Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 669576 times)

Pendler1

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1800 am: 17.09.2023 15:03 »
Nachtrag zu meinem post #1797 SeppelMeier und BAV

Habe nochmal bei meiner Bundesoberbehörde BAV rumgeschnüffelt, und ich muss sagen, die Homepage ist einfach sensationell:

"Für eine moderne und leistungsstarke Verwaltung", steht da

und

"Unsere Kunden und Kundinnen in der Behördenfamilie des BMVD"

Und wenn man weiter nachforscht, gibt es da noch ein IZ-nochwas, Digitales Kompetenzzentrum, oder so, da habe ich zu lesen aufgehört.

Gut, ich nehme alles zurück, was ich evtl. böses gegen das BAV gesagt habe.

Die Leute dort (m/w/d) sind wahrscheinlich total überqualifiziert, um sich um solche Nichtigkeiten wie z.B. den Inflationsausgleich zu kümmern.

Deutschland wird digital, alles wird gut.😍

Unknown

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« Antwort #1801 am: 17.09.2023 15:13 »
Das zweite Gesetz wird jedenfalls nicht vor diesem angefasst, womit meine Glaskugel vermutlich auch da Recht behält..
Wenn das zweite Gesetz überhaupt noch dieses Jahr angefasst wird.
Haben die Verbände eigentlich nochmal die Möglichkeit einer Stellungnahme bzw. Ist das überhaupt noch vorgesehen? Ausser vom DRB kommt ja nichts produktives.

Pendler1

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« Antwort #1802 am: 17.09.2023 15:31 »
" ... Haben die Verbände eigentlich nochmal die Möglichkeit einer Stellungnahme ... "

Die Verbände? Meinst Du DBB, VBOB usw.?

Jetzt bin ich mal sehr unhöflich und vielleicht sogar unsachlich: Ich glaube mal, die interessieren unsere Bundesministerien nur "peripher", wenn überhaupt.

Traurige und schlimme Sache. Ich war lange Mitglied beim VBOB, aber wenn ich auf deren Homepage lese ... nur Wattebäuschen werfen, keine Kampfansagen gegen den Bund, und keine aggressive Mitgliederwerbung.

Und der Richterbund? Eigene R Besoldung. Ob das den "Normalbeamten" was hilft?


Finanzer

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« Antwort #1803 am: 17.09.2023 15:48 »
@pendler: volle Zustimmung.  Nur bei der Richterbesoldung gilt zu beachten, dass diese nicht von der Beamtenbesoldung getrennt werden kann.

Gut möglich das es versucht wird, aber Karlsruhe hat dazu eigentlich schon genügend geurteilt, wenn ich mich nicht irre.

Connor

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« Antwort #1804 am: 17.09.2023 16:35 »
@Connor

Machst du jetzt auf Pendler1?

Wer als Pensionist auf so ein paar EUR angewiesen ist / sich aufregt dass die Kohle (in deinem Fall von der Höhe her das Taschengeld) erst einen Monat später kommt, hat in seinem Leben echt alles falsch gemacht was man falsch machen kann. Eine Tüte Mitleid für Euch zwei.
Lösungsvorschlag:
Lässt du halt mal ein paar Monate die Butter unter dem Lachsbelag weg, dann kommt die Nachzahlung der Polizeizulage und dein Leben wird mit 50 EUR mehr total lebenswert. Mein Tipp:  Unbedingt darauf warten, sich täglich rumärgern und auf gar keinen Fall die Freizeit und die Pension genießen!!! Das wäre fatal.


Sorry, aber als Pensionär sind 110 € netto p.m. durchaus ein signifikanter Betrag und reicht auf das Jahr für einen weiteren Urlaub pro Jahr. Und hätte der BMF Lindner nicht so doof rumgezickt, hätten wir die Pensionsfähigkeit der Polizeizulage schon im Juli gehabt.

Unknown

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« Antwort #1805 am: 17.09.2023 18:44 »
" ... Haben die Verbände eigentlich nochmal die Möglichkeit einer Stellungnahme ... "

Die Verbände? Meinst Du DBB, VBOB usw.?

