Der DGB denkt, dass der Sockelbetrag verfassungskonform ist. Müsste nur noch geklärt werden, ob das Abstandsgebot nicht generell verletzt ist.
Was bedeutet die Tarifeinigung für die Bundesbeamt*innen?
DGB und Gewerkschaften fordern stets eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung von Tarifergebnissen für Tarifbeschäftigte auf die Beamt*innen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte von Beginn der Verhandlungen an, dass eine Tarifeinigung auf die Beamt*innen des Bundes übertragen würde. Für den DGB bedeutet dies im Fall der vorliegenden Tarifeinigung, dass die Kombination aus einem Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. März 2024 und einer prozentualen Erhöhung um 5,5 % in dieser Form auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übertragen wird. Nach Berechnungen des DGB stellt eine solche Lösung keine Verletzung des Abstandsgebots innerhalb des Besoldungsgefüges dar.
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++e4179892-e1c1-11ed-9700-001a4a160123
Der DBB denkt übrigens etwas anders als der DGB:
- "Wir werden unverzüglich in Gespräche mit der Spitze des Bundesinnenministeriums eintreten, um die beste Lösung für die Umsetzung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger des Bundes im Rahmen der systembedingt gegebenen Besonderheiten zu besprechen. Ziel bleibt, die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Volumens des Tarifabschlusses für alle durchzusetzen. Wir haben Ideen dazu, das BMI ist gefordert."
- "Der zum TVöD gefundene Kompromiss ist Auslöser und Vergleichsparameter für die vom dbb geforderte zeitgleiche und systemkonforme Übertragung des Volumens auf den Beamtenbereich. Die im Tarif gefundenen Regelungen für die Jahre 2023 und 2024 müssen in eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung übersetzt werden. Dies gilt für die Zahlungen des Inflationsausgleichsgeldes für die Jahre 2023/2024 und für den Sockel und die lineare Regelung ab März 2024, um eine amtsangemessene Alimentation unter Berücksichtigung der immens gestiegenen Lebenshaltungskosten zu gewährleisten."
- "Für die Anpassungen der Besoldung und Versorgung im Jahr 2024 ist die linearprozentuale Anpassungen unproblematisch;
hinsichtlich des Sockelbetrages müssen beamtenrechtskonforme Regelungen getroffen werden, da Sockelbeträge zu einer Verringerung des Abstandes zwischen den Besoldungsgruppen führen können und das verfassungsrechtlich geschützte Abstandsgebot sowie der darin auch zum Ausdruck kommende Leistungsgrundsatz zu beachten ist."
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230423_Flugblatt_Einkommensrunde_Bundesbeamte_2023_Nr6.pdf