Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 481705 times)

kimonbo

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #915 am: 31.05.2023 12:39 »
Zitat

Vielleicht klagen Sie als Bundesbeamter erstmal, damit sich in erster Instanz zumindest mal ein Verwaltungsgericht mit der Besoldung im Bund befasst bevor Sie die Mistgabel rausholen...

Jeder Besoldungskreis wird einzeln entschieden und im Bund läuft keine Klage. Soweit man es hier erfahren kann...


;)

Das dauert mir alles zu lange und gehe über Art 93 (1) Nr. 4a GG


Für mich wäre auch keine Fackel oder Mistgabel das Mittel der Wahl. Aber den Hammer fallen lassen, so wie es jetzt schon höher besoldete Beamte aktiv tun und sich nicht zu schade sind darüber zu berichten.

Ich meine, es wird doch schon von Verfassungskrise & Selbstbedienungsladen gesprochen. Wenn dann das BverfG nochmal zur "Heilung" mahnt und keinen interessiert es, warum sollte man dann nicht auch mit schmutzigen Waffen kämpfen. Ist das nicht dann wieder ein gerechtes Dienst- und Treueverhältnis so ganz auf Augenhöhe?

Hahaaaa nicht jammern , weiter arbeiten für mich als hoch besoldete Beamtin im Ministerium hahaaaa. Lasst euch schön weiter verschaukeln Hahhhaaaaaaaa

Ozymandias

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #916 am: 31.05.2023 12:41 »
Zitat

Vielleicht klagen Sie als Bundesbeamter erstmal, damit sich in erster Instanz zumindest mal ein Verwaltungsgericht mit der Besoldung im Bund befasst bevor Sie die Mistgabel rausholen...

Jeder Besoldungskreis wird einzeln entschieden und im Bund läuft keine Klage. Soweit man es hier erfahren kann...


;)

Das dauert mir alles zu lange und gehe über Art 93 (1) Nr. 4a GG



Probieren geht über studieren. Also ich bin mir ziemlich sicher,  dass auf den Rechtsweg und die Fachgerichte verwiesen wird.  :)

emdy

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #917 am: 31.05.2023 13:20 »
Es geht darum, dass die lieben Bundesbeamten mal verstehen, dass sich substanziell nichts zum Besseren wandelt bis der Besoldungsgesetzgeber dazu gezwungen wird. Bisher ist das was das BMI macht good will. Und da kein good will da ist, passiert auch weniger als nichts.

Zwar dürfen keine mit der Verfassung unvereinbaren Gesetze erlassen werden, aber mit einer Regierung die sich an Karlsruhe nicht gebunden fühlt, ist dieser Aspekt akademischer Natur.

Ohne Klagen im Bund wird nicht viel passieren. Aber Hauptsache jeder führt seine Kleinkriege wegen Beihilfe...

flip

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #918 am: 31.05.2023 14:02 »
Es geht darum, dass die lieben Bundesbeamten mal verstehen, dass sich substanziell nichts zum Besseren wandelt bis der Besoldungsgesetzgeber dazu gezwungen wird. Bisher ist das was das BMI macht good will. Und da kein good will da ist, passiert auch weniger als nichts.

Zwar dürfen keine mit der Verfassung unvereinbaren Gesetze erlassen werden, aber mit einer Regierung die sich an Karlsruhe nicht gebunden fühlt, ist dieser Aspekt akademischer Natur.

Ohne Klagen im Bund wird nicht viel passieren. Aber Hauptsache jeder führt seine Kleinkriege wegen Beihilfe...

Da stimme ich Dir völlig zu.
Nur hätte ich erwartet, dass die Interessenvertretungen der Beamten z.B. der dbb die Sache vorantreibt, indem er die Beamten informiert, vereint und Klagen voranbringt.
Nur leider kommt da sehr wenig bis gar nichts.

Pendler1

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #919 am: 31.05.2023 14:23 »
@flip  #918

" ... Nur leider kommt da sehr wenig bis gar nichts. ... "  Sehr politisch korrekt ausgedrückt :))

Noch zur Beihilfe im Krankheitsfall, die ja anscheinend für manche Familienkonstellation auf 90% aufgestockt werden soll ... hört man so.

Doch es gibt ja Fälle, in denen die Beihilfe (gekoppelt an die GKV) gar nichts zahlt

Bislang, bei 50/50 hat die PKV wenigsten 50% gezahlt.

Bei Pensionären jetzt 70/30. Die PKV zahlt wenigstens noch 30%, uff.

Bei 90/10 sieht es dann schon nicht mehr so gut aus :)

Es sei denn, der Beamte zahlt mehr für eine bestimmt kommende bessere "Beihilfeergänzungspolice"

Man wird sehen.

maxg

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #920 am: 31.05.2023 15:54 »
(...)
Info von Seiten der Bundeswehr durch die oberste VP.

….kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.
Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht:
 
Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.
Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.
Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.
Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.
Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).
Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.
Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.
Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!
Wir werden, so hat es der ParlSts  zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.
Damit ist die Übertragung nun fixiert.
Schöne Pfingsten
Wobei er sicherlich den 12.06. gemeint haben wird.

Wenn sich das bewahrheitet, würde ich dir zukünftig auch die Lottozahlen-Vorhersage glauben ;-)

Trotz der leidigen 0,2% Abzug wäre es die wohl einzig halbwegs gerechte Gleichziehung zum TB-Bereich und mein Glaube an das BMI wäre wieder halbwegs hergestellt.
Danke jedenfalls für die Info-Weitergabe! Und dass es wohl tats. der 12.07.23 sein dürfte, hat die Folgediskussion ja nun auch schon geklärt.

Einigung2023

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #921 am: 31.05.2023 17:25 »
(...)
Info von Seiten der Bundeswehr durch die oberste VP.

….kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.
Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht:
 
Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.
Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.
Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.
Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.
Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).
Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.
Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.
Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!
Wir werden, so hat es der ParlSts  zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.
Damit ist die Übertragung nun fixiert.
Schöne Pfingsten
Wobei er sicherlich den 12.06. gemeint haben wird.

Wenn sich das bewahrheitet, würde ich dir zukünftig auch die Lottozahlen-Vorhersage glauben ;-)

Trotz der leidigen 0,2% Abzug wäre es die wohl einzig halbwegs gerechte Gleichziehung zum TB-Bereich und mein Glaube an das BMI wäre wieder halbwegs hergestellt.
Danke jedenfalls für die Info-Weitergabe! Und dass es wohl tats. der 12.07.23 sein dürfte, hat die Folgediskussion ja nun auch schon geklärt.

Das kann ich dir leider nicht sagen, ob sich das bewahrheitet. Ich bin nur Vermittler und würde es mir auch wünschen. Wenn mir Neuigkeiten zugetragen werden, teile ich sie mit ;)

Matze1986

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #922 am: 01.06.2023 10:51 »
@flip  #918

" ... Nur leider kommt da sehr wenig bis gar nichts. ... "  Sehr politisch korrekt ausgedrückt :))

Noch zur Beihilfe im Krankheitsfall, die ja anscheinend für manche Familienkonstellation auf 90% aufgestockt werden soll ... hört man so.

Doch es gibt ja Fälle, in denen die Beihilfe (gekoppelt an die GKV) gar nichts zahlt

Bislang, bei 50/50 hat die PKV wenigsten 50% gezahlt.

Bei Pensionären jetzt 70/30. Die PKV zahlt wenigstens noch 30%, uff.

Bei 90/10 sieht es dann schon nicht mehr so gut aus :)

Es sei denn, der Beamte zahlt mehr für eine bestimmt kommende bessere "Beihilfeergänzungspolice"

Man wird sehen.

Für diese Fälle gibt es (gegen geringen Aufpreis) Beihilfeergänzungstarife/-bausteine.
Wer das nicht abschließt/nutzt...

DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #923 am: 01.06.2023 11:08 »
@flip  #918

" ... Nur leider kommt da sehr wenig bis gar nichts. ... "  Sehr politisch korrekt ausgedrückt :))

Noch zur Beihilfe im Krankheitsfall, die ja anscheinend für manche Familienkonstellation auf 90% aufgestockt werden soll ... hört man so.

Doch es gibt ja Fälle, in denen die Beihilfe (gekoppelt an die GKV) gar nichts zahlt

Bislang, bei 50/50 hat die PKV wenigsten 50% gezahlt.

Bei Pensionären jetzt 70/30. Die PKV zahlt wenigstens noch 30%, uff.

Bei 90/10 sieht es dann schon nicht mehr so gut aus :)

Es sei denn, der Beamte zahlt mehr für eine bestimmt kommende bessere "Beihilfeergänzungspolice"

Man wird sehen.

Für diese Fälle gibt es (gegen geringen Aufpreis) Beihilfeergänzungstarife/-bausteine.
Wer das nicht abschließt/nutzt...

Schlauer Tipp! Nützt nur nix wenn ihr Tarif in 10Jahren die dann gestrichenen Leistungen auch nicht übernimmt!!

CoTrainer

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #924 am: 01.06.2023 11:27 »
Schlauer Kommentar, Unterschied zwischen GKV und PKV verstanden? Leistungsstreichungen des abgeschlossenen Vertrages in der PKV sind nicht so ohne weiteres möglich. Abgestellt werden kann ja nur auf das hier und jetzt.

BWBoy

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #925 am: 01.06.2023 11:39 »
Also die Beihilfeergänzungstarife mit denen ich bisher zu tun hatte Zahlen die Differenz wenn die Beihilfe für etwas weniger bezahlt. Beispiel 50% beihilfe, aber beihilfe bezahlt bei Zahnersatz nur 60% der Materialkosten.
Dann übernimmt der Ergänzungstarif die 40% die zum 50%-Anteil der Beihilfe fehlen.

