Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Tarifabschluss: Altersteilzeit

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jorgk37:
Was heisst nun das:
"keine Verlängerung der bestehenden Regelung zur Altersteilzeit"

Fallen wir (TVöD Bund) dann künftig unter die gesetzliche Regelung der Altersteilzeit, also das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) https://www.gesetze-im-internet.de/alttzg_1996/BJNR107810996.html ?

Damit:
1 Kein Rechtsanspruch eine solche Lösung mit dem Arbeitgeber zu finden
2 Wenn der AG mitspielt schon ab 55, statt bisher ab 60.

Wie soll man/frau das einschätzen, sind öffentliche Arbeitgeber an Altersteilzeit interessiert?

Ritaherbi:
Ab 01.01.23 darf im ÖD niemand mehr in ATZ gehen...mir fehlen die Worte >:(

egotrip:
Bei einem vernünftigen Arbeitgeber bleibt einem weiterhin die Möglichkeit des Sabbaticals zum Ende der Arbeitsphase, eigentlich ist das ja nichts anderes.

Prüfer SH:
Mit aller Macht versuchen, Personal zu halten.
Nachwuchs kommt ja schon lange nicht mehr ausreichend - komisch aber auch.

frodo_beutlin:

--- Zitat von: Prüfer SH am 23.04.2023 21:02 ---Mit aller Macht versuchen, Personal zu halten.
Nachwuchs kommt ja schon lange nicht mehr ausreichend - komisch aber auch.

--- End quote ---

Für die "Jungen" gibt es keine Übernahmegarantie - die "Alten" lässt man nicht gehen ...

das ergibt Sinn ....

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