Autor Thema: Stufenerhalt nach Höhergruppierung?  (Read 6210 times)

Labor225

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Stufenerhalt nach Höhergruppierung?
« am: 18.07.2023 10:01 »
Hallo zusammen!

Ich habe versucht mich einzulesen, habe aber irgendwie nicht das passende gefunden.

Ich stehe (wahrscheinlich) kurz vor einer Eingruppierung in die 9a. Zur Zeit bin ich in der E8; Stufe 6.
In meiner Gruppe kann ich also nicht weiter aufsteigen, da die Stufe 6 bereits die höchste ist.
Ich sollte vielleicht dazusagen, daß ich seit über 20 Jahren beim gleichen AG beschäftigt bin (Uni).

Ich kann aber nicht "einfach so" höher gruppiert werden, sondern die Stelle wird ausgeschrieben. Das heißt für mich ich bewerbe mich auf meine eigene Stelle...

Meine Fragen sind also:

Wenn ich jetzt in der Gruppe aufsteige behalte ich meine Stufe oder fange ich wieder in der Stufe 1 an?
Oder werde ich in eine Stufe gesteckt die von der Besoldung in etwa meiner derzeitigen entspricht ?
(Würde ich wieder bei 1 anfangen würde sich das ganze nicht wirklich rentieren, in der 9a Stufe 1 hätte ich weniger Geld als jetzt).

Vielen Dank für eure Hilfe!



MoinMoin

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Antw:Stufenerhalt nach Höhergruppierung?
« Antwort #1 am: 18.07.2023 10:26 »
Die Höhergruppierung von 8S6 führt zur 9a Stufe 5 Stufenlaufzeit beginn bei null.

cyrix42

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Antw:Stufenerhalt nach Höhergruppierung?
« Antwort #2 am: 18.07.2023 18:30 »
Die Höhergruppierung von 8S6 führt zur 9a Stufe 5 Stufenlaufzeit beginn bei null.

Da die Frage im Forum zum TV-H gestellt wurde, würde ich mal davon ausgehen, dass auch dieser Tarif-Vertrag zur Anwendung kommt. Dann gilt nach TV-H §17 Absatz (4) Satz 1: „Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der gleiche zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2.“ Und weiter heißt es in Satz 2: „Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.“

Demnach führt eine Höhergruppierung von der EG 8/6 in die EG 9a/6, was derzeit ein ca. 4,5k höheres Brutto-Jahresgehalt darstellt.

MoinMoin

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Antw:Stufenerhalt nach Höhergruppierung?
« Antwort #3 am: 18.07.2023 19:10 »
Autsch Brille auf beim Lesen 8)

Labor225

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Antw:Stufenerhalt nach Höhergruppierung?
« Antwort #4 am: 25.07.2023 09:39 »
Danke für Eure Antworten!

Es beruhigt mich schon sehr, daß die Stufe bleibt.
Wenn ich wieder in der Stufe 1 hätte anfangen müssen wäre das finanziell schon unerquicklich gewesen
(und das nach fast 25 Jahren im selben Verein). Dann wäre es besser gewesen in der 8 zu bleiben.

Danke nochmal!

E15TVL

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Antw:Stufenerhalt nach Höhergruppierung?
« Antwort #5 am: 26.07.2023 13:01 »
Ihr Hessen seid mit eurem TV-H und der stufengleichen Höhergruppierung schon deutlich weiter als "wir anderen Länder". Aber selbst bei uns, also den TV-L-Ländern, wo es die stufengleiche Höhergruppierung noch nicht gibt (oder auch niemals geben wird), ist eine Höhergruppierung wenigstens betragsmäßig, sodass man bei einer Höhergruppierung immer mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt bekommt bzw. man immer mindestens in Stufe 2 landet.

GofX

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Antw:Stufenerhalt nach Höhergruppierung?
« Antwort #6 am: 26.07.2023 17:32 »
Oder werde ich in eine Stufe gesteckt die von der Besoldung in etwa meiner derzeitigen entspricht ?

Brrrrr ... da schüttelt es mich ...

Wir Tarifler - auch die in Hessen - bekommen keine "Besoldung". Diese Art der Vergütung ist dem Beamtentum vorbehalten.

Bei uns heißt es einfach "Gehalt".  :)

MoinMoin

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Antw:Stufenerhalt nach Höhergruppierung?
« Antwort #7 am: 26.07.2023 18:33 »
Oder das Geld was man erhält, ist das Entgelt. Und ab Stufe 6 vielleicht sogar das Endgeld. :-*

Labor225

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Antw:Stufenerhalt nach Höhergruppierung?
« Antwort #8 am: 10.08.2023 14:20 »
Oder werde ich in eine Stufe gesteckt die von der Besoldung in etwa meiner derzeitigen entspricht ?

Brrrrr ... da schüttelt es mich ...

Wir Tarifler - auch die in Hessen - bekommen keine "Besoldung". Diese Art der Vergütung ist dem Beamtentum vorbehalten.

Bei uns heißt es einfach "Gehalt".  :)

Egal! Hauptsache Kohle, Zaster, Moneten!  ;)