Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Heizungsbetrieb ab 2024
Prüfer SH:
--- Zitat von: Fragmon am 25.04.2023 15:33 ---
--- Zitat von: Prüfer SH am 25.04.2023 15:20 ---Das zeigt, wie wenig durchdacht das ganze Gesetz ist. Mal wieder typisch. Und die 79 jährige hat die Arschkarte?
--- End quote ---
Wow du hast das Problem einer Stichtagsregelung aufgedeckt.
--- End quote ---
Wenn ich sonst noch irgendwie helfen kann, immer gern ;)
Organisator:
--- Zitat von: BAT am 25.04.2023 14:53 ---Vielleicht können wir hier noch mal die Diskussion zur Erneuerung von Heizungen ab 2024 bündeln.
Was denkt ihr bei Mehrparteienhäusern, bei der eine Person über 80 ist? Wäre der ganz raus aus der verpflichtenden 65 % erneuerbare Energieanlage, auch bei einer damit verbunden Sanierung des Gesamtgebäudes? Wie soll das konsistent gesetzlich geregelt werden? Wo wäre Platz für eine Wärmepumpe, wenn die Außenanlagen Sondereigentum sind?
--- End quote ---
Gibt es dafür nicht Eigentümerversammlungen, die zu Modernisierungen entsprechende Beschlüsse fassen, die für alle Beteiligten gelten? Insofern können solche Versammlungen doch entsprechende Lösungen finden (lassen) und deren Umsetzung beschließen.
BAT:
--- Zitat von: Organisator am 25.04.2023 15:53 ---
Gibt es dafür nicht Eigentümerversammlungen, die zu Modernisierungen entsprechende Beschlüsse fassen, die für alle Beteiligten gelten? Insofern können solche Versammlungen doch entsprechende Lösungen finden (lassen) und deren Umsetzung beschließen.
--- End quote ---
Das geht im Grunde nur für das Gemeinschaftseigentum. Beim Sondereigentum wie Etagenheizungen nicht. Hier greift ja jetzt der Gesetzgeber ein, als das auch gut funktionierende Gasheizungen getauscht werden müssen:
Die besondere Situation bei Gas-Etagenheizungen wird durch Übergangsregelungen berücksichtigt. In Gebäuden mit Gas-Etagenheizungen müssen die Eigentümer innerhalb von drei Jahren nach dem Austausch der ersten Gas-Etagenheizung entscheiden, ob eine Umstellung auf eine zentrale Heizungsanlage vorgenommen werden soll oder weiterhin dezentral mit Einzelheizungen geheizt wird.
Wenn eine zentrale Heizung auf Basis von 65 Prozent Erneuerbaren eingebaut werden soll, haben die Gebäudeeigentümer dafür weitere zehn Jahre Zeit. Erst nach Fertigstellung der zentralen Heizung müssen alle danach auszutauschenden Heizungsanlagen angeschlossen werden.
Wenn weiterhin dezentral geheizt werden soll, dann müssen spätestens ein Jahr nach Ablauf der Drei-Jahres-Entscheidungsfrist alle neuen Heizungen die Erneuerbaren-Vorgabe einzeln erfüllen. Dezentrale Gasheizungen könnten in diesem Fall mit mindestens 65 Prozent Biomethan oder andere grüne Gase betrieben werden, aber auch die Installation dezentraler Wärmepumpen sowie Stromdirektheizungen können Optionen sein.
Jetzt beisst sich doch die gesetzliche Ausnahme für 80-jährige mit einem Mehrheitsbeschluss der Versammlung, die es wiederum auch für diese Partei verpflichtend macht, eine Zentralheizung zu installieren...
Und selbst dann ist ja auch unverständlich, dass die eine Gasheizung weiter betrieben werden darf (Haus), die andere aber nicht (Wohnung).
Organisator:
--- Zitat von: BAT am 25.04.2023 16:07 ---Jetzt beisst sich doch die gesetzliche Ausnahme für 80-jährige mit einem Mehrheitsbeschluss der Versammlung, die es wiederum auch für diese Partei verpflichtend macht, eine Zentralheizung zu installieren...
--- End quote ---
Das ist korrekt. Solche Mehrheitsbeschlüsse verpflichten viele Leute zu Dingen, zu denen sie ansonsten nicht (gesetzlich) verpflichtet wären. Ein Nachteil von dieser Art Eigentum.
Ansonsten müsste ja eine Etagenheizung irreparapel kaputt gehen und dann hätte man 10 Jahre Zeit, eine zentrale Heizung einbauen zu lassen. Ist doch ein angemessener Zeitraum, wenn man bedenkt, wie alt eine durchschnittliche Heizung ist.
BAT:
Da sehe ich aber noch viel Streitpotential. Bei uns gibt es schlicht im Gemeinschaftseigentum keinen Platz für eine Zentralheizung und auch nicht für eine Wärmepumpe. Meines Wissens ist das Sondereigentum für andere Parteien meist ein Tabu.
Oder alternativ werden neue Etagengasheizungen verschrottet, weil der Dreijahresplan greift, also die Heizung ein Stockwerk niedriger havariert. Wie man es wendet, ich sehe dort keine wirkliche Lösung. Zumal auch die Frage ist, wann das Datum 80 Jahre gilt? Bei Haverie, am Ende des 3-Jahresplan oder des 10-jahresplanes? Da kippen bei uns schnell die Mehrheiten, weil zwei Drittel qua Gesetz von Auflagen befreit sind.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version