Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

Begonnen von Admin, 23.04.2023 04:17

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Sonnenschein0

Ja so sollte es sein.
aber meistens ist es ja so, dass das Geld sehr gerne behalten wird mit dem Hinweis "habe ich schon ausgegeben" und leider kann man die Rückforderung nur in ganz ganz kleinen Raten zurück zahlen, da man sonst sein Leben nicht bestreiten kann. Da dauert die Rückzahlung auch gerne mal 5 Jahre.

Umlauf

Zitat von: Knecht in 25.07.2023 17:31
Welche 6 Monatsfrist? Muss man da nicht theoretisch von sich aus tätig werden...?

Wenn es für jemanden erkennbar ist, ja.
Geringfügige Summen sind nicht erkennbar. Es ging bei mir um ca. 85€ Brutto.

DeepBlue

Zitat von: Umlauf in 25.07.2023 17:02
Zitat von: DeepBlue in 25.07.2023 13:22
Zitat von: Bundesjogi in 24.07.2023 12:37
Hier (Bundesbank) wird die (Nach-)zahlung mit August vorgenommen, ist in der Abrechnung ersichtlich. Also Einmalzahlung und monatliche Beträge.
Bezeichnend das es die Bundesbank schneller schafft als andere Institutionen, aber weh man ist mal was schuldig, dann wird schnell außerhalb der Reihe eingezogen. Wäre ja auch utopisch Sonderzahlungen außerhalb des normalen Zahlungsturnus zu überweisen. Wahrscheinlich werden die Zahlungen noch per Fax und berittenem Boten übermittelt.

Auch jetzt wird die Zahlung außerhalb der Reihe geschehen. Immerhin wird es mindestens bis in den Herbst dauern bis das Gesetz den Bundestag erreicht.

Bei der Rückforderung des mir zu viel gezahlten Gehalts hat man fast 5 Jahre gebraucht. Gut für mich, wegen der 6-Monatsfrist.

Ach ja? Außerhalb der Reihe hieße Zahlung NICHT mit den Monatsgehalt sondern als extra Zahlung, findet aber so nicht statt. Lediglich eine Zahlung unter Vorbehalt der endgültigen gesetzlichen Regelung!

Umlauf

Zitat von: DeepBlue in 26.07.2023 10:07
Zitat von: Umlauf in 25.07.2023 17:02
Zitat von: DeepBlue in 25.07.2023 13:22
Zitat von: Bundesjogi in 24.07.2023 12:37
Hier (Bundesbank) wird die (Nach-)zahlung mit August vorgenommen, ist in der Abrechnung ersichtlich. Also Einmalzahlung und monatliche Beträge.
Bezeichnend das es die Bundesbank schneller schafft als andere Institutionen, aber weh man ist mal was schuldig, dann wird schnell außerhalb der Reihe eingezogen. Wäre ja auch utopisch Sonderzahlungen außerhalb des normalen Zahlungsturnus zu überweisen. Wahrscheinlich werden die Zahlungen noch per Fax und berittenem Boten übermittelt.

Auch jetzt wird die Zahlung außerhalb der Reihe geschehen. Immerhin wird es mindestens bis in den Herbst dauern bis das Gesetz den Bundestag erreicht.

Bei der Rückforderung des mir zu viel gezahlten Gehalts hat man fast 5 Jahre gebraucht. Gut für mich, wegen der 6-Monatsfrist.

Ach ja? Außerhalb der Reihe hieße Zahlung NICHT mit den Monatsgehalt sondern als extra Zahlung, findet aber so nicht statt. Lediglich eine Zahlung unter Vorbehalt der endgültigen gesetzlichen Regelung!

Nichts anderes habe ich ausgesagt.

Das Wort Reihe ist in diesem Zusammenhang nicht formal definiert.

DeepBlue

Zitat von: Umlauf in 26.07.2023 11:03
Zitat von: DeepBlue in 26.07.2023 10:07
Zitat von: Umlauf in 25.07.2023 17:02
Zitat von: DeepBlue in 25.07.2023 13:22
Zitat von: Bundesjogi in 24.07.2023 12:37
Hier (Bundesbank) wird die (Nach-)zahlung mit August vorgenommen, ist in der Abrechnung ersichtlich. Also Einmalzahlung und monatliche Beträge.
Bezeichnend das es die Bundesbank schneller schafft als andere Institutionen, aber weh man ist mal was schuldig, dann wird schnell außerhalb der Reihe eingezogen. Wäre ja auch utopisch Sonderzahlungen außerhalb des normalen Zahlungsturnus zu überweisen. Wahrscheinlich werden die Zahlungen noch per Fax und berittenem Boten übermittelt.

Auch jetzt wird die Zahlung außerhalb der Reihe geschehen. Immerhin wird es mindestens bis in den Herbst dauern bis das Gesetz den Bundestag erreicht.

