Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

Begonnen von Admin, 23.04.2023 04:17

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BVerfGBeliever

Zitat von: Admin am 24.04.2023 15:05
Wir haben nun die Prognose zur Besoldungstabelle Bund 2024 angepaßt:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2023/

Neu:
* Minderung der Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte nach §14a BBesG
* Erhöhung der Familienzuschläge um 11,5%
* Erhöhung der dynamischen Zulagen um 11,5%

Da sind jetzt natürlich einige Spekulationen unsererseits dabei:
- wird die Minderung um 0,2 Prozentpunkte wirklich so berechnet wie wir es (nach bisheriger Durchführung in der Vergangenheit insbesondere in den Ländern) vermuten?
- werden wirklich 11,5% lineare Erhöhung zu Grunde gelegt?

Wir bitten um kritischen Kommentar.

1.) Eure Tabelle rechnet ja mit 200 Euro plus 5,3%. Ich würde es als mindestens genauso wahrscheinlich erachten, dass es analog zu 2018 eine einheitliche lineare Steigerung für alle geben wird, z.B. 11,2% (Durchschnitt laut Verdi) - 0,2% = 11%. Eventuell könnt ihr ja eine zweite Alternativtabelle mit einer linearen Steigerung basteln.

2.) Bei euren Nettowerten scheint aus meiner Sicht etwas nicht zu stimmen.

Beispiel A15/7: Vorher 7.051,12 Euro brutto, nachher 7.635,83 brutto -> Differenz 584,71 Euro.

- Euer Rechner sagt: vorher 4884,74 Euro netto, nachher 5.273,97 netto -> Differenz 389,23 Euro.
- Laut eurem Rechner müsste man auf die zusätzlichen 584,71 Euro also nur 195,48 Euro an Steuern bezahlen, was 33,43% Prozent entspricht.
- In meinen Augen sind es jedoch (aufgrund der Soli-Gleitzone) 42% mal 1,119 = 47%, also 274,80 Euro an Steuern.
- Damit wäre das neue Nettogehalt 4884,74 + 584,71 - 274,80 = 5.194,65 Euro (statt 5.273,97).

Admin

warum haben wir +11,5% für die Zulagen angenommen?

das ist der Zahlenwert, der im Einigungspapier verwendet wird, wenn eine lineare Erhöhung stattfindet:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tvoed-tarifeinigung-2023
* A 1.a) letzter Abschnitt
* B zweiter Satz
* C 1. erster Abschnitt
* C 4.d)

RehaMicha

Guten Abend,

wäre es nicht für alle sinnvoller einfach abzuwarten was aus dem BMI als offizielle Mitteilung kommt.

Diese Kaffeesatzleserei und die Diskussion "was wäre wenn", bringt einen doch nicht weiter...

Toll wäre die geschätzte Erhöhung trotzdem, da es für mich einer Beförderung von A 11 auf A 12 nach der alten Tabelle entsprechen würde.

maxg

Zitat von: Admin am 24.04.2023 16:53
warum haben wir +11,5% für die Zulagen angenommen?
das ist der Zahlenwert, der im Einigungspapier verwendet wird, wenn eine lineare Erhöhung stattfindet: (...)

Danke dir erst einmal für die viele Arbeit "ins Ungewisse". Der Ansatz für die Zulagen scheint mir fast zwingend richtig, evtl. noch um die Kürzung von 0,2% bereinigt.
Ob es für die Bundesbeamten eine linear gleichmäßige Erhöhung von ~11,3% gibt oder zur Sockelbetrags-Anwendung (200 EUR plus 5,3%) geneigt wird, ist aus meiner Einschätzung ziemlich unklar. Ich denke, dass es die Sockelbetrags-Variante wird, aber wetten würde ich nicht drauf  ;)

Was ich mich zusätzlich frage:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das BMI in den Anpassungsentwurf den (untauglichen) Versuch der Anpassungen zur amtsangemessenen Alimentation mit einbaut?
Oder ist es recht sicher, dass es dazu zwei getrennte Gesetzesvorhaben geben wird?

beamtenjeff

Zitat von: RehaMicha am 24.04.2023 17:40
Guten Abend,

wäre es nicht für alle sinnvoller einfach abzuwarten was aus dem BMI als offizielle Mitteilung kommt.

Diese Kaffeesatzleserei und die Diskussion "was wäre wenn", bringt einen doch nicht weiter...

