Art 93 (1) Nr. 4a GG


Für mich wäre auch keine Fackel oder Mistgabel das Mittel der Wahl. Aber den Hammer fallen lassen, so wie es jetzt schon höher besoldete Beamte aktiv tun und sich nicht zu schade sind darüber zu berichten.

Ich meine, es wird doch schon von Verfassungskrise & Selbstbedienungsladen gesprochen. Wenn dann das BverfG nochmal zur "Heilung" mahnt und keinen interessiert es, warum sollte man dann nicht auch mit schmutzigen Waffen kämpfen. Ist das nicht dann wieder ein gerechtes Dienst- und Treueverhältnis so ganz auf Augenhöhe?

Sputnik1978

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« Antwort #913 am: 31.05.2023 12:12 »
Leider wird der Sinn und Zweck eines solches Forums irgendwann hinfällig, wenn gefühlte 80% der Beiträge nur substanzloser Quark sind.

Und Teilnehmer wie BalBund, die offensichtlich belastbare Infos aus dem zuständigen BMI haben, vergräzt man irgendwann.

Schade !

lotsch

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« Antwort #914 am: 31.05.2023 12:24 »
Zitat

Vielleicht klagen Sie als Bundesbeamter erstmal, damit sich in erster Instanz zumindest mal ein Verwaltungsgericht mit der Besoldung im Bund befasst bevor Sie die Mistgabel rausholen...

Jeder Besoldungskreis wird einzeln entschieden und im Bund läuft keine Klage. Soweit man es hier erfahren kann...


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Das dauert mir alles zu lange und gehe über Art 93 (1) Nr. 4a GG

Das kannst du machen, aber §_90   (2) BVerfGG sagt folgendes,
2) 1Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden.
2Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.