Moin zusammen,
mir stellt sich eine Frage zu den Versorgungsempfängern, die lediglich die Mindestversorgung beziehen.
Die Inflationszahlung bezieht sich ja auf den Ruhegehaltsatz, der ist ja nun bekanntlich unterschiedlich. Entweder 65% von A4 oder 35,40% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.
Weiß jemand, wie das jetzt gerechterweise geregelt wird, oder gibt es ganz einfach Glückspilze und Pechvögel?