Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

Begonnen von Admin, 23.04.2023 04:17

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Ari31

Zitat von: Sonnenschein0 am 27.04.2023 20:16
Huhu.
Ich arbeite in der Soldatenbesoldung im BVA und kann zumindest sagen dass bisher noch keine Info auf dem Tisch liegt. Es kann natürlich, sein dass wir zwei Tage vor dem Eingabeschluss für den Juni (11.5.) wieder bei allen Soldaten jegliche sonderzahlungen schnellstmöglich erfassen dürfen. Ich denke jedoch dass man auch nicht umfällt, sollten diese Sonderzahlungen später gezahlt werden. Wir werden sehen was kommt.

2 Tage vorher die Sonderzahlungen einleiten? DeepBlue hat uns doch darüber aufgeklärt das sowas mit SAP unmöglich ist  :D

Einigung2023

Zitat von: Sonnenschein0 am 27.04.2023 20:16
Huhu.
Ich arbeite in der Soldatenbesoldung im BVA und kann zumindest sagen dass bisher noch keine Info auf dem Tisch liegt. Es kann natürlich, sein dass wir zwei Tage vor dem Eingabeschluss für den Juni (11.5.) wieder bei allen Soldaten jegliche sonderzahlungen schnellstmöglich erfassen dürfen. Ich denke jedoch dass man auch nicht umfällt, sollten diese Sonderzahlungen später gezahlt werden. Wir werden sehen was kommt.

Wenn ich es richtig lese gehts nur um die Auszahlung im Juni. Somit kann es doch auch mit den Julibezügen Ende Juni ausbezahlt werden, das Geld fließt noch im Juni zu.
Die Frist zur Annahme läuft auch noch bis 17.05. wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Umlauf

Das BMI muss sich auch noch zur Übernahme entscheiden und ganz wichtig, es muss sich mit dem BMF zu einer unter Verhalt stehenden Vorabzahlung einigen.

Vorab und unter Vorbehalt, weil bis dahin ein entsprechendes Gesetz noch nicht in Kraft sein wird.


So lief es damals bei der Corona-Prämie.

DeepBlue

Zitat von: Ari31 am 27.04.2023 21:04
Zitat von: Sonnenschein0 am 27.04.2023 20:16
Huhu.
Ich arbeite in der Soldatenbesoldung im BVA und kann zumindest sagen dass bisher noch keine Info auf dem Tisch liegt. Es kann natürlich, sein dass wir zwei Tage vor dem Eingabeschluss für den Juni (11.5.) wieder bei allen Soldaten jegliche sonderzahlungen schnellstmöglich erfassen dürfen. Ich denke jedoch dass man auch nicht umfällt, sollten diese Sonderzahlungen später gezahlt werden. Wir werden sehen was kommt.

2 Tage vorher die Sonderzahlungen einleiten? DeepBlue hat uns doch darüber aufgeklärt das sowas mit SAP unmöglich ist  :D
Nix verstanden aber laut schreien Äpfel und Birnen sage ich nur

BVerfGBeliever

Zitat von: Unknown am 23.04.2023 21:38
Der DGB denkt, dass der Sockelbetrag verfassungskonform ist. Müsste nur noch geklärt werden, ob das Abstandsgebot nicht generell verletzt ist.

ZitatWas bedeutet die Tarifeinigung für die Bundesbeamt*innen?
DGB und Gewerkschaften fordern stets eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung von Tarifergebnissen für Tarifbeschäftigte auf die Beamt*innen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte von Beginn der Verhandlungen an, dass eine Tarifeinigung auf die Beamt*innen des Bundes übertragen würde. Für den DGB bedeutet dies im Fall der vorliegenden Tarifeinigung, dass die Kombination aus einem Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. März 2024 und einer prozentualen Erhöhung um 5,5 % in dieser Form auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übertragen wird. Nach Berechnungen des DGB stellt eine solche Lösung keine Verletzung des Abstandsgebots innerhalb des Besoldungsgefüges dar.

https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++e4179892-e1c1-11ed-9700-001a4a160123


Der DBB denkt übrigens etwas anders als der DGB:

- "Wir werden unverzüglich in Gespräche mit der Spitze des Bundesinnenministeriums eintreten, um die beste Lösung für die Umsetzung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger des Bundes im Rahmen der systembedingt gegebenen Besonderheiten zu besprechen. Ziel bleibt, die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Volumens des Tarifabschlusses für alle durchzusetzen. Wir haben Ideen dazu, das BMI ist gefordert."

- "Der zum TVöD gefundene Kompromiss ist Auslöser und Vergleichsparameter für die vom dbb geforderte zeitgleiche und systemkonforme Übertragung des Volumens auf den Beamtenbereich. Die im Tarif gefundenen Regelungen für die Jahre 2023 und 2024 müssen in eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung übersetzt werden. Dies gilt für die Zahlungen des Inflationsausgleichsgeldes für die Jahre 2023/2024 und für den Sockel und die lineare Regelung ab März 2024, um eine amtsangemessene Alimentation unter Berücksichtigung der immens gestiegenen Lebenshaltungskosten zu gewährleisten."

- "Für die Anpassungen der Besoldung und Versorgung im Jahr 2024 ist die linearprozentuale Anpassungen unproblematisch; hinsichtlich des Sockelbetrages müssen beamtenrechtskonforme Regelungen getroffen werden, da Sockelbeträge zu einer Verringerung des Abstandes zwischen den Besoldungsgruppen führen können und das verfassungsrechtlich geschützte Abstandsgebot sowie der darin auch zum Ausdruck kommende Leistungsgrundsatz zu beachten ist."