Warum? Man hat ein Worst-Case und ein Best-Case und weiß ungefähr womit man rechnen kann - das ist schon sinnvoll. Natürlich kommt man so auch nicht schneller an das Geld. Für mich persönlich ist da schon fast die interessantere Fragestellung, wie der Zeitplan aussieht, also  z.B. wann die Prämie ausgezahlt wird.

herbstsonne83

Zitat von: beamtenjeff am 24.04.2023 17:49
Zitat von: RehaMicha am 24.04.2023 17:40
Guten Abend,

wäre es nicht für alle sinnvoller einfach abzuwarten was aus dem BMI als offizielle Mitteilung kommt.

Diese Kaffeesatzleserei und die Diskussion "was wäre wenn", bringt einen doch nicht weiter...

Warum? Man hat ein Worst-Case und ein Best-Case und weiß ungefähr womit man rechnen kann - das ist schon sinnvoll. Natürlich kommt man so auch nicht schneller an das Geld. Für mich persönlich ist da schon fast die interessantere Fragestellung, wie der Zeitplan aussieht, also  z.B. wann die Prämie ausgezahlt wird.

Geht mir auch so... diese ständige Warterei bis die mal alle aus dem Quark kommen nervt extrem. Bis zum Beschluss am 15.5 sind es auch wieder 3 Wochen...und die Leute, die da bisschen mehr drauf angewiesen sind, rechnen in der Zeit alles mögliche hoch und runter... Besser macht es das vielleicht nicht, aber für uns ist es ne Ablenkung.
Wenn die Dinge mal zügig hintereinander geregelt werden würden, dann wäre allen geholfen.

xap

Ich möchte darauf hinweisen, dass in der letzten Besoldungsrunde von der Tarifeinigung (10/2022) bis zum Gesetz (07/2021) 8 Monate vergangen sind. Immerhin wurde die Besoldung nach 6 Monaten unter Vorbehalt erhöht. Ich habe jedoch nicht das Gefühl, als wären die Vorzeichen für das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr besser. Das selbst gesteckte Ziel des BMI das Gesetz vor der Sommerpause durch den BT zu bringen ist wohl als sehr ambitioniert zu bezeichnen, insbesondere wenn man die bisherige Performance des BMI bezüglich der Abstimmung eines Gesetzesentwurfs betrachtet.

Knarfe1000

Zitat von: maxg am 24.04.2023 17:49
Zitat von: Admin am 24.04.2023 16:53
warum haben wir +11,5% für die Zulagen angenommen?
das ist der Zahlenwert, der im Einigungspapier verwendet wird, wenn eine lineare Erhöhung stattfindet: (...)

Danke dir erst einmal für die viele Arbeit "ins Ungewisse". Der Ansatz für die Zulagen scheint mir fast zwingend richtig, evtl. noch um die Kürzung von 0,2% bereinigt.
Ob es für die Bundesbeamten eine linear gleichmäßige Erhöhung von ~11,3% gibt oder zur Sockelbetrags-Anwendung (200 EUR plus 5,3%) geneigt wird, ist aus meiner Einschätzung ziemlich unklar. Ich denke, dass es die Sockelbetrags-Variante wird, aber wetten würde ich nicht drauf  ;)

Was ich mich zusätzlich frage:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das BMI in den Anpassungsentwurf den (untauglichen) Versuch der Anpassungen zur amtsangemessenen Alimentation mit einbaut?
Oder ist es recht sicher, dass es dazu zwei getrennte Gesetzesvorhaben geben wird?
Der "Sweetspot" liegt bei etwa 3500 brutto/Monat. Alles darüber hätte mit 11 % einen Vorteil gegenüber Sockelvariante, wenn ich mich nicht verrechnet habe.

Blablublu

Die 11,5 Prozent minus 0,2 % sind meiner Meinung nach richtig, weil das Abstandsgebot, durch die Abschmelzbeträge aus dem Angemessenheitsgesetz ausgereizt sind. Das BMI wirft sich ja nicht selber den Löwen zum Frass vor.

herbstsonne83

Zitat von: xap am 24.04.2023 19:06
Ich möchte darauf hinweisen, dass in der letzten Besoldungsrunde von der Tarifeinigung (10/2022) bis zum Gesetz (07/2021) 8 Monate vergangen sind. Immerhin wurde die Besoldung nach 6 Monaten unter Vorbehalt erhöht. Ich habe jedoch nicht das Gefühl, als wären die Vorzeichen für das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr besser. Das selbst gesteckte Ziel des BMI das Gesetz vor der Sommerpause durch den BT zu bringen ist wohl als sehr ambitioniert zu bezeichnen, insbesondere wenn man die bisherige Performance des BMI bezüglich der Abstimmung eines Gesetzesentwurfs betrachtet.

