Landesrundmail DBwV bezüglich Sachstand Tarifabschluss und Amtsangemessene Alimentierung:
Natürlich beschäftigt uns auch der Tarifabschluss. Dabei gilt es zu sagen, dass es eigentlich noch gar keinen Abschluss gibt. Erst am 17.05.2023 soll, nach einer Bestätigung des Verhandlungsergebnisses durch eine Mitgliederbefragung bei ver.di, der Tarifvertrag unterschrieben werden. Sollte es hier zu einer Ablehnung kommen, wird dies erneute Streiks zur Folge haben.
Vom Innenministerium haben wir die Zusage, dass im Falle der Annahme, der Abschluss auf die Beamten und Soldaten „systemkonform“ umgesetzt wird. Dies geht aber nicht eins zu eins.
So lässt sich der Sockelbetrag von 200€, der im März 2024 auf das Grundgehalt aufgeschlagen werden soll, nicht auf die Besoldung umlegen. Ebenso kann der Inflationsausgleich nicht ohne weiteres auf die Versorgungsempfänger übertragen werden.
Derzeit wird nach Lösungen gesucht und uns wurde zugesagt, dass es diese Lösungen auch geben wird. Dazu sollen zwei Gesetze geschrieben werden. Im ersten Gesetz geht es um die Sonderzahlung, dies soll zügig erarbeitet werden, damit die Zahlung noch im Sommer erfolgen kann. Das eigentliche Besoldungsgesetz soll dann zum 01.01.2024 zusammen mit der verfassungsgemäßen Alimentation (AEZ) in Kraft treten.
Wir tun in jedem Fall alles, damit Aktive und Ehemalige gleichermaßen von diesen Abschlüssen profitieren werden und keine Statusgruppe benachteiligt wird.
Leider kann ich Ihnen zu diesen beiden Gesetzen noch nicht mehr mitteilen. Wir werden aber im Magazin und der Community aktuell darüber informieren, sobald es hier etwas Neues zu berichten gibt.