Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Tarifabschluss: Altersteilzeit
jorgk37:
Was heisst nun das:
"keine Verlängerung der bestehenden Regelung zur Altersteilzeit"
Fallen wir (TVöD Bund) dann künftig unter die gesetzliche Regelung der Altersteilzeit, also das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) https://www.gesetze-im-internet.de/alttzg_1996/BJNR107810996.html ?
Damit:
1 Kein Rechtsanspruch eine solche Lösung mit dem Arbeitgeber zu finden
2 Wenn der AG mitspielt schon ab 55, statt bisher ab 60.
Wie soll man/frau das einschätzen, sind öffentliche Arbeitgeber an Altersteilzeit interessiert?
Ritaherbi:
Ab 01.01.23 darf im ÖD niemand mehr in ATZ gehen...mir fehlen die Worte >:(
egotrip:
Bei einem vernünftigen Arbeitgeber bleibt einem weiterhin die Möglichkeit des Sabbaticals zum Ende der Arbeitsphase, eigentlich ist das ja nichts anderes.
Prüfer SH:
Mit aller Macht versuchen, Personal zu halten.
Nachwuchs kommt ja schon lange nicht mehr ausreichend - komisch aber auch.
frodo_beutlin:
--- Zitat von: Prüfer SH am 23.04.2023 21:02 ---Mit aller Macht versuchen, Personal zu halten.
Nachwuchs kommt ja schon lange nicht mehr ausreichend - komisch aber auch.
--- End quote ---
Für die "Jungen" gibt es keine Übernahmegarantie - die "Alten" lässt man nicht gehen ...
das ergibt Sinn ....
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