Jetzt bin ich mal sehr unhöflich und vielleicht sogar unsachlich: Ich glaube mal, die interessieren unsere Bundesministerien nur "peripher", wenn überhaupt.
Das ist doch nicht unsachlich, sondern leider die absolute traurige Wahrheit. So bald es anfängt Haushaltsmittel zu kosten, hört das Treuverhältnis des Dienstherrn leider auf. Genauso ist es mit der amtsangemessenen Alimentation.
Ich mache mir nicht viel Hoffnung, dass aufgrund von Stellungnahmen der Verbände der Bund seinen Entwurf verfassungsgemäß verbessert. Vorteilhaft ist zumindest, das beim Klagen, man einen guten Anhalt aus der DRB Stellungnahme finden wird. Die anderen Verbände kann man meiner Meinung nach total vergessen.

@pendler: volle Zustimmung.  Nur bei der Richterbesoldung gilt zu beachten, dass diese nicht von der Beamtenbesoldung getrennt werden kann.

Gut möglich das es versucht wird, aber Karlsruhe hat dazu eigentlich schon genügend geurteilt, wenn ich mich nicht irre.
Selbst wenn Karlsruhe bereits geurteil hat, ohne Druck wird da meiner Meinung nach nichts laufen. Entweder müssen alle anderen Besoldungsgesetzgeber bereits den Beschluss aus Mai 2020 umgesetzt haben oder es muss eine Vollstreckungsanordnung geben. Diese wäre im Bereich der Besoldung ja nicht die Erste.

Deshalb bleibt wohl weiterhin nur, Widerspruch einlegen und abwarten bis zum Tag X.

Buschist aD

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1806 am: 17.09.2023 20:25 »
Zitat
Sorry, aber als Pensionär sind 110 € netto p.m. durchaus ein signifikanter Betrag und reicht auf das Jahr für einen weiteren Urlaub pro Jahr. Und hätte der BMF Lindner nicht so doof rumgezickt, hätten wir die Pensionsfähigkeit der Polizeizulage schon im Juli gehabt.

@Connor - volle Zustimmung, wobei der erste Wurf aus dem BMI zur Ruhegehaltsfähigkeit der Pol-Zulage m.W.n. bereits im April 2022 vorlag und vom BMF schlicht ignoriert bzw. geblockt wurde.

Beste Grüße von einem BPOL-Pensionär

SeppelMeier

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« Antwort #1807 am: 18.09.2023 13:54 »
Es ging nicht um Polizisten oder sonst wen, lediglich darum, dass es total überzogen und unpassend ist, von Verrat zu fabulieren, nur weil die ansich bereits beschlossene Ruhegehaltsfähigkeit erst am 29.09. den Bundesrat passiert. Nicht mehr und nicht weniger. Also hol Luft, das ist nicht gesund was du machst  ;D

Im Übrigen hat der Kollege selbst eingeräumt, dass es lediglich um einen zusätzlichen Urlaub geht und nicht um seine Existens... Bitte nächstes mal erst lesen und verstehen, dann reflektieren, nicht gleich mit 200er Puls Unsinn schreiben. Danke.

Schnarchnase81

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« Antwort #1808 am: 18.09.2023 14:12 »
Es ging nicht um Polizisten oder sonst wen, lediglich darum, dass es total überzogen und unpassend ist, von Verrat zu fabulieren, nur weil die ansich bereits beschlossene Ruhegehaltsfähigkeit erst am 29.09. den Bundesrat passiert. Nicht mehr und nicht weniger. Also hol Luft, das ist nicht gesund was du machst  ;D

Im Übrigen hat der Kollege selbst eingeräumt, dass es lediglich um einen zusätzlichen Urlaub geht und nicht um seine Existens... Bitte nächstes mal erst lesen und verstehen, dann reflektieren, nicht gleich mit 200er Puls Unsinn schreiben. Danke.

