Autor Thema: [Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen  (Read 12471 times)

Meierheim

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Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
« Antwort #30 am: 01.06.2023 15:30 »
Ja.

Wie schon von einem anderen User dargelegt, gibt es Amtsleiter in A13 und im Ministerium Kaffeekocher für A13.

Oder Behördenleiter A15 vs. Referatsleiter (mit 10-20 Hanseln) mit A15...

ok, dann kann ich das so weitergeben und wir müssen nicht zum Fachanwalt für Beamtenrecht

Ozymandias

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Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
« Antwort #31 am: 01.06.2023 18:12 »
Und der mittlere Dienst mit 10 Kindern verdient mehr als A16. Das ganze Besoldungssystem ist eben nicht  durchdacht.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
« Antwort #32 am: 01.06.2023 18:26 »
Insgesamt ist ebenfalls zu beachten, dass innerhalb der Öffentlichen Verwaltung der Schul- und Hochschulsektor nicht so ohne Weiteres - also in allen Sachverhalten - vergleichbar sind. Hierbei ist nach wie vor die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 - sehr lesenswert (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/02/ls20120214_2bvl000410.html), so bspw. ab den Rn. 150 ff. und Rn. 159 ff. sowie insgesamt die konkrete nähere Entscheidungsbegründung ab den Rn. 166 ff. Zwar betrachtet die Entscheidung die Professorenbesoldung, jedoch bleibt zu beachten, dass wiederkehrend der wissenschaftliche Charakter der Institution als solche in den Mittelpunkt gerückt wird, der zwangsläufig aus der daraus entspringenden Aufgaben u.a. mit einem anderen Qualifizierungsrahmen verbunden ist als der allgemein bildende Schulsektor. Die Entscheidung macht entsprechend ebenso Aussagen - wenn auch wiederkehrend nicht primär - zum verbeamteten akademischen Mittelbau, wobei auch hier zwischen auf Lebenszeit verbeamteten Beschäftigten und anderen Formen der Beschäftigung unterschieden werden muss. Unter diesem Fokus gelesen, dürfte die Entscheidung insgesamt interessant sein, denke ich.

ThSchm

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Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
« Antwort #33 am: 01.06.2023 19:16 »
Also zusammenfassend: eine Universität kann in der Stellenausschreibung eine habilitationsäquivalente Qualifikation voraussetzen, diese Stelle mit einer Professorin besetzen und ihr den Aufgabenbereich einer Professur übertragen und äquivalent zum Grundschullehramt mit A13 bewerten. Dies führt zur Zeit bei uns zu der absurden Situation, dass ebendiese Professorin mit A13 fachdidaktische Fortbildungsveranstaltungen für Gymnasiallehräfte mit A15 anbietet.   

Ein Professor hat immer eine W-Besoldung und keine A13. Die Person mit der A13 ist dann vermutlich eine LfbA.

MrBeam

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Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
« Antwort #34 am: 02.06.2023 05:50 »
Also zusammenfassend: eine Universität kann in der Stellenausschreibung eine habilitationsäquivalente Qualifikation voraussetzen, diese Stelle mit einer Professorin besetzen und ihr den Aufgabenbereich einer Professur übertragen und äquivalent zum Grundschullehramt mit A13 bewerten. Dies führt zur Zeit bei uns zu der absurden Situation, dass ebendiese Professorin mit A13 fachdidaktische Fortbildungsveranstaltungen für Gymnasiallehräfte mit A15 anbietet.   

Ein Professor hat immer eine W-Besoldung und keine A13. Die Person mit der A13 ist dann vermutlich eine LfbA.

Es war von einer außerplanmäßigen Professorin die Rede. Das ist nur ein Titel zur Anerkennung der Leistungen von jemandem, der habilitiert ist, für den es aber keine ordentliche Professur gibt. Kostet die Uni also nichts. Es ist also schon eine (Art) Professur ohne W-Besoldung. In einigen Bundesländern muss zur Kenntlichmachung auch der Zusatz "apl." vor dem Titel getragen werden.
« Last Edit: 02.06.2023 06:05 von MrBeam »

ThSchm

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Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
« Antwort #35 am: 02.06.2023 17:02 »
Danke für die Klarstellung!

Opa

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Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
« Antwort #36 am: 02.06.2023 19:24 »
In einigen Bundesländern muss zur Kenntlichmachung auch der Zusatz "apl." vor dem Titel getragen werden.
Bei der miesen Bezahlung ist höchstens ein „andro.“ drin.

Ozzymandias

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Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
« Antwort #37 am: 09.06.2023 11:33 »
Weshalb schlaue Menschen auf die Möhre vor dem Karren hereinfallen, habe ich mich auch schon oft gefragt.

Vermutlich ist die Beziehung zu einer Hochschule noch intensiver als zu einem normalen Dienstherrn. Während in den normalen Behörden nur von einem "fürsorglichen" Dienstherren gesprochen wird, wird die Universität, gerade bei den sehr guten oder der Forschung zugetanen Studenten, oft noch als Alma Mata wahrgenommen. Man rechnet (wie ein normaler Beamter) einfach nicht damit (oder will es nicht in Betracht ziehen), dass man, obwohl man hervorragende Leistungen erbringt und sich vollständig für die eigene Institution einsetzt, um im Bild zu bleiben, bei der eigenen Mutter am langen Arm verhungert.