Wenn ich mich dunkel erinnere, war es doch so, wenn im April der Tarifvertrag geschlossen wurde, hatten die Beamten frühestens ab September/Oktober was davon... Ist ne absolute Frechheit. Bei den Damen und Herren dauert es bestimmt nicht so lange, wenn sie sich ihre Diäten selbst erhöhen...

Knarfe1000

Zitat von: Blablublu am 24.04.2023 19:19
Die 11,5 Prozent minus 0,2 % sind meiner Meinung nach richtig, weil das Abstandsgebot, durch die Abschmelzbeträge aus dem Angemessenheitsgesetz ausgereizt sind. Das BMI wirft sich ja nicht selber den Löwen zum Frass vor.
Wobei auch diese Regelung garantiert nicht verfassungskonform ist.

Blablublu

Zitat von: Knarfe1000 am 24.04.2023 19:27
Zitat von: Blablublu am 24.04.2023 19:19
Die 11,5 Prozent minus 0,2 % sind meiner Meinung nach richtig, weil das Abstandsgebot, durch die Abschmelzbeträge aus dem Angemessenheitsgesetz ausgereizt sind. Das BMI wirft sich ja nicht selber den Löwen zum Frass vor.
Wobei auch diese Regelung garantiert nicht verfassungskonform ist.
Das habe ich auch nicht gesagt :-)

emdy

Im Grunde ist es ja völlig egal, was man selbst oder das BMI für eine systemgerechte Übertragung hält. Geschuldet wird eine amtsangemessene Alimentation.  ::)

Abwarten, genug arbeiten, dass man sich in den Spiegel sehen kann und ganz gemütlich Klage vorbereiten.

maxg

Zitat von: Knarfe1000 am 24.04.2023 19:15
Zitat von: maxg am 24.04.2023 17:49
Zitat von: Admin am 24.04.2023 16:53
warum haben wir +11,5% für die Zulagen angenommen?
das ist der Zahlenwert, der im Einigungspapier verwendet wird, wenn eine lineare Erhöhung stattfindet: (...)
(...)
Ob es für die Bundesbeamten eine linear gleichmäßige Erhöhung von ~11,3% gibt oder zur Sockelbetrags-Anwendung (200 EUR plus 5,3%) geneigt wird, ist aus meiner Einschätzung ziemlich unklar. Ich denke, dass es die Sockelbetrags-Variante wird, aber wetten würde ich nicht drauf  ;)
(...)
Der "Sweetspot" liegt bei etwa 3500 brutto/Monat. Alles darüber hätte mit 11 % einen Vorteil gegenüber Sockelvariante, wenn ich mich nicht verrechnet habe.
Das hat mich gereizt, mal genauer zu rechnen. Wobei es ja verschiedene Unwägbarkeiten gibt:
- werden es 11,5 oder 11,3 oder ?? Prozent?
- würde auch der Sockelbetrag gekürzt?
- würden es 5,5 oder 5,3 oder ?? Prozent?
Wenn man X als Ausgangsgehalt nimmt und den Break-Even-Point (Grenzwert) wissen möchte (hier mit 11,3 und 5,3 Prozent), rechen ich wie folgt (hinter || ist die Umformung):
X * 1,113 = (X + 200) * 1,053
   || /1,053
X * (1,113/1,053) = X +200
   || - X
X * (1,113/1,053) - X = 200
X * [(1,113/1,053) – 1] = 200
   || / [(1,113/1,053) – 1]
X = 200 / [(1,113/1,053) – 1]
X = 3510
Also ist bei 3.510 brutto "alt" der Kipppunkt, über dem eine rein prozentuale Erhöhung besser wäre.

wetterfrosch

Zur Info:

"Bei den Beamten stellt der "Sockelbetrag" von 200 € noch ein kleines Problem dar, denn durch das sogenannte "Abstandsgebot" in den Besoldungsgruppen kann dies nicht einfach umgesetzt werden. Das BMI hat nun vor, einen linearen Durchschnittswert zu ermitteln und diesen dann mit den 5,5 % aufzustocken. Wie hoch dies dann im Einzelnen sein wird, steht noch nicht fest. Gleiches gilt für die Versorgungsempfänger. Zu berücksichtigen ist selbstverständlich auch die 0,2 % Abschlag bei den Beamten für die Versorgungsrücklage."

https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/es-gibt-ein-ergebnis-einen-kompromis/