Bei der Rückforderung des mir zu viel gezahlten Gehalts hat man fast 5 Jahre gebraucht. Gut für mich, wegen der 6-Monatsfrist.

Ach ja? Außerhalb der Reihe hieße Zahlung NICHT mit den Monatsgehalt sondern als extra Zahlung, findet aber so nicht statt. Lediglich eine Zahlung unter Vorbehalt der endgültigen gesetzlichen Regelung!

Nichts anderes habe ich ausgesagt.

Das Wort Reihe ist in diesem Zusammenhang nicht formal definiert.
Doch haben Sie aber schon schwer sich korrekt auszudrücken! Die Zahlung kommt nicht außerhalb der Reihe, lediglich vorgezogen mit den Septemberbezügen, vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung. Außerhalb der Reihe hieße jawohl ein Zahlung losgelöst von den Bezügen, so wie bei Reisekosten z.B..

Bundi

@deepblue

Haben Sie eigentlich Langeweile oder sind als amtlich bestellter Korinthen.... unterwegs. Der Kollege hat sich unklar oder unpräzise ausgedrückt, aber das hat doch jeder verstanden ohne es weiter kommentieren zu müssen.

Vetran

Zitat von: Bundi in 27.07.2023 11:25
@deepblue

Haben Sie eigentlich Langeweile oder sind als amtlich bestellter Korinthen.... unterwegs. Der Kollege hat sich unklar oder unpräzise ausgedrückt, aber das hat doch jeder verstanden ohne es weiter kommentieren zu müssen.

Don't feed the Troll

DeepBlue

Zitat von: Bundi in 27.07.2023 11:25
@deepblue

Haben Sie eigentlich Langeweile oder sind als amtlich bestellter Korinthen.... unterwegs. Der Kollege hat sich unklar oder unpräzise ausgedrückt, aber das hat doch jeder verstanden ohne es weiter kommentieren zu müssen.

🤣🤣🤣heul leise

CPT P

Servus an alle!
Nach langem Mitlesen habe ich mich nun einmal angemeldet um auch meinen Senf dazuzugeben  8)

Konnte schon irgendwer in Erfahrung bringen, ob Empfänger von Ausgleichsbezügen auch die Inflationsausgleichsprämie bekommen?
Ich habe am Freitag mal mit meiner SB vom BVA telefoniert. Korrekt ist, dass der Zahlungslauf für September tatsächlich schon eingespielt ist. Jedoch konnte mir meine SB noch nicht sagen wie es mit den Empfängern von Ausgleichsbezügen sein wird. Bei mir - ich bin Empfänger von Ausgleichsbezügen - ist für September noch keine Zahlung eingespielt. Sie sagte mir, dass noch einmal eine Liste folgen soll, für Personen, bei denen die Zahlung noch zu prüfen ist. Diese Liste sei jedoch noch nicht da.
Da die IAP, anders als die damalige Corona-Sonderzahlung, für die ein aktives Dienstverhältnis bestehen musste, diesmal ja auch an Empfänger von Versorgungsbezügen gezahlt werden soll - so zumindest laut Gesetzestext - frage ich mich, ob nicht auch die Empfänger von Ausgleichsbezügen diese erhalten müssten, da Ausgleichsbezüge ja ebenfalls als Versorgungsbezüge gelten, wenn ich richtig informiert bin  :o
Würde mich mal interessieren, ob da jemand von euch schon mehr Infos dazu hat, als ich sie am Freitag in Erfahrung bringen konnte.

Beste Grüße
CPT P

Max Bommel

Ich glaube nicht, dass Ausgleichsbezügeempfänger die Zahlung mit den Septemberbezügen erhalten werden. Wenn du ein aktives Dienstverhältnis zum Bund hast (Anwärter, Azubi, AN, Beamter) dann bist du ohnehin raus.

herbstsonne83

Bei uns kam grad die Mail darüber, dass unsere Bundesbehörde die Prämie zum September hin zahlt.

Pensionär

Laut Auskunft BAnSt PT soll die Zahlung voraussichtlich mit den Oktoberbezügen erfolgen.

iceman1981

Bei uns heißt es, dass jetzt doch alles aufgrund von Sparmaßnahmen gestrichen wurde.

Knecht

Zitat von: iceman1981 in 31.07.2023 17:56
Bei uns heißt es, dass jetzt doch alles aufgrund von Sparmaßnahmen gestrichen wurde.

Machst deinem Namen alle Ehre - Icecold.

tigertom

Zitat von: iceman1981 in 31.07.2023 17:56
Bei uns heißt es, dass jetzt doch alles aufgrund von Sparmaßnahmen gestrichen wurde.

Die US Navy betrifft uns ja jetzt nicht.
Wegtreten!