Gerade sehr gute Studenten kennen zwar die Geschichten von der Ausbeutung, der langen Qualifikationsphase und der Unsicherheit einen festen (und im Idealfall angemessen bezahlten) Arbeitsplatz in Forschung und Lehre zu bekommen, aber aufgrund der hohen Motivation vieler Doktoranden/Habilitanden (die beschäftigen sich meist gerne mit ihrem Forschungsfeld und das nimmt auch zumeist alle Zeit in Anspruch) oder solcher die es werden möchten wird der Gedanke oft mit einem "mir passiert das nicht" oder "ich schaffe das, weil ich schlau und fleißig bin" beiseitegeschoben. Dass man eigentlich auf ein "fürsorgliches" System vertrauen können sollte, gilt ja für Staatsdiener allgemein und ist kein Spezifikum der Hochschulen. Und viele Doktoranden sehen das Doktorat nicht mehr als Ausbildung für eine Wissenschaftskarriere (was ursprünglich mal der Zweck war; ich weise nach, auf angemessenem Niveau wissenschaftlich arbeiten zu können), sondern nur noch als ein Sprungbrett in die Wirtschaft/Politik/Verwaltung (und das ist rational). Vier bis fünf Jahre unterbezahlt zu sein wird i. d. R. durch das höhere spätere Gehalt (und das Prestiges eines Dr-Titels) kompensiert.

Es ist aber auch im Hochschulbereich bemerkbar, dass wirklich gute Kandidaten in den Bewerbungsrunden deutlich seltener werden. Der Wissenschaftsbetrieb ist in der Eingangsstufe in keiner Weise mit der Wirtschaft konkurrenzfähig, die wirklich guten Leuten erheblich mehr zahlt als es die Politik an Universitäten für notwendig erachtet. Und mittlerweile gibt es kaum noch PostDocs, die nicht mit einem mindestens unguten Gefühl anfangen, zu habilitieren (oder es ganz bleiben lassen, obwohl sie das Potenzial haben). Letztendlich ist das in der Tat, neben anderen, ein wichtiger Grund für die Erodierung des deutschen Wissenschaftsstandortes in vielen Bereichen. 

@BerndStromberg: Ich möchte Dir ausdrücklich zustimmen, es ist seit jeher ein "althergebrachter" Ansatz, alle gegeneinander auszuspielen. Die Bevölkerung gegen die Staatsdiener (die verdienen alle zu viel und tun nichts), die Angestellten gegen die Beamten (warum erhält der bei gleicher Arbeit mehr netto, der soll mal nicht so jammern), aktuell in einigen Ländern die Beamten zusätzlich untereinander (weshalb wird Kinderkriegen so gut mit Zuschlägen bezahlt) und an Hochschule noch regelmäßig befristet vs. Dauerbeschäftigte (weshalb habe ich weniger Lebenssicherheit als der Kollege).

Mein Vorschlag: Ebnet ruhig das Beamtenverhältnis ein, bezahlt aber alle Staatsdiener (netto) angemessen in der Höhe der hoffentlich bald amtsangemessen bezahlten Beamtenschaft oder wie in der freien Wirtschaft. Es würde sogar die Durchlässigkeit gefördert. Das wäre doch mal ein Ansatz, der unseren ungelernten Politikern den Angstschweiß auf die Stirne treibt und uns Staatsdiener alle zufrieden stellen würde. 
« Last Edit: 09.06.2023 11:43 von Ozzymandias »

Dogmatikus

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Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
« Antwort #38 am: 10.06.2023 09:30 »
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Es ist aber auch im Hochschulbereich bemerkbar, dass wirklich gute Kandidaten in den Bewerbungsrunden deutlich seltener werden. Der Wissenschaftsbetrieb ist in der Eingangsstufe in keiner Weise mit der Wirtschaft konkurrenzfähig, die wirklich guten Leuten erheblich mehr zahlt als es die Politik an Universitäten für notwendig erachtet. Und mittlerweile gibt es kaum noch PostDocs, die nicht mit einem mindestens unguten Gefühl anfangen, zu habilitieren (oder es ganz bleiben lassen, obwohl sie das Potenzial haben). Letztendlich ist das in der Tat, neben anderen, ein wichtiger Grund für die Erodierung des deutschen Wissenschaftsstandortes in vielen Bereichen. 
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Das war für mich damals auch ausschlaggebend. Ich hatte das Angebot, an einer sog. Elite-Universität zu habilitieren. In meinem Fachgebiet, mit einem der besten Professoren, die ich bisher kennenlernen durfte, als Betreuer. Ich habe es letztlich mit großem Schmerz abgelehnt, weil ich mir nicht "leisten" konnte, 5-7 für die eigene Lebensführung entscheidende Lebensjahre auf E13 bezahlt zu werden, denn mein Gehalt wäre auf dem aufgeheizten Wohnungsmarkt quasi zu 100% für Miete rausgegangen.

Andere PostDocs, die mit der Habil angefangen haben, habe ich gefragt, wie sie das machen. Antwort durch die Bank: "Mein/e Partner/in arbeitet als Arzt/Anwalt/... und verdient für uns beide".

Ich bin dann zwar auch nicht in die Wirtschaft gegangen, sondern trotzdem im ÖD hängen geblieben. Aber R1 in anderer Stadt war eben gerade noch annehmbar mit dem Gedanken, einen Beruf zu haben, der einem etwas bedeutet, statt irgendwo nur wegen des Geldes zu sein.

Mittlerweile ärgere ich mich fast, es nicht wie Kollegen gemacht zu haben: 3-4 Jahre Knechtschaft in Großkanzlei, Haus weitgehend bar bezahlt, dann in den ÖD, um Kinder zu bekommen...

Man erntet halt immer, was man säht.