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230423_Flugblatt_Einkommensrunde_Bundesbeamte_2023_Nr6.pdf


Matze1986

Zitat von: BVerfGBeliever am 28.04.2023 10:31
Zitat von: Unknown am 23.04.2023 21:38
Der DGB denkt, dass der Sockelbetrag verfassungskonform ist. Müsste nur noch geklärt werden, ob das Abstandsgebot nicht generell verletzt ist.

ZitatWas bedeutet die Tarifeinigung für die Bundesbeamt*innen?
DGB und Gewerkschaften fordern stets eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung von Tarifergebnissen für Tarifbeschäftigte auf die Beamt*innen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte von Beginn der Verhandlungen an, dass eine Tarifeinigung auf die Beamt*innen des Bundes übertragen würde. Für den DGB bedeutet dies im Fall der vorliegenden Tarifeinigung, dass die Kombination aus einem Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. März 2024 und einer prozentualen Erhöhung um 5,5 % in dieser Form auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übertragen wird. Nach Berechnungen des DGB stellt eine solche Lösung keine Verletzung des Abstandsgebots innerhalb des Besoldungsgefüges dar.

https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++e4179892-e1c1-11ed-9700-001a4a160123


Der DBB denkt übrigens etwas anders als der DGB:

- "Wir werden unverzüglich in Gespräche mit der Spitze des Bundesinnenministeriums eintreten, um die beste Lösung für die Umsetzung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger des Bundes im Rahmen der systembedingt gegebenen Besonderheiten zu besprechen. Ziel bleibt, die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Volumens des Tarifabschlusses für alle durchzusetzen. Wir haben Ideen dazu, das BMI ist gefordert."

- "Der zum TVöD gefundene Kompromiss ist Auslöser und Vergleichsparameter für die vom dbb geforderte zeitgleiche und systemkonforme Übertragung des Volumens auf den Beamtenbereich. Die im Tarif gefundenen Regelungen für die Jahre 2023 und 2024 müssen in eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung übersetzt werden. Dies gilt für die Zahlungen des Inflationsausgleichsgeldes für die Jahre 2023/2024 und für den Sockel und die lineare Regelung ab März 2024, um eine amtsangemessene Alimentation unter Berücksichtigung der immens gestiegenen Lebenshaltungskosten zu gewährleisten."

- "Für die Anpassungen der Besoldung und Versorgung im Jahr 2024 ist die linearprozentuale Anpassungen unproblematisch; hinsichtlich des Sockelbetrages müssen beamtenrechtskonforme Regelungen getroffen werden, da Sockelbeträge zu einer Verringerung des Abstandes zwischen den Besoldungsgruppen führen können und das verfassungsrechtlich geschützte Abstandsgebot sowie der darin auch zum Ausdruck kommende Leistungsgrundsatz zu beachten ist."

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230423_Flugblatt_Einkommensrunde_Bundesbeamte_2023_Nr6.pdf

Kein Wort zur Wochenarbeitszeit...

BVerfGBeliever


kimonbo

Zitat von: BVerfGBeliever am 28.04.2023 10:34
Zitat von: Matze1986 am 28.04.2023 10:32
Kein Wort zur Wochenarbeitszeit...

Stimmt (leider)..

Also bleibt es bei meinen 5h/Woche defacto Diensttätigkeit hahahaaa

eyelyn012

Aber jetzt nochmal zum Verständnis. Für die Bundesbeamten ist das ganze jetzt durch. Gilt es denn nun auch für Beamte im Land NRW? Also zum Beispiel Lehrer?
Mfg Evelyn

Unknown

Zitat von: eyelyn012 am 28.04.2023 10:49
Aber jetzt nochmal zum Verständnis. Für die Bundesbeamten ist das ganze jetzt durch. Gilt es denn nun auch für Beamte im Land NRW? Also zum Beispiel Lehrer?
Mfg Evelyn
Nö.

LehrerBW

Zitat von: eyelyn012 am 28.04.2023 10:49
Aber jetzt nochmal zum Verständnis. Für die Bundesbeamten ist das ganze jetzt durch. Gilt es denn nun auch für Beamte im Land NRW? Also zum Beispiel Lehrer?
Mfg Evelyn
Die Tarifverhandlungen für Landesbeschäftigte und Landesbeamte sind erst im Herbst b.z.w. Dezember.

Bastel

Zitat von: eyelyn012 am 28.04.2023 10:49
Aber jetzt nochmal zum Verständnis. Für die Bundesbeamten ist das ganze jetzt durch. Gilt es denn nun auch für Beamte im Land NRW? Also zum Beispiel Lehrer?
Mfg Evelyn

Wer ist für deine Besoldung zuständig?

Sonnenschein0

Zumindest das Land Berlin hat bei der Polizei schon um 4 % ab April 2023 angezogen. Die verhandeln ja anderen Tagen.

Pendler1

@Sonnenschein0

OK, bei der Polizei.

Und bei den andern "normalen" Beamten? Nicht so wichtig?

Prüfer SH

Zitat von: Pendler1 am 28.04.2023 16:19
@Sonnenschein0

OK, bei der Polizei.

Und bei den andern "normalen" Beamten? Nicht so wichtig?

Die Lobby... :-\