Der Beihilfeergänzungstarif bezahlt aber nichts wenn die Beihilfe gar nichts bezahlt.
Ich denke dafür muss es dann in der Zukunft andere Ergänzungstarife geben.

Bei 100% Beihilfe kann man sich auf jeden Fall von den Vorzügen der PKV-Leistungen auf so einigen Gebieten verabschieden.

Matze1986

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #926 am: 01.06.2023 12:02 »
Zur Klarstellung.
Mein Beihilfeergänzungstarif zahlt auch, wenn die Beihilfestelle NICHTS zahlt!
Hier ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen:
"Bei bestimmten Krankheiten (z.B. Sehschwäche), bei Zahnersatz oder bei Behandlungen durch einen Heilpraktiker, leistet die Beihilfestelle gemäß der Beihilfeverordnungen (auch der Bundesbeihilfeverordnung) nichts oder übernimmt nur einen kleinen Teil der Kosten. Zahnimplantate sind beispielsweise sehr kostenintensiv und die Beihilfestellen übernehmen hier nur den Regelsatz analog der GKV. Die passenden Beihilfeergänzungstarife schließen diese Lücke und stellen sicher, dass die Beihilfeansprüche durch die private, beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) ergänzt wird."

Eine Anpassung an "die Zukunft" bei Änderungen im Beihilferecht oder bei den Prozenten ist ebenfalls immer möglich.
Man muss halt die richtige Versicherung abschließen und nicht am falschen Ende sparen.

Und übertrieben teuer ist das nicht, ich zahle bei 50% ca 280€

AdenosinTP

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #927 am: 01.06.2023 13:46 »
Zur Klarstellung.
Mein Beihilfeergänzungstarif zahlt auch, wenn die Beihilfestelle NICHTS zahlt!
Hier ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen:
"Bei bestimmten Krankheiten (z.B. Sehschwäche), bei Zahnersatz oder bei Behandlungen durch einen Heilpraktiker, leistet die Beihilfestelle gemäß der Beihilfeverordnungen (auch der Bundesbeihilfeverordnung) nichts oder übernimmt nur einen kleinen Teil der Kosten. Zahnimplantate sind beispielsweise sehr kostenintensiv und die Beihilfestellen übernehmen hier nur den Regelsatz analog der GKV. Die passenden Beihilfeergänzungstarife schließen diese Lücke und stellen sicher, dass die Beihilfeansprüche durch die private, beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) ergänzt wird."

Eine Anpassung an "die Zukunft" bei Änderungen im Beihilferecht oder bei den Prozenten ist ebenfalls immer möglich.
Man muss halt die richtige Versicherung abschließen und nicht am falschen Ende sparen.

Und übertrieben teuer ist das nicht, ich zahle bei 50% ca 280€

Die Beihilfe Ergänzungstarife werden dann aber auch teurer werden, wenn sie jetzt das höhere Risiko von 50% auf 70% oder 90% erhöht wird!

BRUBeamter

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #928 am: 01.06.2023 14:03 »
Info seitens des Bundeswehrverbandes:

Betreff: EILT! Wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf Besoldung und Versorgung

Sehr geehrte Mitglieder des Bundesvorstandes,
liebe Kameraden und Kollegen,

kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.
Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht:
 
1. Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.
2. Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.
3. Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.
4. Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.
5. Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
6. Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).
7. Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.
8. Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.
9. Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!
10. Wir werden, so hat es der ParlSts Saathoff zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.
11. Damit ist die Übertragung nun fixiert und mein Auftrag diesbezüglich umgesetzt.

Vetran

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #929 am: 01.06.2023 14:03 »
Zur Klarstellung.
Mein Beihilfeergänzungstarif zahlt auch, wenn die Beihilfestelle NICHTS zahlt!
Hier ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen:
"Bei bestimmten Krankheiten (z.B. Sehschwäche), bei Zahnersatz oder bei Behandlungen durch einen Heilpraktiker, leistet die Beihilfestelle gemäß der Beihilfeverordnungen (auch der Bundesbeihilfeverordnung) nichts oder übernimmt nur einen kleinen Teil der Kosten. Zahnimplantate sind beispielsweise sehr kostenintensiv und die Beihilfestellen übernehmen hier nur den Regelsatz analog der GKV. Die passenden Beihilfeergänzungstarife schließen diese Lücke und stellen sicher, dass die Beihilfeansprüche durch die private, beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) ergänzt wird."

Eine Anpassung an "die Zukunft" bei Änderungen im Beihilferecht oder bei den Prozenten ist ebenfalls immer möglich.
Man muss halt die richtige Versicherung abschließen und nicht am falschen Ende sparen.

Und übertrieben teuer ist das nicht, ich zahle bei 50% ca 280€

Die Beihilfe Ergänzungstarife werden dann aber auch teurer werden, wenn sie jetzt das höhere Risiko von 50% auf 70% oder 90% erhöht wird!

Nur mal so als Beispiel: Der aktuelle EBT 70 kostet mich stolze 7,56€ im Monat.