Den Unsinn hast du geschrieben…Zitat: „ Wer als Pensionist auf so ein paar EUR angewiesen ist / sich aufregt dass die Kohle (in deinem Fall von der Höhe her das Taschengeld) erst einen Monat später kommt, hat in seinem Leben echt alles falsch gemacht was man falsch machen kann.“

Das ist frech…Polizisten sind auf so ein paar Euro angewiesen! Wenn du als Spitzenbesoldeter das Geld nicht benötigst, schön für dich, aber andere brauchen das. Ich weiß… du schreibst schon die ganze Zeit hier von deinem hohen, reichen Ross! Aber stell dir vor: es gibt Beamte, die, besonders im Angesicht der verfassungswidrigen Alimentation, nicht so viel Besoldung bekommen!

Auch arrogant: „ Lässt du halt mal ein paar Monate die Butter unter dem Lachsbelag weg, dann kommt die Nachzahlung der Polizeizulage und dein Leben wird mit 50 EUR mehr total lebenswert.“
In deiner Welt scheint es Lachs zu geben, in der Welt der Polizisten höchsten mal zu Weihnachten und dann nur der billige vom Aldi!Oder einfach gar nicht, weil dafür kein Geld da ist.

Wenn man mehr Geld hat, als andere, sollte man vielleicht nicht so viel Arroganz an den Tag legen, wie du, besonders dann nicht, wenn man über Menschen spricht, die einem ein friedliches Dasein sichern!
Dein Verhalten ist einfach frech und respektlos und das nicht zum ersten Mal!

Luis1703

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1809 am: 18.09.2023 15:09 »
Moin,
zu Info Freitag im Bundestag:
00:35 Uhr
28
Anpassung d. Bundesbesoldung u. -versorgung 2023, 2024

Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienst-rechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
Drucksache 20/8291

VG

Connor

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« Antwort #1810 am: 18.09.2023 17:56 »
@Connor

Machst du jetzt auf Pendler1?

Wer als Pensionist auf so ein paar EUR angewiesen ist / sich aufregt dass die Kohle (in deinem Fall von der Höhe her das Taschengeld) erst einen Monat später kommt, hat in seinem Leben echt alles falsch gemacht was man falsch machen kann. Eine Tüte Mitleid für Euch zwei.
Lösungsvorschlag:
Lässt du halt mal ein paar Monate die Butter unter dem Lachsbelag weg, dann kommt die Nachzahlung der Polizeizulage und dein Leben wird mit 50 EUR mehr total lebenswert. Mein Tipp:  Unbedingt darauf warten, sich täglich rumärgern und auf gar keinen Fall die Freizeit und die Pension genießen!!! Das wäre fatal.

So was arrogantes!  Was bist du …A15 oder schon B? …

Das kann ich bestätigen! Solche verachtenswerten Äußerungen habe ich im aktiven Dienst nur ab A15 aufwärts gehört!

PolareuD

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« Antwort #1811 am: 18.09.2023 18:38 »
Ja, ab A15 scheint man tatsächlich in seiner eigenen Hemisphäre zu leben. ::)

Buschist aD

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« Antwort #1812 am: 18.09.2023 20:46 »
Ja, ab A15 scheint man tatsächlich in seiner eigenen Hemisphäre zu leben. ::)

kann man so nicht pauschalieren ...
Meinen Chefs im hD (A15 / A 16), unter denen ich gedient habe, wäre so etwas nie über die Lippen gekommen.
... habe ich wohl Glück gehabt  8) ???

Bundi

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1813 am: 18.09.2023 22:45 »
Es ist fast unerträglich, wie hier Vorurteile in beide Richtungen gepflegt werden. Das ist eine Frage des Charakters, aber mit Sicherheit keine der BesGrp. Habe Erfahrungen vom A5 bis zu B9 und kann bei diesen pauschalen Vorurteilen nur den Kopf schütteln. Man sollte unseren Forumskollegen Seppl einfach nicht zu ernst nehmen auch wenn seine Kommentare neben der Spur sind und sicher manchem zu weit gehen. Ignorieren ist vielleicht die bessere Option als die Diskussionen die hier losgetreten wurden.

Buschist aD

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« Antwort #1814 am: 18.09.2023 23:23 »
Moin,
zu Info Freitag im Bundestag:
00:35 Uhr
28
Anpassung d. Bundesbesoldung u. -versorgung 2023, 2024

Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienst-rechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
Drucksache 20/8291

VG

wäre auch dafür ... wenn es hier weitergehen würde ...  :)